
Islamismus breitet sich über Vereine, Förderstrukturen und politische Kontakte aus, während die EU jahrelang weggesehen hat.
Im Rahmen ihres Pressebriefings in Straßburg übte die freiheitliche EU Abgeordnete Petra Steger scharfe Kritik am Umgang der Europäischen Union mit der Muslimbruderschaft und dem politischen Islam. Die aktuelle Debatte bezeichnete sie als „beispiellose politische Heuchelei“. Jahrelang seien Organisationen aus deren Umfeld hofiert, in politische Prozesse eingebunden und mit öffentlichen Geldern unterstützt worden. Nun wolle sich insbesondere die ÖVP plötzlich als entschlossener Gegner des politischen Islam inszenieren.
„Brüssel hat jahrelang weggesehen, beschönigt und teilweise sogar finanziert. Jetzt entdeckt man plötzlich die Gefahr der Muslimbruderschaft und spielt den großen Bekämpfer des politischen Islam. Wer islamistische Netzwerke zuerst politisch aufwertet und mit Steuergeld füttert, kann sich anschließend nicht glaubwürdig als deren Gegner präsentieren“, kritisiert Steger.
Besonders gefährlich sei der sogenannte legalistische Islamismus, der sich über Vereine, Bildungsarbeit und politische Kontakte etabliere. Als Beispiel nennt Steger FEMYSO, das von Sicherheitsbehörden mit Strukturen der Muslimbruderschaft in Verbindung gebracht werde. Dennoch seien Vertreter entsprechender Netzwerke in europäischen Institutionen aufgetreten und Fördermittel geflossen. „Genau darin liegt die Gefahr: Diese Strukturen kommen nicht mit der Waffe in der Hand, sondern über Vereine, Förderanträge und politische Netzwerke. Sie versuchen, sich Schritt für Schritt in unsere Institutionen hineinzudrängen, während Brüssel ihnen auch noch die Türen öffnet.“
Die Patrioten für Europa bringen daher auch einen eigenen Entschließungsantrag mit deutlich strengeren Maßnahmen gegen die Muslimbruderschaft und islamistische Einflussnetzwerke ein. „Für uns ist klar: Die Muslimbruderschaft gehört auf die EU-Terrorliste. Kein einziger Euro Steuergeld darf mehr an islamistische Organisationen und deren Vorfeldstrukturen fließen. Wer unsere demokratische Ordnung gezielt unterwandern will, darf dafür nicht auch noch vom Steuerzahler finanziert werden.“
Auch die ÖVP sei in dieser Frage vollkommen unglaubwürdig. Noch im März habe sie einen freiheitlichen Antrag gegen den politischen Islam abgelehnt. „Erst blockieren, dann kopieren und anschließend so tun, als wäre es die eigene Idee. Genau so funktioniert die ÖVP. Wir Freiheitliche warnen seit Jahren vor Parallelgesellschaften, Islamisierung und politischem Islam. Die ÖVP entdeckt das Problem immer erst dann, wenn der öffentliche Druck groß genug wird.“
Kritik übt Steger auch an der kommenden EU-Antikorruptionsstrategie.
Angesichts von Pfizergate, Qatargate und den Huawei Ermittlungen habe die EU selbst ein massives Glaubwürdigkeitsproblem. „Ausgerechnet Brüssel will anderen erklären, wie Korruptionsbekämpfung funktioniert, während vor der eigenen Haustüre ein Skandal auf den nächsten folgt. Korruption muss mit aller Härte verfolgt werden. Sie darf aber nicht als Vorwand missbraucht werden, um unliebsame Mitgliedstaaten über Rechtsstaats und Budgetkonditionalitäten politisch unter Druck zu setzen.“
Auch die Finanzierung militärischer Fähigkeiten von Drittstaaten über die Europäische Friedensfazilität lehnt Steger in dieser Form ab. „Während unsere eigenen Außengrenzen nicht ausreichend geschützt sind, Europas Industrie unter hohen Energiepreisen leidet und Familien immer stärker belastet werden, verteilt Brüssel Millionen für Militärstrukturen in aller Welt. Europäisches Steuergeld muss zuerst europäischen Interessen dienen: dem Schutz unserer Außengrenzen, der Sicherheit unserer Bevölkerung sowie der Entlastung von Familien und Unternehmen. Brüssel darf weder Zahlmeister noch Weltpolizist für den Rest der Welt werden.“
Petra Steger ist Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) und stv. Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE).
Eine politische Ideologie, die weder mit unseren Gesetzen noch unserer Demokratie kompatibel ist, laut Prof. Dr. Karl Schachtschneiders Rechtsgutachten, hat gar kein Interesse an Integration, wie etwa eine Studie mit dem Titel: „Integration und Religion aus der Sicht von Türkeistämmigen in Deutschland“ zeigt: fast ein Drittel der hier lebenden Menschen mit türkischen Wurzeln stimmen der Aussage zu: Muslime sollten die Rückkehr zu einer Gesellschaftsordnung wie zu Zeiten Mohammeds anstreben!
https://shop.budrich.de/wp-content/uploads/2019/09/9783847414902.pdf
Der Politologe Dr. Michael Ley kommt in seiner Studie: „Reconquista. Menschenrechte oder Islam“ zu der Überzeugung, dass der Islam verboten werden muss: „Je mehr der Islam an der politischen Macht partizipiert bzw. zur Herrschaft gelangt, umso schneller wird der politische, ökonomische und kulturelle Niedergang Europas fortschreiten. Der verheerende Einfluss des Islam auf den Okzident wird in einem reziproken Verhältnis zum Widerstand gegen die Islamisierung und zur Restitution einer europäischen Identität stehen. Aus diesen Gründen stehen die Europäer vor der Entscheidung zwischen einer völligen Unterwerfung unter dem Islam oder einer bedingungslosen Verteidigung ihrer Zivilisation.“
Die einzig logische Konsequenz aus all diesen Fakten wäre ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, ob der Islam mit der österreichischen Demokratie und den Gesetzen vereinbar ist – die einzig logische Konsequenz – die Religionsideologie Islam verbieten. Religion ist ausschließlich für das Jenseits zuständig, im Diesseits ist unsere Verfassung Grundlage unserer Heimat!
Rund 80% der Österreicher sehen den Islam kritisch, wie eine Studie der Universität Salzburg zeigt. Der Koran ist gefährlich, denn bisher wurden 270 Millionen Menschen im Namen Allahs ermordet, laut Center for the Study of Political Islam, bzw. „Tränen des Dschihad“. Prof. Dr. Karl Schachtschneider hat ein Rechtsgutachten erstellt – sein Fazit: „Der Islam ist mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Er verlangt nach dem Gottesstaat. Jede Herrschaft von Menschen über Menschen ist durch Allah befohlen, wenn sie islamisch ist. Demokratie, Gewaltenteilung, Opposition sind dem Islam wesensfremd.“ In 45 Islamischen Staaten steht das Gottesgesetz, die Scharia, über den Menschenrechten und von Gleichstellung Mann – Frau ist keine Rede (Kairoer Erklärung der Menschenrechte). Wäre es, angesichts dieser wenigen angeführten Fakten, nicht höchste Zeit ein Rechtsgutachten zu erstellen, ob der Islam mit der österreichischen Demokratie und den Gesetzen kompatibel ist? Wenn ja – dann bräuchte ja niemand mehr Angst haben, allerdings wenn man eine Aussage des hohen islamischen Geistlichen, Ayatollah Khomeini, hört – da allerdings rinnt es einem kalt über den Rücken: „Juden und Christen sind dem Schweißgestank von Kamelen und Dreckfressern gleichzusetzen und gehören zum Unreinsten der Welt…Alle nichtmuslimischen Regierungen sind Schöpfungen Satans, die vernichtet werden müssen.“. Genau deshalb nennt Hamed Abdel-Samad den Islam auch eine Ideologie und keine Religion – eine „Faschistische Ideologie. Er wurde deshalb auch mit einer Todesfatwa belegt, genau solche Morddrohungen wie dies auch Salman Rushdie zum Verhängnis wurde. All diese Fakten müssen uns zu denken geben, dann das Ziel hat niemand geringerer als der türkischer Ministerpräsident Tayyip Erdogan ganz klar ausgesprochen (auf Wiens Straßen derzeit umgesetzt): »Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind.
Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.«
https://www.anstageslicht.de/themen/religion/drei-religionen/menschenrechte-und-islam-kairoer-erklaerung/
Wer sich mit dem Islam beschäftigt, der ist schockiert – eine unmenschliche Ideologie:
Der Islam versteht sich nicht als eine Religion der Gnade, der Liebe und der Selbstlosigkeit, sondern ist auf dem Gesetz der Schari’a aufgebaut. Der Islam will nicht zuerst die Gewissen schärfen oder Vergebung bewirken, sondern das Recht, das auf Vergeltung fußt, durchsetzen.
Der Islam kann nur dort voll zur Auswirkung kommen, wo er Religion und Staat zugleich ist. Das islamische Gesetz verlangt eine Autorität, die das Gesetz durchsetzt. Der Islam in seiner vollen Ausgestaltung muß ein Religionsstaat oder eine Staatsreligion sein. Der Qur’an und die Fundamentalisten behaupten, daß Beten, Fasten, Spenden, Wallfahrten und Kämpfen für Allah noch lange keinen Vollislam darstellen. Dieser ereigne sich nur dort, wo eine islamische Rechtsprechung und ein mitleidloser Strafvollzug konsequent ausgeübt werden.
Der Islam ist auf Gottesfurcht und Angst vor Strafen aufgebaut. Manche Muslime bezeichnen das Gesetz für die Vergeltungsstrafen (qisas) als die eigentliche Schari’a und ihr Hauptstück. Im Qur’an ist zu lesen: In der Bestrafung liegt euer Leben (2,129)!
UNBEDINGT STUDIEREN – das ist mit unseren Werten, der Verfassung und unserer Demokratie UNVEREINBAR!!!
https://view.officeapps.live.com/op/view.aspx?src=https%3A%2F%2Fdir.sermon-online.com%2Fgerman%2FAbdAlMasih%2FDie_Harten_Strafen_Des_Islams_2001.doc&wdOrigin=BROWSELINK
Die Gesetzgebung im Qur’an (Die qur’anische Scharia)
Die harten Strafen des Islams – Abd al-Masih
https://dokumen.pub/die-gesetzgebung-im-quran-die-quranische-scharia-die-harten-strafen-des-islams.html
z.B.:
Die Strafen für Ehebruch, Unzucht, Homosexualität, lesbische Liebe und Kuppelei sind drakonisch und sollen abschreckend wirken. Peitscht den Ehebrecher und die Ehebrecherin, jeden von beiden, mit hundert Schlägen aus. Laßt euch nicht durch Mitgefühl davon abhalten, denn es geht (dabei) um die Religion Allahs, falls ihr an Allah und den letzten Tag glaubt. Bei der Plage der beiden soll eine Gruppe von Gläubigen (als Augenzeugen) anwesendsein (24,2). In dieser Sure wird festgelegt, daß Männer und Frauen gleichermaßen bestraft werden. In etlichen islamischen Ländern soll der Mann bei der Auspeitschung stehen, die Frau jedoch sitzen (§§ 88 und 100). Der Mann wird bis auf die Schamteile entkleidet, die Frau bleibt bekleidet. Kopf, Gesicht und Schamteile sollen von den Hieben nicht getroffen werden. Die Auspeitschung darf weder bei sehr kaltem, noch bei sehr heißem Wetter stattfinden (§ 96). Wer diese Tortur erleiden muß, trägt zeit seines Lebens beschädigte Nervenbahnen in seinem Rücken und schmerzhafte Schäden an seinen Bandscheiben davon. Die Auspeitschung muß vor islamischen Augenzeugen stattfinden. Eine Milderung der Schläge ist nicht statthaft!
Sklavenfrauen sollen bei einem nachgewiesenen Ehebruch nur die Hälfte der Hiebe wie eine freie Frau erhalten (4,25). Ein unheilbar Kranker, der Ehebruch begeht, kann im Iran mit einem Bündel von hundert Ruten ein einziges Mal geschlagen werden, damit das von Allah gebotene Soll von hundert Peitschenhieben an ihm erfüllt werde (§ 94)! Im Qur’an finden sich noch weitere Bestimmungen zur Bestrafung von Ehebrechern: Diejenigen von euren Ehefrauen, die das Abscheuliche tun, bringt gegen sie aus eurer Mitte vier Augenzeugen (Männer) herbei. Falls diese den Tatbestand (übereinstimmend) bezeugen, dann schließt sie in (euren) Häusern ein, bis der Tod sie erreicht oder Allah ihnen einen (anderen) Weg öY/wf (4,15). Nicht wenige muslimische Mädchen oder Frauen werden unter dem Verdacht von Liebeleien oder Unzucht ohne Gerichtsverhandlung stillschweigend in ein Zimmer ohne Speise und Trank eingesperrt, bis sie elendiglich verhungern oder verdursten! Manchmal wagt es eine Mutter oder ein ihnen geneigtes Glied der Familie, die Tür des Raumes oder ein Fenster nicht dicht zu schließen oder in der Nacht kurz zu öffnen, damit die Verdächtigte zu Freunden oder liberalen Verwandten fliehen kann. In fanatischen Familien werden bisweilen die des Ehebruchs Bezichtigten vom ältesten Bruder umgebracht und verscharrt. Im Blick auf die Männer steht ein orakelhafter Vers im Qur’an, der verschiedene Auslegungen zuläßt: Wenn zwei von euch Männern es (das Abscheuliche) tun, so plagt sie (fügt ihnen Schmerzen zu). Wenn beide Buße tun und sich bessern, so widersteht ihnen nicht länger, denn Allah ist der sich Zuwendende und der Barmherzige (4,16). Einige Muslime legen diesen Befehl Allahs als eine weitere Form der Bestrafung für Ehebrecher aus, andere sehen darin eine Aufforderung, Homosexuelle im Namen Allahs heftig zu plagen, bis sie endgültig von ihrer Perversität ablassen. Der Qur’an kennt keine geistliche Erneuerung eines Sünders, sondern versucht, mit Strafe und Angst die Übertreter von weiteren Vergehen abzuhalten. Strafen der Schari’a für Ehebruch und Unzucht Islamische Fachjuristen haben aus den vorgenannten Qur’anversen ein System der Abschreckung entwickelt, damit kein Moslem sich
der Unzucht, dem Ehebruch, der Homosexualität oder lesbischen Praktiken ergibt. Die verschiedenen Rechtsschulen haben dazu noch eine Tradition Muhammads, die von Umar b. al-Khattab vermittelt wurde, hinzugezogen, wonach verheiratete Ehebrecher gesteinigt werden sollen. Im Iran sind auf Grund dieser Quellen folgende Strafen für sittliche Vergehen festgelegt worden: a) Tötung eines Ehebrechers Sie soll bei Geschlechtsverkehr mit Verwandten, die im Qur’an als verboten bezeichnet werden (speziell mit einer der Frauen des Vaters!), durchgeführt werden (4,22-23). Wenn ein Nichtmuslim (Jude, Christ, Animist oder Atheist) mit einer Muslimin schläft. (Dies sollten sich alle Sextouristen in islamische Länder einprägen!) Bei einer Vergewaltigung (§ 82). Jeder homosexuelle Verkehr muß mit dem Tod beider Partner bestraft werden, falls beide die sittliche Reife erreicht haben und zurechnungsfähig sind (§§ 109-112). Die jeweilige Todesart bestimmt der Richter nach seiner Einschätzung der Verurteilten (§110). Sie kann aus Erschießen, Erhängen, Köpfen oder anderen Todesstrafen bestehen. b) Die Steinigung der Ehebrecher und Ehebrecherinnen Sie soll erfolgen, falls einer der beiden (oder beide) verheiratet sind (muhsan) und einen zeugungsfähigen gesunden Ehepartner haben (§83). Wenn ein alter Mann oder eine ältere Frau unerlaubten Geschlechtsverkehr außerhalb ihrer Ehe durchführen, muß eine Auspeitschung ihrer Steinigung vorangehen (§ 94). • Die Steinigung wird durchgeführt, indem der Ehebrecher bis zum Gürtel und die Ehebrecherin bis unter die Brust eingegraben werden (§ 102). • Bei der Steinigung dürfen die Steine nicht zu groß sein, damit der Tod nicht zu schnell eintritt. Sie dürfen aber auch nicht so klein sein, daß sie nicht mehr töten können (§ 104). • Falls die schuldige Person auf Grund ihres eigenen Geständnisses gerichtet wird, muß der Richter den ersten Stein werfen. Wurde sie jedoch durch Augenzeugen überführt, müssen zuerst die Zeugen und danach der Richter die Steine werfen (§ 99). • Schwangere oder stillende Frauen, die Ehebruch begangen haben, werden so lange nicht gesteinigt, bis sie ihr Kind geboren und zu Ende gestillt haben (§ 91).
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