
Die Qualitäts-Journalismus-Förderung (QJF) ist ein zentrales Instrument der Medienpolitik der Bundesregierung und wird seit 2024 auf Basis des Qualitäts-Journalismus-Förderungsgesetzes (QJF-G) umgesetzt. Maßgeblich federführend bei der Konzeption dieses Gesetzespakets war die für ihre teils sehr eigenen Ansichten bekannte Grüne Eva Blimlinger. Diese Qualitäts-Journalismus-Förderung soll – zumindest aus Regierungssicht – professionellen Journalismus in Print- und Online-Medien stärken und wird von der KommAustria (Kommunikationsbehörde Austria) verwaltet. Die RTR-GmbH unterstützt als Geschäftsstelle.
Ziele und Dotierung
* Ziel: Förderung von journalistischen Inhalten, die nach professionellen Standards (Faktentreue, Sorgfalt, Quellenprüfung) erstellt werden. Sie soll Vielfalt sichern, Arbeitsplätze erhalten und Medienkompetenz stärken – als Gegengewicht zu Desinformation und Plattform-Dominanz.
* Budget: Ca. 20 Millionen Euro pro Jahr (für 2026 bereits voll ausgeschöpft).
* Ab 2028 soll sie Teil einer umfassenderen Journalismusförderung werden (im Rahmen von Bablers Medienpaket).
Wer kann Förderung beantragen?
Medieninhaber von:
* Tages- und Wochenzeitungen
* Magazinen
* Online-Medien
Auch Aus- und Fortbildungseinrichtungen, „Medienkompetenz“-Projekte, Presseclubs und Forschungsprojekte sind förderfähig. Gratismedien können nur unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls profitieren.
Förderschienen (Aufteilung der Mittel)
Die Förderung ist in mehrere Schienen gegliedert:
* Journalismus-Förderung (Hauptanteil, ca. 15 Mio. €): Direkte Unterstützung redaktioneller Leistung.
* Inhaltsvielfalts-Förderung (ca. 2,5 Mio. €): Für regionale Berichterstattung sowie internationale/EU-Themen.
* Aus- und Fortbildung (ca. 1,5 Mio. €): Berufsbegleitend und Nachwuchsförderung.
* „Medienkompetenz“ (dzt. 700.000 €, soll aufgestockt werden).
* Sonstiges: Selbstkontrolle, Presseclubs, Forschung (kleinerer Anteil).
Voraussetzungen und Kriterien
Ein Medium muss nachweisen:
* Redaktionelle Unabhängigkeit
* Einhaltung journalistischer „Ethik“- und Sorgfaltspflichten
* Professionelle Strukturen (Mindestanzahl an Journalisten je nach Mediumstyp)
* Öffentliches Interesse der Inhalte
Ausschlussgründe (wichtigster Hebel):
* Wiederholte „Aufstachelung zu Hass oder Gewalt“ gegen Gruppen
* Aufrufe zum gewaltsamen Kampf gegen Demokratie/Rechtsstaat
* Befürwortung von Gewalt als politisches Mittel
* Rechtskräftige Verurteilungen wegen relevanter Straftaten
Diese Prüfung erfolgt durch die KommAustria nach Anhörung eines Fachbeirats (5-köpfiges Expertengremium). Es gibt – so wird es dargestellt – keine direkte inhaltliche Qualitätsprüfung jedes Artikels, sondern eine Gesamtbewertung.
Antragsverfahren
* Jährliche Einreichung über das eRTR-Portal (meist bis Ende März für das Folgejahr).
* Nachweise aus dem Vorjahr (Beobachtungszeitraum).
* Entscheidung durch KommAustria, Veröffentlichung der Bescheide.
* Für 2026 wurden 191 Ansuchen von 94 Werbern bewilligt.
Praxis und Kritik
In der Umsetzung 2026 zeigt sich: Etablierte Verlage (Krone, Kurier, Kleine Zeitung, Standard etc.) erhalten die höchsten Beträge. Kritische oder alternative Medien (z. B. exxpress) können bei Verstoß gegen Ausschlusskriterien (z. B. User-Kommentare) leer ausgehen.
Befürworter sehen darin einen notwendigen Qualitätsfilter.
Kritiker (vor allem FPÖ und alternative Medien) monieren nicht zu Unrecht eine „Haltungsprüfung“, sowie eine sichtbare und beabsichtigte Benachteiligung regierungskritischer Stimmen.
Zusammengefasst: Die Förderung ist formal gesetzlich geregelt und wird von einer Behörde vergeben, arbeitet aber mit kaum definierten offenen Kriterien („Qualität“, „Ethik“), die eine Menge Interpretationsspielraum lassen.
Ab 2028 soll das System dann noch stärker nach diesen Kriterien ausgerichtet werden.