Mit unverhohlener Zufriedenheit nahmen unzählige Politiker im EU-Raum zur Kenntnis, daß X (vormals Twitter) in Brasilien gesperrt wurde. Das Sperren von sozialen Medien lösten vor nicht allzu langer Zeit großes Entsetzen bei den gleichen Politikern aus. Vor allem, wenn es um Staaten wie China, Iran oder Nordkorea ging. Man war bemüht zu betonen, daß solche Eingriffe in die Meinungs- und Medienfreiheit ein glasklares Symptom für autoritäre Gesinnung und diktatorische Systeme sei.
Doch nun betrifft es nicht irgendwelche religiösen oder kommunistische Systeme, sondern den freundlichen Genossen in Brasilien, Lula de Silva. Und betroffen ist nicht das nette alte Twitter, bei dem eine US-Administration nur anrufen mußte, um 50.000 Konten sperren zu lassen, sondern das ultraböse X des Elon Musk.
Teilweise war man auch darüber verwundert, daß dieser nette brasilianische Sozi mit solcher Brachialgewalt gegen den Kurznachrichtendienst vorging. Diese Verwunderung ist allerdings selbst verwunderlich: Linke machen linke Dinger. Und ein Lula de Silva ist eben ein echter Linker. Und als solcher wird er alles in Bewegung setzen – egal ob fair oder unfair – um politischen Gegnern Schaden zuzufügen.
Ähnliches spielt sich in den USA ab, wo man Tik Tok verbieten will. Und das selbe Spiel hat man im EU-Raum, wo man den Gründer von Telegram verhaftet hat und dem X-Chef Elon Musk mit einer Sperre seines sozialen Mediums droht. Der Chef des Videodienstes Rumble (vergleichbar mit YouTube) hat schon das Weite gesucht und will in nächster Zeit vermeiden, EU-europäischen Boden zu betreten.
Die Behörden von Brasilien, den USA und der EU (aber auch China, Iran und Nordkorea) argumentieren folgendermaßen:
Die Bürger und User dieser Plattformen sollen vor Fake News, Falschinformationen, Verschwörungstheorien, vor verhetzenden und verletzenden, vor unanständigen und schädlichen Inhalten beschützt werden.
Seit im Rahmen einer Untersuchung durch den US-Kongress die sogenannten „Twitter-Files“ Einblick in die Lösch- und Administrationswünsche diverser Regierungen öffentlich machten, sollte man sich mehr und mehr Gedanken um die Zensur durch Regierungen machen. Denn es waren US-Behörden und Stellen europäischer Regierungen, die massiv in die sozialen Medien eingriffen, und völlig legitime Ansichten, Meinungen und Erkenntnisse löschen ließen und deren Urheber von den Plattformen entfernen ließen. Diese so verfolgten Personen hatten keine Unwahrheiten, keine Verschwörungstheorien, keine verletzenden oder verhetzenden Inhalte verbreitet, sondern Informationen, die den intervenierenden Regierungen nicht in den Kram passten. Bestes Beispiel dafür waren die Informationen über die Ukraine-Abenteuer des Biden-Sohns Hunter, die von der früheren Twitter-Administration einfach gelöscht oder in ihrer Reichweite beschränkt wurden.
Es ist zudem eine völlig untaugliche Auslegung der Medien- und Meinungsfreiheit, wenn man von Seite der Regierungen meint, daß die Bürger durch Zensurmaßnahmen beschützt werden müßten.
Beschützt muß die Freiheit auf Meinungsäußerung werden. Nicht auch, sondern gerade die unbeliebten Meinungen müßen geschützt werden. Das ist der Sinn der Meinungsfreiheit.
In Anbetracht der mit Doppelmoral lackierten Vorhaben, erlauben wir uns, auf die gesetzliche Grundlage, die man in der EU mit Füßen zu treten beabsichtigt, hinzuweisen:
Art. 11 der EU-Grundrechte-Charta:
1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
2. Die Freiheit der Medien und ihre Pluralität werden geachtet.
Meinungs- und Medienfreiheit immer mehr in Gefahr
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So lange es noch geht
„Das Verwaltungsgericht Osnabrück setzte die Klage einer Pflegehelferin gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht am Dienstag aus, damit sich das Bundesverfassungsgericht mit dem Fall befasst.
Brisant: Das Gericht stützt seine Entscheidung auf die Ausführungen von RKI-Chef Lars Schaade, der zuvor als Zeuge vernommen wurde, sowie auf die RKI-Protokolle.“