MEP Mag. Gerald Hauser: „Höchstgericht bestätigt – Ivermectin durfte legal gegen COVID-19 eingesetzt werden“

Verwaltungsgerichtshof stärkt Therapiefreiheit der Ärzte und widerspricht der politischen Hetze gegen Ivermectin

Der österreichische Verwaltungsgerichtshof hat kürzlich in einem aufsehenerregenden Disziplinarverfahren, das von der Ärztekammer gegen einen Arzt eingeleitet wurde, höchstgerichtlich festgestellt, dass Ivermectin völlig legal zur Behandlung von COVID-19 verschrieben werden durfte und darf. Für den freiheitlichen EU-Abgeordneten Gerald Hauser ist das Urteil eine klare Bestätigung jener Positionen, die von Kritikern der Corona-Maßnahmen seit Jahren vertreten werden.

„Wieder einmal hatten die sogenannten ‚Schwurbler‘ recht. Die jahrelange Hetze gegen Ivermectin, das völlig faktenwidrig als ‚Pferdeentwurmungsmittel‘ diffamiert wurde, ist damit endgültig zusammengebrochen“, erklärte Hauser. „Für die Entdeckung von Ivermectin wurde 2015 der Nobelpreis verliehen. Das Medikament ist seit 1987 für die Behandlung von Infektionen beim Menschen zugelassen und zählt laut WHO zu den wichtigsten Arzneimitteln weltweit. Ivermectin ist sicher, günstig und wurde in zahlreichen Ländern erfolgreich gegen COVID-19 eingesetzt“, betonte der Freiheitliche.

Besonders verweist Hauser auf die Begründung des Höchstgerichts: „Das Gericht stellte fest, dass ein Arzt verpflichtet ist, Patienten gewissenhaft nach Maßgabe der ärztlichen Wissenschaft und Erfahrung zu behandeln. Dabei kann sogar über sogenannte ‚schulmedizinische‘ Kenntnisse hinausgegangen werden, wenn das Wohl des Patienten dies rechtfertigt. Maßgeblich für den Einsatz eines Arzneimittels ist, ob dieses notwendig ist – und genau das wurde bei Ivermectin bestätigt.“

Bereits 2020 habe die Salzburger Ärztekammer die Verwendung von Ivermectin zur Behandlung von COVID-19 empfohlen, erinnerte Hauser. „Dr. Strasser und ich haben zudem bereits 2021 in unserem Buch ‚Raus aus dem Corona-Chaos‘ darauf hingewiesendass Ivermectin weltweit erfolgreich bei 28 % der Weltbevölkerung, auch in Europa, eingesetzt wurde. In 66 klinischen Studien wurde bis dato gezeigt, dass 79 % der Infektionen und 47 % der COVID-19-Todesfälle durch Ivermectin verhindert werden konnten.“

Scharfe Kritik übt Hauser an der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA, der WHO und der Einheitspartei (bestehend aus ÖVP/SPÖ/Neos/Grüne): „Die Empfehlungen, Ivermectin unter keinen Umständen routinemäßig gegen COVID-19 einzusetzen, waren und sind rechtlich nicht verbindlich. Leitlinien können niemals die Expertise und Therapiefreiheit eines behandelnden Arztes ersetzen. Trotzdem wurde der Einsatz von Ivermectin politisch und medial massiv bekämpft.“

Abschließend kündigte Hauser weitere Schritte auf EU-Ebene an: „Ich werde die EU-Kommission mit parlamentarischen Anfragen konfrontieren. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, warum ein legales und vielfach eingesetztes Medikament systematisch diskreditiert und behindert wurde.
Ebenso stellt sich die Frage, wer politisch die Verantwortung dafür trägt, dass mögliche Behandlungsmöglichkeiten während der Pandemie nicht genutzt wurden.“

Download des Urteils

Mag. Gerald Hauser ist Mitglied im Ausschuss für öffentliche Gesundheit (SANT), stv. Mitglied im Ausschuss Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) und stv. Mitglied im Ausschuss für Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI).

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