Nacht- und Nebel-Aktion in Warschau: Wenn Rechtsstaatlichkeit nach Mitternacht kommt

Man stelle sich vor: Der Staatspräsident weilt auf Auslandsreise, das Flugzeug ist längst in der Luft Richtung Senegal, und just in diesem Moment taucht auf der Website des Verfassungsgerichts eine Mitteilung auf, die den amtierenden Präsidenten und seinen Stellvertreter kurzerhand suspendiert. Anna Korwin-Piotrowska, jene Richterin, deren Vereidigung durch den Staatspräsidenten Karol Nawrocki bislang ausblieb, erklärt sich zur geschäftsführenden Leiterin und setzt Bogdan Święczkowski sowie Bartłomiej Sochański für einen Monat außer Dienst. Die Polizei riegelt das Gebäude ab, Barrikaden werden errichtet, Demonstranten drängen heran. Und man reibt sich die Augen: Das soll die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit sein?
Ein legaler und legitimer Akt, so darf man mit Fug und Recht annehmen, würde bei Tageslicht stattfinden, unter Einbindung aller zuständigen Amtsträger, transparent und mit der gebotenen Würde eines Verfassungsorgans. Was sich am 30. Oktober 2026 in Warschau abspielte, trug hingegen alle Züge einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Der für die Ernennung und Vereidigung zuständige Staatspräsident war abwesend – und genau das scheint man genutzt zu haben. Nawrocki brach seine Reise ab, kehrte um und verschaffte sich in der Nacht mit dem Nachdruck eines ehemaligen Amateurboxers Zugang zum Gebäude. „In dieser Nacht kam es zu einer Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung der Republik Polen und zu einer gewaltsamen Übernahme eines verfassungsmäßigen Staatsorgans“, urteilte er klar und unmissverständlich. Man habe versucht, das Verfassungsgericht rechtswidrig zu übernehmen.

Die Kunst, Unliebsame beiseite zu schieben
Seit Donald Tusk 2023 die Regierung übernahm, wird unablässig von der „Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit“ gesprochen. Dabei gerät leicht in Vergessenheit, daß eben diese Regierung mehr als 80 Urteile des Verfassungsgerichts nicht im Gesetzblatt veröffentlichte – ein klarer Verstoß gegen Artikel 190 der polnischen Verfassung. Richter, deren Amtszeit noch läuft, werden kurzerhand als illegitim abgestempelt, weil sie unter der früheren PiS-Mehrheit ernannt wurden. Sechs neue Richter ließ das Parlament wählen; Nawrocki nahm nur von zweien den Eid ab, weil er bei den übrigen mangelnde Unabhängigkeit sah. Die übrigen leisteten ihren Eid vor dem Sejmmarschall – ein Verfahren, das der Gerichtspräsident Święczkowski zu Recht als illegal ansah.
Nun also der nächste Schritt: Die suspendierte Führung erkennt die Suspendierung nicht an, spricht von Staatsstreich. PiS-Chef Jarosław Kaczyński nennt es einen Anschlag auf ein Verfassungsorgan. Zwei polnische Botschafter – in Rumänien und China – reichten unverzüglich ihren Rücktritt ein, weil sie keine Möglichkeit mehr sähen, das Land unter diesen Umständen zu vertreten. Und aus Österreich meldeten sich Herbert Kickl und Petra Steger zu Wort: Was hier geschehe, sei ein astreiner Putschversuch der EU-hörigen Regierung Tusk, eine Methode autoritärer Regime. Die EU-Kommission schaue nicht nur weg, sie applaudiere im Hintergrund.
Man darf sich fragen: Wäre die politische Färbung umgekehrt, würde man in Brüssel und in den westlichen Hauptstädten von einem Staatsstreich sprechen. Da es aber der „richtige“ Premier ist, der den „falschen“ Gerichtspräsidenten beiseite schiebt, heißt es plötzlich „schmerzhafter, aber notwendiger Prozess“. Tusk selbst formulierte es so: Nach Jahren der PiS-Willkür gebe es keinen anderen Weg. Der Zweck heiligt offenbar die Mittel – solange der Zweck Brüssel genehm ist.

Ein Präsident, der nicht tatenlos zusieht
Karol Nawrocki, seit August 2025 im Amt, Historiker, früherer Leiter des Instituts für Nationales Gedenken, hat von Anfang an klar gemacht, daß er seine verfassungsmäßigen Rechte wahrnimmt. Er legte Vetos ein, weigerte sich, bestimmte Richter zu vereidigen, und nutzte sein Amt, um die Balance der Gewalten zu verteidigen. Daß er sich in jener Nacht physisch Zugang zum Gericht verschaffte und den selbsternannten neuen Führern unmissverständlich erklärte, sie seien keine Verfassungsrichter, mag manchen als robust erscheinen. Doch was wäre die Alternative gewesen? Tatenlos zusehen, während man in Abwesenheit des Staatsoberhaupts Fakten schafft?
Die vier Ex-Präsidenten des Gerichts, die Tusk den Rücken stärkten, sprechen von einer tiefen Krise seit über zehn Jahren und fordern die Umsetzung europäischer Urteile. Doch die Geschichte dieses Konflikts beginnt keineswegs erst 2015 mit der PiS. Schon das damalige, von der PO dominierte Parlament hatte Richter vorzeitig ernannt und dem nachfolgenden Sejm Sitze „weggenommen“. Die PiS korrigierte das – und wurde fortan als Feind der Rechtsstaatlichkeit gebrandmarkt. Seit Tusk regiert, ist die EU-Kommission milde geworden: Verfahren eingestellt, Gelder freigegeben. Hauptsache, die pro-europäischen Kräfte behalten die Oberhand.

Rechtsstaatlichkeit à la carte
Es ist ein eigenartiger Rechtsstaat, der Urteile ignoriert, Richter per Website-Mitteilung suspendiert und die Polizei schickt, um das Gebäude gegen die eigene Bevölkerung abzuriegeln. Es ist ein eigenartiger Rechtsstaat, der den Präsidenten, der laut Verfassung den Eid entgegenzunehmen hat, einfach übergeht und die Zeremonie im Parlament nachholt. Und es ist ein eigenartiger Rechtsstaat, der ausgerechnet in der Abwesenheit des Staatsoberhaupts zuschlägt.
Nawrocki hat Recht, wenn er von einer Verletzung der verfassungsmäßigen Ordnung spricht. Ein Akt, der bei Licht und unter Beteiligung aller zuständigen Organe stattfände, bräuchte keine Mitternacht und keine abgebrochene Auslandsreise. Daß man den „Personalumbau“ just dann versuchte, als der Präsident außer Landes war, ist mehr als nur verdächtig. Es stinkt nach Methode. Und wer das als Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit verkauft, der möge bitte erklären, warum die gleichen Standards nicht galten, als die PiS regierte – und warum Brüssel heute so bemerkenswert schweigsam bleibt.
Polen steht vor einer Staatskrise, die tiefer geht als der Streit um ein paar Richterposten. Es geht um die Frage, ob die Verfassung noch gilt oder ob sie nach politischem Belieben zurechtgebogen werden darf. Der Präsident hat Position bezogen. Die Nacht-und-Nebel-Aktion ist gescheitert – vorerst. Doch die Lehre bleibt: Wer den Rechtsstaat mit den Mitteln des Unrechts „wiederherstellen“ will, der zerstört ihn. Und wer das im Schutze der Dunkelheit und der Abwesenheit des Staatsoberhaupts tut, der hat die Legitimität bereits verspielt.

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