MEP Mag. Elisabeth Dieringer: „EU-Opferschutz? Wir haben in Österreich unseren eigenen!“

Es ist wichtig, dass diejenigen, die häufig Ziel gewalttätiger Übergriffe und anderer krimineller Handlungen verbesserten Schutz und hilfreiche Unterstützung erfahren – oft genug sind das Frauen. 2025 registrierte die Polizei in Österreich 88.133 Gewaltdelikte und 1.275 Vergewaltigungsanzeigen. 34 Frauen wurden Opfer eines vollendeten Mordes. Zusätzlich betreuten die österreichischen Gewaltschutzzentren knapp 20.000 Frauen wegen Gewalt im sozialen Nahraum oder Stalking.

In der gesamten EU liegen die Zahlen naturgemäß höher: Geschätzte 15 Prozent der Europäer oder 75 Millionen Menschen werden jährlich in der Union Opfer von Kriminalität. Nun hat die EU schon 2012 das Thema des europaweiten Opferschutzes entdeckt. Die Suggestion der Fürsorglichkeit wurde durch die 2026 überarbeitete EU-Opferschutzrichtlinie weiter aufgeblasen. Ein Großteil der neuen Vorgaben muss bis Juli 2028 national umgesetzt werden. Auch Opfer häuslicher und sexueller Gewalt sollen davon profitieren.

Mit der überarbeiteten Richtlinie sollen Opfer ein Verbrechen leichter melden können, sie haben „Zugang zu einer EU-weiten Hotline für Unterstützung und Informationen. Auch die persönlichen Daten der Opfer werden besser geschützt. Diese neue Richtlinie aktualisiert die Richtlinie von 2012, die Mindeststandards für die Rechte, Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten festlegt.“

Hinter diesem humanitär wirkenden Ansatz verbirgt sich wieder einmal die Anmaßung des Pseudostaates EU, denn Österreich hat bereits heute einen vergleichsweise weit ausgebauten Opferschutz. Die neuen EU-Regeln schaffen deshalb für eine Frau in Klagenfurt oder Wien oder Linz nicht plötzlich ein völlig neues Schutzsystem. Sie setzen vielmehr verbindliche Mindeststandards, die Österreich erfüllen muss. Praktisch umsetzen können das nur die hiesige Polizei, unsere Gerichte, Krankenhäuser, die Bundesländer und örtliche Opferschutzeinrichtungen – nicht „Brüssel“.

Es gibt allerdings bereits Frauenhäuser, staatliche Entschädigungsmöglichkeiten nach dem Verbrechensopfergesetz und die österreichweite „Frauenhelpline“ 0800 222 555, die rund um die Uhr kostenlos und anonym erreichbar ist. Auch rein rechtlich hat Österreich bereits einen erheblichen Teil dessen zu bieten, was die EU nun europaweit verlangt. Abgesehen davon: Der Europarat hat Österreich 2024 ausdrücklich Fortschritte beim Gewaltschutz attestiert.

Eine Frau in Österreich kann heute die Polizei einschalten und etwa ein Annäherungsverbot bewirken, Gewaltschutzzentren einschalten, kostenlose psychosoziale und juristische Prozessbegleitung erhalten, Schutz in einer entsprechenden Unterkunft suchen, Schadenersatzansprüche geltend machen, bestimmte staatliche Opferleistungen beantragen und besondere Schutzmaßnahmen bei ihrer Aussage erhalten. Die Frage bleibt, was will denn die EU noch zu dem System beisteuern? Die EU-weite Hotline ist ja wohl ein Witz…

Dass der Ausbau direkter Hilfen für Opfer in den ländlichen Regionen ausbaufähig oder vielleicht verbesserbar sein könnte, darüber lässt sich reden. Dass die österreichische Rechtstradition das Thema des Opferschutzes wohl kennt, steht außer Frage. Wenn hierzulande Opferschutz versagt, hat das entweder etwas mit menschlichem Unvermögen oder einer linken Justiz zu tun. Die Schandtaten mit migrantischem Hintergrund und die Urteile dazu führen den Opferschutz oft ad absurdum. Das aber ist nur mittelbar ein EU-Problem. Es ist vielmehr das dringend zu lösende Problem einer teilweise rot-grün durchideologisierten Juristenkaste in Österreich, die aus weltanschaulichen Gründen die Opfer verhöhnt, anstatt Recht zu sprechen. Man denke hierbei nur an das zwölfjährige Mädchen in Wien-Favoriten, man denke an das Traiskirchener Freibad oder an die Fünfzehnjährige in Wien-Brigittenau und so viele mehr.

Mag. Elisabeth Dieringer ist Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO), Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM), sowie stv. Mitglied im Ausschuss für Kultur und Politik (CULT).

Links:

Veröffentlichung des GREVIO-Berichts sowie der österreichischen Stellungnahme – Nationale Koordinierungsstelle „Gewalt gegen Frauen“

Verbrechensopfergesetz – Gewaltschutzzentren Österreichs

Polizeiliche Kriminalstatistik

Rechnungshofausschuss berät über Zukunft der gerichtsmedizinischen Versorgung (PK0803/08.09.2026) | Parlament Österreich

Vergewaltigung von Zwölfjähriger: Freispruch – wien.ORF.at

https://noe.orf.at/stories/3275712

Mädchen vergewaltigt: Fünfeinhalb Jahre Haft – wien.ORF.at

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One thought on “MEP Mag. Elisabeth Dieringer: „EU-Opferschutz? Wir haben in Österreich unseren eigenen!“”

  1. Opferschutz???? Wir haben einen Täterschutz!!!!

    https://www.blick.ch/ausland/gruppenvergewaltigung-in-wien-freispruch-sorgt-fuer-diskussionen/5ny9zzm

    Politische Schuld angesichts des Islamismus – Verantwortung im Angesicht religiös motivierter Gewalt
    „Man kann das Böse nicht bekämpfen, wenn man sich weigert, es zu benennen.“
    — Ayaan Hirsi Ali

    Der politische Diskurs in Europa steht unter Spannung, wenn es um den Islamismus geht. Zu oft wird aus Angst vor pauschalen Urteilen die Diskussion vermieden – und genau darin liegt ein moralisches Dilemma. Denn wenn Gewalt, Einschüchterung und strukturelle Verachtung demokratischer Werte aus einem religiös-ideologischen Weltbild erwachsen, dann ist Schweigen keine Neutralität mehr, sondern Mitschuld.
    Der Islamismus beruft sich auf den Islam, der Gewalt gegen sogenannte „Ungläubige“, Frauenverachtung und Intoleranz religiös rechtfertigt. In europäischen Städten wurden in den letzten Jahren Menschen verfolgt, vergewaltigt oder ermordet, weil sie Frauen ohne Kopftuch sind, weil sie homosexuell sind, weil sie jüdisch sind oder weil sie sich kritisch über den Islam äußern. Diese Taten geschehen nicht im luftleeren Raum – sie sind Teil eines ideologischen Kampfes gegen offene Gesellschaften.
    Die politische Schuld entsteht dort, wo Regierungen dieses Phänomen nicht beim Namen nennen, wo sie Warnungen ignorieren, wo sie Täter durch falsche Toleranz schützen oder durch mangelnde Integration geradezu in Parallelstrukturen treiben. Wer Islamismus mit dem Hinweis auf Multikulturalität relativiert, leistet keinen Beitrag zur Integration – er schwächt den Rechtsstaat. Und schlimmer noch: Er verrät jene, die Schutz brauchen – Frauen, Minderheiten, Andersdenkende in islamisch geprägten Communities.
    Karl Popper warnte in seiner Offenen Gesellschaft eindringlich vor der Toleranz der Intoleranz. Eine offene Gesellschaft muss nicht nur Toleranz ermöglichen – sie muss sich auch gegen ihre Feinde verteidigen. Tut sie das nicht, so begeht sie Verrat an sich selbst. Genau hier liegt die politische Schuld: im Unterlassen des Schutzes, im Leugnen der Gefahr, im Verdrängen der Realität.
    Die Mahnungen Hannah Arendts bleiben auch hier gültig: Totalitäres Denken kann auch in religiöser Gestalt auftreten. Wer es nicht erkennt, nicht benennt, nicht eindämmt, macht sich mitschuldig – nicht nur an der Erosion des Rechtsstaats, sondern auch am Leid der Opfer.
    Europäische Politikerinnen und Politiker sind nicht verantwortlich für die Existenz von Islamismus – aber sie sind verantwortlich dafür, ob er hier Fuß fassen kann. Ihre Schuld liegt in der Passivität, im politischen Kalkül, in der moralischen Bequemlichkeit. Denn manchmal ist das Unterlassen einer klaren Haltung schlimmer als ein falscher Schritt.

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