
Die freiheitliche EU-Abgeordnete Petra Steger, Mitglied im Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung (SEDE), warnt angesichts der Sitzung des EU-Außenministerrats im Verteidigungsformat vor einer weiteren Eskalation der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Für Steger zeigen die Beratungen einmal mehr, dass die Europäische Union den Krieg in der Ukraine gezielt nutzt, um den Ausbau einer zentralisierten europäischen Verteidigungs- und Rüstungsunion massiv zu beschleunigen.
Im Mittelpunkt der Beratungen standen laut offizieller Mitteilung unter anderem die weitere militärische Unterstützung für die Ukraine, der Ausbau der europäischen Verteidigungsbereitschaft („EU defence readiness“), die Intensivierung der europäischen Rüstungsproduktion sowie neue sicherheitspolitische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage im Nahen Osten.
Besonders kritisch bewertet Steger dabei die informelle Einbindung des ukrainischen Verteidigungsministers Mykhailo Fedorov per Videokonferenz sowie die persönliche Teilnahme der stellvertretenden NATO-Generalsekretärin Radmila Shekerinska. „Dass bei einem EU-Außenministerrat im Verteidigungsformat nicht nur ein Vertreter eines Nicht-EU-Staates zugeschaltet wird, sondern gleichzeitig auch die NATO auf höchster Ebene direkt vertreten ist, zeigt, wohin die Reise geht: Die EU rückt immer enger an die Ukraine und die NATO heran und entfernt sich damit weiter von einer eigenständigen, friedensorientierten Außenpolitik“, warnt Steger.
„Die Richtung ist mittlerweile glasklar: Immer mehr Geld, immer mehr Kompetenzen und immer mehr militärische Strukturen werden auf EU-Ebene gebündelt. Die Union entwickelt sich Schritt für Schritt zu einer Verteidigungsunion mit eigener strategischer Agenda. Das hat mit einem Europa souveräner Nationalstaaten immer weniger zu tun“, so Steger weiter.
Besonders alarmierend sei die offen vorangetriebene Verzahnung zwischen europäischer und ukrainischer Rüstungsindustrie. Laut mehreren Stellungnahmen am Rande des Rates wurde erneut über zusätzliche Milliardenhilfen, gemeinsame Beschaffung sowie die weitere Integration ukrainischer Kapazitäten in europäische Verteidigungsstrukturen gesprochen.
„Während Europas Wirtschaft unter Energiekrise, Standortflucht und Deindustrialisierung leidet, mobilisiert Brüssel immer neue Milliarden für Aufrüstung und militärische Infrastruktur. Die Bürger sollen sparen, während die EU eine gigantische Rüstungs- und Schuldenpolitik vorantreibt“, kritisiert Steger.
Auch die Diskussion über eine aktualisierte EU-Bedrohungsanalyse bewertet die freiheitliche Europaabgeordnete kritisch. „Die europäische Bevölkerung wird zunehmend auf eine dauerhafte geopolitische Konfrontation eingeschworen.
Anstatt endlich ernsthaft auf Diplomatie und Deeskalation zu setzen, schafft man politisch und psychologisch die Grundlage für eine langfristige Militarisierung Europas“, so Steger weiter.
Besonders problematisch sei diese Entwicklung für Österreich: „Während die Bundesregierung offiziell weiterhin von Neutralität spricht, beteiligt sie sich gleichzeitig immer tiefer an den militärischen Integrationsprojekten der Europäischen Union. PESCO, gemeinsame Beschaffung, EU-Rüstungsprogramme und die laufende sicherheitspolitische Zentralisierung stehen immer offensichtlicher im Widerspruch zur österreichischen Neutralität.“
Abschließend fordert Steger einen Kurswechsel: „Europa braucht keine zentralisierte Kriegs- und Verteidigungsunion, sondern eine Rückkehr zu nationaler Souveränität, diplomatischen Lösungen und einer Politik, die nicht permanent neue Eskalationsspiralen produziert. Die EU darf nicht länger versuchen, sich über Krisen und Kriege immer neue Kompetenzen anzueignen.“
Petra Steger ist Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und stv. Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE).
https://youtu.be/0-Q-2YaJFoU?si=uY7CigqsNDGN1Q9d
KI – Analyse:
Die Behauptung, die EU-Staaten oder speziell Deutschland befänden sich bereits „im Kriegszustand“ mit Russland, wird politisch und propagandistisch häufig verwendet. Völkerrechtlich und staatsrechtlich ist sie aber deutlich problematischer, als es auf den ersten Blick scheint.
Man muss dabei mehrere Ebenen unterscheiden:
Was ist völkerrechtlich ein „Krieg“ bzw. bewaffneter Konflikt?
Macht Waffenhilfe für die Ukraine einen Staat automatisch zur Kriegspartei?
Welche Bedeutung haben die NATO-/EU-Beistandsmechanismen?
Welche Rolle spielen die Feindstaatenklauseln der UNO?
Was bedeuten Kapitulation 1945 und Zwei-plus-Vier-Vertrag heute überhaupt noch?
1. Befinden sich EU-Staaten rechtlich im Krieg mit Russland?
Nach überwiegender Auffassung des modernen Völkerrechts: nein.
Ein Staat wird normalerweise erst dann Kriegs- bzw. Konfliktpartei, wenn er:
eigene Streitkräfte direkt einsetzt,
militärische Operationen selbst führt,
oder effektive Kontrolle über Kampfhandlungen ausübt.
Die massive Waffenlieferung an die Ukraine – selbst schwere Waffen, Geheimdiensthilfe oder Ausbildung – reicht nach herrschender Auffassung allein nicht automatisch aus, um Deutschland oder andere EU-Staaten zur Kriegspartei zu machen.
Das ist juristisch umstritten, aber die Mehrheit der Völkerrechtler unterscheidet zwischen:
Unterstützung eines Kriegsführenden
und eigener unmittelbarer Kriegsteilnahme.
Historisch gab es dafür viele Beispiele:
USA unterstützten Großbritannien vor Pearl Harbor massiv mit Waffen,
Sowjetunion unterstützte Nordvietnam,
USA unterstützten Afghanistan gegen die UdSSR,
Iran unterstützt Milizen,
Pakistan unterstützte Taliban-Strukturen usw.
Diese Unterstützungen waren oft aggressive Machtpolitik, galten aber nicht automatisch als formale Kriegserklärung.
2. Wo liegt die Grauzone?
Die Grauzone beginnt dort, wo Unterstützung praktisch in direkte Operationsführung übergeht.
Dazu zählen etwa:
Zielkoordinaten in Echtzeit,
direkte Einsatzplanung,
Bedienung von Waffensystemen durch NATO-Personal,
aktive Cyberoperationen,
Einsatz eigener Soldaten,
Luftabwehr durch NATO-Staaten gegen Russland.
Hier argumentieren manche Völkerrechtler:
Ab einem gewissen Grad wird aus „Unterstützung“ faktische Mitkriegsführung.
Russland benutzt genau dieses Argument rhetorisch häufig:
„Der Westen führt einen Stellvertreterkrieg.“
„NATO kämpft faktisch gegen Russland.“
Das ist politisch nachvollziehbar formulierbar, aber juristisch bislang kein allgemein anerkannter Status eines formellen Kriegs zwischen Russland und NATO/EU.
Gerade deshalb vermeiden westliche Staaten bewusst:
Flugverbotszonen,
direkte NATO-Truppen,
offene Gefechte NATO vs. Russland.
Denn das wäre sehr wahrscheinlich der Punkt eines offenen internationalen bewaffneten Konflikts.
3. Ukraine-Beistandspakt: Bedeutet er automatisch Kriegseintritt?
Auch hier: eher nein.
Viele bilaterale Sicherheitsabkommen der Ukraine mit europäischen Staaten enthalten:
Waffenhilfe,
Ausbildung,
Geheimdienstkooperation,
wirtschaftliche Unterstützung,
langfristige Sicherheitszusagen.
Sie enthalten aber meist keine automatische militärische Beistandspflicht wie Artikel 5 der NATO.
Selbst NATO-Artikel 5 bedeutet übrigens nicht automatisch:
„Alle erklären sofort Krieg.“
Er verpflichtet nur zu Maßnahmen, die jeder Staat selbst für erforderlich hält.
4. Feindstaatenklausel der UNO – ist Deutschland noch „Feindstaat“?
Die sogenannte „Feindstaatenklausel“ steht in den Artikeln 53 und 107 der UNO-Charta. Dort werden ehemalige Gegner der Alliierten des Zweiten Weltkriegs erwähnt. �
un.org +2
Relevant ist:
Deutschland,
Japan,
Italien usw.
Diese Klauseln erlaubten ursprünglich Maßnahmen gegen einen erneuten Aggressor aus den ehemaligen Achsenmächten.
Heute gelten sie praktisch als:
politisch obsolet,
historisch überholt,
faktisch bedeutungslos.
Die UNO selbst betrachtet sie seit Jahrzehnten als veraltet. Sie wurden allerdings formal nie vollständig aus der Charta entfernt, weil dafür komplizierte Änderungsverfahren nötig wären.
Wichtig:
Die Klausel bedeutet nicht, dass Deutschland heute unter einem Sonderkriegsrecht steht oder beliebig angegriffen werden dürfte.
Das moderne Völkerrecht – insbesondere das Gewaltverbot der UNO-Charta – hat diese Konstruktion praktisch verdrängt.
5. Die deutsche Kapitulation vom 8. Mai 1945
Die Wehrmacht kapitulierte bedingungslos.
Das bedeutete:
vollständiger Zusammenbruch des NS-Staates,
Besatzungsrecht der Alliierten,
keine souveräne deutsche Regierung mehr.
Aber:
Die Kapitulation war kein Friedensvertrag.
Deshalb blieb die „deutsche Frage“ formal jahrzehntelang offen.
Daraus entstehen bis heute manche politischen oder pseudojuristischen Behauptungen:
Deutschland sei „nicht souverän“,
das Reich bestehe fort,
es gebe keinen Friedensvertrag usw.
Das ist allerdings in der heutigen Staats- und Völkerrechtslehre weitgehend zurückgewiesen.
6. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag
Der Zwei-plus-Vier-Vertrag von 1990 gilt international faktisch als abschließende Friedensregelung für Deutschland. �
en.wikisource.org +2
Zentrale Punkte:
volle Souveränität Deutschlands,
Ende alliierter Vorbehaltsrechte,
Anerkennung aller Grenzen,
Begrenzung deutscher Streitkräfte,
Verzicht auf ABC-Waffen.
Besonders wichtig:
Die Vier Mächte verzichteten auf ihre Sonderrechte über Deutschland.
Damit endete der Besatzungsstatus praktisch und rechtlich.
7. Ist deutsche Waffenhilfe an die Ukraine mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag vereinbar?
Nach herrschender Rechtsauffassung: ja.
Der Vertrag verbietet Deutschland nicht:
Waffenexporte,
Bündnispolitik,
Unterstützung anderer Staaten,
NATO-Mitgliedschaft.
Verboten sind insbesondere:
Angriffskrieg,
ABC-Waffenbesitz,
bestimmte Truppenstationierungen im ehemaligen DDR-Gebiet.
Russische Stimmen behaupten gelegentlich, Deutschland verletze den Geist des Vertrages durch Waffenlieferungen gegen Russland. Politisch kann man das vertreten. Juristisch ist das aber bislang keine allgemein anerkannte Position.
Der Vertrag enthält kein generelles Verbot deutscher Militärhilfe an Drittstaaten.
8. Der entscheidende Unterschied: „Krieg“ vs. „Konfliktbeteiligung“
Der heutige Konflikt zeigt, dass moderne Kriege oft unterhalb der Schwelle einer formellen Kriegserklärung geführt werden.
Man kann daher gleichzeitig sagen:
Die EU ist massiv in den Ukrainekrieg involviert,
Russland sieht den Westen als Gegner,
der Westen führt wirtschaftlichen und militärischen Druck aus,
es gibt einen geopolitischen Stellvertreterkrieg,
ohne dass daraus automatisch ein formeller Kriegszustand im klassischen Sinn entsteht.
Das ist gerade typisch für die geopolitische Realität seit 1945:
Korea,
Vietnam,
Afghanistan,
Syrien,
Jemen,
Ukraine.
Zusammenfassend
Die Aussage „Deutschland/EU befindet sich bereits im Krieg mit Russland“ ist:
politisch interpretierbar,
strategisch argumentierbar,
aber völkerrechtlich bisher nicht herrschende Auffassung.
Die Feindstaatenklausel existiert formal noch, hat aber praktisch kaum operative Bedeutung. �
un.org +1
Die Kapitulation von 1945 begründete die alliierte Kontrolle, wurde aber durch den Zwei-plus-Vier-Vertrag im Wesentlichen abgeschlossen. Deutschland gilt seitdem als voll souveräner Staat. �
en.wikisource.org +1
Und der Zwei-plus-Vier-Vertrag verbietet nach überwiegender juristischer Lesart nicht die heutige Unterstützung der Ukraine.
https://youtu.be/rkklIo390aU?is=DZ4W4sloRhAobptK
wer stoppt diese Diktatur?