MEP Harald Vilimsky: „Hahn-Bestellung zur OeNB ist krasser Verstoß gegen Unvereinbarkeitsrecht“

Die Nominierung des früheren EU-Kommissars Johannes Hahn zum Generaldirektor der Nationalbank ruft scharfe Kritik von Harald Vilimsky hervor. Für den freiheitlichen EU-Delegationsleiter ist der Schritt nicht nur ein ÖVP-Postenschacher, sondern auch ein klarer Rechtsverstoß. „Die ÖVP hat Johannes Hahn auf einem ihrer Lieblingswege in ein neues Spitzenamt gehievt – mit Hinterzimmerabsprachen, rechtlichen Graubereichen und parteipolitischer Selbstbedienung. Das ist kein Personalakt, das ist ein weiterer Tiefpunkt der schwarzen Postenpolitik“, kritisiert Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europäischen Parlament.

„Laut § 22 des Nationalbankgesetzes dürfen Personen, die im aktiven Dienst der EU-Kommission stehen, dem Generalrat der OeNB nicht angehören. Hahn wird jedoch weiterhin von Brüssel bezahlt und agiert als sogenannter Sonderbeauftragter für Zypern – wobei seine tatsächliche Tätigkeit ebenso unklar wie ineffektiv ist“, so Vilimsky weiter.

„Wer Hahns politische Bilanz kennt, muss sich fragen, wofür er überhaupt belohnt wird: Weder als EU-Kommissar für Regionalpolitik noch für Budget und Verwaltung hat er nennenswerte Erfolge erzielt. Vielmehr steht er exemplarisch für das EU-Versagen der letzten Jahre – ohne Vision, ohne Wirkung, ohne Handschrift.“

„Diese Bestellung zeigt einmal mehr: Für die ÖVP zählt nicht Kompetenz, sondern Parteibuch und Abhängigkeit. Hahn ist kein Fachmann für Geldpolitik, sondern ein Polit-Apparatschik, der offenbar noch einmal versorgt werden musste. Das Vertrauen in die Unabhängigkeit der Nationalbank wird so bewusst beschädigt“, so Vilimsky abschließend.

Harald Vilimsky ist FPÖ-Delegationsleiter im EU-Parlament, Mitglied im Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (AFET) und stv. Mitglied im Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE).

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