Gewesslers Alleingang – War es wirklich Hochverrat?

Seit die Klimaministerin Gewessler ihr „Ja“ zur EU-Renaturierungsverordnung ankündigte und in Folge dann auch tatsächlich umsetzte gehen die Wogen hoch. Und neben der Diskussion ob es innerhalb einer Koalition schicklich sei, den Partner so zu übergehen, wird auch darüber gestritten, ob sie überhaupt zu diesem Schritt berechtigt war.
Die politische Fragestellung ist einfach beantwortet: Selbstverständlich war es ein Koalitions- und Vertrauensbruch. Und besonders bemerkenswert war (wieder einmal) die grüne Kommunikationsstrategie: Der beschrittene Weg wurde mit dem Gewissen begründet und damit suggeriert, daß Menschen, die dem klassisch grünen Weg nicht folgen und andere Meinungen vertreten, per se gewissenlose Wesen seien. Das kennt man zwar schon länger, doch regt es trotzdem noch immer auf.
Interessanter ist die Frage der Zuständigkeit, der Berechtigung. Nun meint ein Teil des politischen Spektrums, daß sie das zurecht getan hätte, weil sie als Klimaministerin zuständig für diesen Fachbereich sei und – im Gegensatz zu Deutschland – der Bundeskanzler keine Richtlinienkompetenz hätte. Auf gut Deutsch: Gewessler kann tun, was sie für richtig hält, und Kanzler Nehammer kann im Dreieck springen, wenn es ihn freut.
Ganz so einfach, wie von den Befürwortern des Gewesslerschen Alleingangs dargestellt, ist die Sachlage dann doch nicht: So ist sie bei weitem nicht alleine für den sehr weit gehaltenen Inhalt der Renaturierungsverordnung zuständig und verantwortlich. Sehr große Teile betreffen vor allem die Land- und Forstwirtschaft, für die nicht sie, sondern der ÖVP-Landwirtschaftsminister Totschnig zuständig ist. Schon hier haben wir den ersten mutmaßlichen Rechtsbruch. Es ist schwer vorstellbar, daß die Klimaministerin – so mir nichts dir nichts – in ein fremdes Ressort hinein werken kann, ohne den zuständigen Minister mit einzubeziehen.
Viel schwerer wiegt, daß Naturschutz in Österreich Ländersache ist. Die Bundesländer mit den jeweiligen Naturschutzlandesräten sind die tatsächlich Zuständigen. Und wie nun hinlänglich bekannt ist, fehlte Gewessler eben genau die Zustimmung dieser Landesräte.

Ein ganzes Stück weiter in den Vorwürfen geht der freiheitliche Bundesobmann Kickl, wenn er die Handlungen der Klimaministerin als „Hochverrat“ bezeichnet. Auch hier gibt es die gleiche bekannte Mannschaft, die das Gewesslersche Handeln gutheißt und Kickls Vorwurf als Hirngespinst abtut. Aber das kennt man bereits zur Genüge.
Kickl überspitzt vielleicht, hat aber doch einen wahren Kern getroffen.
Der § 242 StGB – Hochverrat lautet wie folgt:
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt die Verfassung der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer zu ändern oder ein zur Republik Österreich gehörendes Gebiet abzutrennen, ist mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren zu bestrafen.
(2) Ein Unternehmen im Sinn des Abs. 1 liegt auch schon bei einem Versuch vor.

Nun kann man aus den Handlungen der Bundesministerin sehr wohl den Schluß ziehen, daß sie sich über die Verfassungen von Bund und Ländern hinweg setzt und sie quasi durch die normative Kraft des Faktischen zu verändern sucht. Und auch wenn sie keine Gewalt anwendet, so nutzt sie das wieder und wieder aufgebauschte Drohszenario der mit ihr so offensichtlich eng verbündeten Klimasektierer, um ihre Tat zu rechtfertigen. Man bedenke hier die so oft und so intensiv wiederholten Horrorszenarien von Hunderten Millionen „Klimaflüchtlingen“, die uns angeblich überrennen werden, wenn wir – die definitive und per Wahlen auch leicht definierbare – Mehrheit nicht so tun, wie sie – die in Wahlen erwiesene Minderheit – es wollen und für richtig befinden.
Es ist zu bezweifeln, daß Frau Gewessler wegen Hochverrats vor Gericht gestellt, geschweige denn verurteilt wird. Und trotzdem hat der Vorwurf Kickls einen wahren Kern.


Fotos:
BM Leonore Gewessler © Parlamentsdirektion / Thomas Topf
BPO Herbert Kickl © Parlamentsdirektion / Thomas Topf / cropped

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3 thoughts on “Gewesslers Alleingang – War es wirklich Hochverrat?

  1. „Von einem Unternehmensdelikt spricht man von Delikten bei denen der Versuch das “Unternehmen” des Delikts der Vollendung gleichgestellt ist, so dass die für den Versuch vorgesehen Strafmilderung und die Möglichkeit zum Rücktritt nicht anwendbar sind.“

    Sie schreiben „Und auch wenn sie keine Gewalt anwendet, “
    Ich glaube es geht da/§242/ nicht um „gewöhnliche Gewalt“ also physische Gewalt so wie Verfassung oder Gesetze „gelten „-rechtlich und nicht Physich existieren. Ich nimm an Amtsanmassung ,Kompetenzüberschreitung ,Heimtücke,Verschwörung sind also gewaltsame Mittel.

  2. Das gelbe Schnucki mit den gröber authistischen Zügen hat natürlich aufs freien Stücken gehandelt. Die von sich selber bis zum geht nicht mehr voreingenommene Verfassungsministress (was macht die eigentlich und wos woar ihr Leistung, die heren Ziele mal dahingestellt) hat sich da auch gestellt, im Bundesrat, der den Ostarichen weitgehend verborgen blieb, weil… Der tiroler Rüpel mit seinen weitschweifenden Ansgagen hat sich da zwischen den 2 bekriegenden Ministressen gestellt, sie haben sich zugelächtet, der Höflichkeit halber, wie könnte es anders sein, spinnefeind sinds allemal, Zickenkrieg darf ich ja gar nicht sagen. Das Gewessler Statement habe ich nicht gehört, das Edtstadlersche nur ca. 1 Minute, danach habe ich es abgelehnt, da weiter zuzuhören. Das Schlimme: Die Frau Gewessler weiss natürlich, dass sie da weniger Schaden erleidet, als wenn ich jetzt im Morgengrauen nicht nach St. Andrä zur Luzi fahre, um meinen Unmut da kund zu tun. Die sperrt um 10 auf, also ruhig Blut. 40 Prozent und mehr haben bei der EU-Wahl den Blauen Vollnazis das Vertrauen ausgesprochen, in Santkt Andres, versteht sich. Mich freuts, wallah und Ende…

  3. Exkurs: In Östereich werden nicht alle, die da diesem weitreichendem Regierungsprozedere mit Pauken und Trompeten die Stange halten, als Nazis bezeichnet, not yet, ganz anders bei den Almans. Selbst unser Bundespräservativ (Präservare = bewahren) macht das nicht. Öfters hüllt er sich in Schwéigen, dank seines Formates kann er das ja. Da spricht dann der Heinz Mayer, kraft seiner Expertise und die Ostarrichen müssen ihn hinnehmen als das was er ist: Ein Äcksperte. Hab ihm ja auch von den Lippen gelesen, aber als er meinte, dass die Ungeimpften eingesperrt oder sagen wir lieber separiert gehören, habe ich schon das Schlimmste befürchtet. Er bleibt natürlich ein Äcksperte. Der Nowotny ist auch schon wieder in den Zeitungen. Was kann da wohl noch schöner sein, als Pulverschnee und Sonnenschein. Hoffentlich werde ich meiner privaten Meinung jetzt nichz angezeigt, wissts eh, die Majestätsbeleidung steht da im Raum, ich sags gleich…

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