
Es gibt Vorfälle, die man zunächst für eine lokalpolitische Posse halten möchte, bis man merkt, dass sie den Charakter des Ganzen entlarven. In Eggendorf, einer SPÖ-geführten Gemeinde im Bezirk Wiener Neustadt, soll Bürgern die Unterstützung des ORF-Volksbegehrens mit der Begründung verweigert worden sein, es fehle an der Freigabe durch das Innenministerium. Das Begehren ist freilich seit dem 22. September freigeschaltet. FPÖ-Ehrenobmann Dr. Arthur Seltmann, seine Gattin und weitere Bürger mussten in eine Nachbargemeinde ausweichen, um ihr demokratisches Recht wahrzunehmen. FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher Christian Hafenecker nennt das einen „unfassbaren Skandal“ und einen „Angriff auf demokratische Grundrechte“. Man mag über den Ton streiten – die Sache selbst ist schwer zu beschönigen.
Ein Schalter, eine Ausrede und die pure Panik
Die Version des Bürgermeisters Thomas Winter (SPÖ) klingt nach peinlichem Missverständnis: Es gebe zwei ähnliche Volksbegehren, der Bürger habe unklar formuliert, man habe aufgeklärt. Die Gegenversion aus dem Kreis der Betroffenen und des FPÖ-Gemeinderats Michael Spatling spricht von klarer Ablehnung mit falscher Begründung. Auffällig bleibt: Das ORF-Volksbegehren der Freiheitlichen ist längst online und auf jedem Gemeindeamt möglich. Wer dort mit fadenscheinigen Ausflüchten operiert, erzeugt zumindest den Anschein, man wolle den Strom der Unterschriften drosseln.
Hafenecker spricht von „Systemapparatschiks“, die in panischer Angst vor dem Willen der Bevölkerung zu den „miesesten Methoden der Sabotage“ greifen. Das ist polemisch formuliert, trifft aber den Kern der öffentlichen Wahrnehmung. Wenn selbst die einfache Abgabe einer Unterstützungserklärung zum Hindernislauf wird, offenbart sich weniger Verwaltungsunfähigkeit als vielmehr ein gestörtes Verhältnis zur direkten Demokratie. Der Bürger soll zahlen, schweigen und das Programm konsumieren – oder wenigstens so tun, als täte er es. Mitreden? Nur bitte nicht zu laut und schon gar nicht per Volksbegehren.
Warum das System so nervös reagiert
Das ORF-Volksbegehren verlangt nichts Revolutionäres, sondern etwas Selbstverständliches: einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohne Zwangsgebühr, budgetfinanziert, schlank und sparsam; einen objektiven Sender, der informiert statt belehrt; einen echten Österreich-Sender mit Schwerpunkt auf Information, Sport, Bildung, Kultur und Regionalem. Keine Luxusgagen, keine politische Agenda, die sich „wie ein rot-grüner Faden“ durch das Programm zieht, wie Hafenecker es formuliert.
Die Zahlen machen die Aufregung verständlich. Seit der Umstellung auf die Haushaltsabgabe kassiert der ORF jährlich weit über 700 Millionen Euro an Zwangsbeiträgen – in manchen Darstellungen inklusive Zuschüssen sogar Richtung 850 Millionen. Jeder Haushalt zahlt mindestens 183,60 Euro im Jahr, in Bundesländern mit Landesabgabe bis zu 240 Euro. Ob man den Sender einschaltet oder nicht, spielt keine Rolle. Das ist keine Gebühr für eine Leistung, sondern eine Steuer auf Existenz. Gleichzeitig verdienen Dutzende Mitarbeiter Gehälter, von denen der durchschnittliche Steuerzahler nur träumen kann. Wer da Reformen fordert, wird vom System als Bedrohung wahrgenommen – und entsprechend behandelt.
Die Slowenen haben kürzlich in einer Volksbefragung gegen ihre Rundfunkgebühr gestimmt. Hafenecker begrüßte das als Signal über die Grenzen hinaus. In Österreich hingegen wird der Versuch, den Bürgern eine Stimme zu geben, offenbar mancherorts mit bürokratischen Stolperdrähten beantwortet. Das ist kein Zufall. Es ist Symptom.
Demokratie ist kein Gnadenakt der Amtsstube
Ein Rechtsstaat lebt davon, dass die Bürger ihre Rechte ohne Hürdenlauf ausüben können. Wenn Gemeindeämter beginnen, zu entscheiden, welche Volksbegehren „schon“ oder „noch nicht“ unterstützt werden dürfen – entgegen den klaren Vorgaben des Innenministeriums –, dann ist das kein Kavaliersdelikt. Es ist ein Angriff auf die Grundlagen. Hafenecker fordert daher zu Recht, dass SPÖ und ÖVP ihre Bürgermeister anweisen, derartige Behinderungen sofort zu unterbinden. Und er ruft die Bürger auf, sich nicht einschüchtern zu lassen, jeden Fall zu melden und entweder analog am Gemeindeamt oder digital mit ID Austria zu unterstützen.
Man kann vom ORF halten, was man will. Man kann seine Berichterstattung für ausgewogen oder für tendenziös halten, seine Finanzierung für gerecht oder für Abzocke. Was man nicht kann, ist den Bürgern das Recht verweigern, darüber abzustimmen. Wer das versucht – und sei es mit der fadenscheinigsten Begründung –, entlarvt sich selbst. Nicht als Verteidiger des öffentlich-rechtlichen Auftrags, sondern als dessen ängstlicher Hüter, der den offenen Wettbewerb der Meinungen fürchtet.
Der beste Beweis für die Notwendigkeit
Jeder Sabotageversuch, jeder abgewiesene Bürger, jede dubiose Ausrede ist der beste Beweis dafür, dass das Volksbegehren ins Schwarze trifft. Die Systemparteien zittern offenbar davor, dass ihrem Propaganda-Lautsprecher am Küniglberg der Zwangsgebühren-Stecker gezogen werden könnte. Anstatt die Sorgen der Menschen ernst zu nehmen – die diesen aufgeblähten Apparat nicht länger finanzieren wollen –, versucht man, sie an der Ausübung ihrer Rechte zu hindern. Das ist, so Hafenecker, eines Rechtsstaates unwürdig.
Er hat recht. In einem Land, das sich Demokratie auf die Fahnen schreibt, darf der Weg zur Unterstützungsunterschrift nicht über den Umweg der Nachbargemeinde führen. Die Bürger haben das Recht, Nein zu sagen – zur Zwangssteuer, zur Bevormundung, zum Status quo. Und sie haben das Recht, dieses Nein ohne Schikanen abzugeben.
Also: Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Gehen Sie hin. Nutzen Sie die digitale Möglichkeit. Melden Sie Behinderungen. Jede Unterstützungserklärung ist ein Stück Rückeroberung dessen, was eigentlich selbstverständlich sein sollte: dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk den Bürgern dient – und nicht umgekehrt. Das Eggendorfer Schauspiel zeigt nur, wie dringend diese Erinnerung geworden ist.