
Am 13. September 2026 wählen die Niedersachsen ihre Kommunalparlamente, Landräte und Bürgermeister. Was in ruhigeren Zeiten eine Routineangelegenheit wäre – die demokratische Erneuerung der Basis –, gerät zum Lehrstück über den Zustand der Republik. Die AfD, einst belächelt, inzwischen in Umfragen landesweit bei rund 20 Prozent und mancherorts deutlich höher, steht vor spürbaren Zugewinnen. Doch anstatt den Wählerwillen abzuwarten, greifen die etablierten Kräfte zu einem Arsenal an Maßnahmen, das man früher als undemokratisch bezeichnet hätte. Manche nennen es Verfassungsschutz, andere schlicht die Angst vor dem Souverän.
Die Partei, die die Probleme der Bürger beim Namen nennt, wird belohnt. Migration, innere Sicherheit, Wohnungsnot, Energiekosten und die schleichende Entfremdung zwischen Politik und Bevölkerung – Themen, die in den Talkshows der Hauptstadt gerne relativiert oder moralisch umrahmt werden, bestimmen den Alltag vieler Niedersachsen. Die AfD spricht sie ungeschminkt an und wird dafür belohnt. Wo sie zulegt, steigt oft die Wahlbeteiligung. Frustrierte, die sich längst von der Politik abgewandt hatten, kehren endlich wieder an die Urnen zurück. Das ist kein Zufall, sondern ein Symptom: Wer den Eindruck hat, daß seine Sorgen ernst genommen werden, geht wählen. Die Altparteien haben diesen Kredit verspielt; die AfD kassiert ihn ein.
Doch statt Selbstkritik regiert die Empörung. Der polit-mediale Komplex reagiert, als habe das Volk die Unverschämtheit begangen, selbst zu entscheiden, wem es vertraut. Die Reaktion fällt entsprechend aus: fair und unfair, anständig und unanständig. Kandidaten werden in den Medien als „rechte Ratten“ oder Schlimmeres verunglimpft, Arbeitgeber kündigen, sobald die AfD-Kandidatur öffentlich wird – die Mitarbeiterin eines Hospizvereins verliert ihren Job, weil sie für die Partei antritt, und die Diakonie steht demonstrativ hinter dem Verein. NGOs, großzügig mit Steuergeld alimentiert, drängen sich als selbsternannte Demokratieretter in den Vordergrund, ohne jemals dem Wähler Rechenschaft abgelegt zu haben. Die Bürger durchschauen das Spiel. Jeder Anpatzversuch, der sich als überzogen erweist, nährt das Mißtrauen gegenüber jenen, die es unternehmen. Was als Brandmauer gedacht war, entpuppt sich als Brandbeschleuniger.
Besonders bedenklich sind die Vorgänge um die Zulassung von Kandidaten für die Spitzenämter. Ein neues niedersächsisches Regelwerk erlaubt es den Wahlausschüssen, die Verfassungstreue einzelner Bewerber zu prüfen – und das vor allem bei der AfD, die vom politisch gelenkten Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird. Das Ergebnis: Mindestens vier AfD-Politiker dürfen plötzlich nicht antreten. Martin Sichert, immerhin Bundestagsabgeordneter, wird in Friesland von der Landratswahl ausgeschlossen. Stephan Bothe, Landesvize, scheitert in Lüneburg. Thorsten Moriße darf in Wilhelmshaven nicht Oberbürgermeister werden, Justin Vogel nicht in Herzberg am Harz. Andere AfD-Kandidaten wie Jessica Schülke in Hannover oder Reinhild Goes in Nörten-Hardenberg werden zugelassen – ein Flickenteppich der Willkür.
Das Verfahren selbst entbehrt elementarer rechtsstaatlicher Prinzipien. In den Wahlausschüssen sitzen ehrenamtliche Vertreter der Parteien, die politischen Gegner der AfD. Sie agieren als Ankläger und Richter in Personalunion. Keine Spur von einer für ein Richteramt notwendigen Unabhängigkeit. Die Kommunalaufsicht und das Innenministerium unter Daniela Behrens liefern Empfehlungen, die man getrost als Richtschnur verstehen darf. Die Ministerin verteidigt das Vorgehen als „Lex Extremismus“, nicht als „Lex AfD“. Man könne doch nicht ignorieren, daß AfD-Kandidaten Landräte und Bürgermeister werden wollten. Eine bemerkenswerte Logik: Die Partei darf existieren, ihre Mitglieder dürfen in Räte einziehen – aber die wichtigsten Ämter, die Beamtenstatus mit sich bringen, bleiben ihnen verschlossen. Das passive Wahlrecht, ein Grundrecht, wird so zur Verhandlungsmaße.
Schlimmer noch: Wirksamer Rechtsschutz vor der Wahl ist faktisch nicht vorhanden. Gerichte lehnen Eilanträge ab; erst nach der Wahl kann im Prüfungsverfahren geklagt werden. Dann ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen. Wer so vorgeht, signalisiert: Die Demokratie gilt – solange sie die richtigen Ergebnisse liefert. Von außen betrachtet, ergibt sich ein beinahe absurdes Bild: ein Wettrennen. Können die Vertreter der Altparteien die AfD-Kandidaten schneller und effizienter von den Wahlzetteln streichen, als die Bürger sie durch den demokratischen Akt der Wahl in die Ämter hieven? Es ist ein Wettkampf um Zeit und Macht, bei dem die Regeln einseitig geschrieben werden.
Man mag einwenden, Beamte müßten verfassungstreu sein. Richtig. Doch die Schwelle, ab der Zweifel ausreichen, um jemanden auszuschließen, scheint bei der AfD schon bemerkenswert niedrig. Kreativ gedeutete Äußerungen in sozialen Medien, angebliche Nähe zu bestimmten Personen oder schlicht die Parteizugehörigkeit genügen. Gleichzeitig dürfen Kandidaten anderer Parteien, deren Positionen manchen offen extrem erscheinen, ungestört antreten. Die selektive Anwendung des Instruments läßt den Eindruck entstehen, es gehe weniger um den Schutz der Verfassung als um den Schutz der eigenen Pfründe.
Die Ironie der Geschichte: Je mehr man die AfD ausgrenzt, desto stärker wird sie. In Hannover kommt sie in Umfragen auf Werte, von denen sie 2021 (landesweit 4,6 Prozent) nur träumen konnte. Wo sie führt oder siegt, steigt die Wahlbeteiligung. Die Partei mobilisiert jene, die sich von den etablierten Kräften im Stich gelassen fühlen. Das ist keine Gefahr für die Demokratie – es ist ihre Wiederbelebung. Die wahre Gefahr liegt in dem Versuch, den Wählerwillen durch politische, juristische, administrative und mediale Mittel zu „korrigieren“.
Am 13. September werden die Niedersachsen entscheiden. Nicht die Wahlausschüsse, nicht die Ministerin, nicht die NGOs und nicht die Kommentatoren. Die Bürger. Und sollten sie der AfD in nennenswertem Umfang Vertrauen schenken, dann wäre das kein Unfall der Geschichte, sondern die logische Konsequenz aus Jahren, in denen Probleme kleingeredet und Kritiker ausgegrenzt wurden. Man kann den Souverän nicht dauerhaft bevormunden. Er merkt es. Und er handelt.