Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 2
Es gibt Ereignisse im Zusammenleben zwischen Menschen, die einen richtig aufregen können. Vor allem das, was man gemeinhin als Einmischung empfindet, kann den oder die Betroffenen auf die Palme bringen.
Wo mehr Menschen in irgendeiner Form der Gemeinschaft leben, egal ob sie sich diese Gemeinschaft aussuchten, wie einen Verein oder in sie hineingeboren wurde, wie in eine Familie oder auch einen Staat, müßen sie einen Weg finden, Entscheidungen für sich zu treffen. In Familien mit Kindern wird so etwas im Normalfall von den Eltern gemacht. In einem Fußballclub oder Kegelverein, aber auch in Interessensvertretungen, wie einer Gewerkschaft, wird dies von den ordentlichen Mitgliedern gemacht. Man schafft sich ein Regelwerk, in dem die Bestimmungen zur Teilnahme an diesen Entscheidungsprozessen beschrieben sind. So ist es nicht unüblich, daß ein Mitglied bspw. zu einer Mindestteilnahme an Veranstaltungen und Aktivitäten und zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet wird, um auch seine Rechte bei einem Entscheidungsgremium auszuüben.
Was im Kleinen, beim Kaninchenzüchter- oder Briefmarkensammlerverein gilt, hat auch im Großen, bei einem im Idealfall funktionierenden Staat seine Gültigkeit. Wer mitbestimmen, wer wählen will, muß „dabei“ sein. Wer wählen will, muß eine Staatsbürgerschaft besitzen. In einzelnen Bereichen ist diese Grundregel durch die Europäische Union sehr aufgeweicht. So wird dem EU-Bürger in Österreich im lokalen Rahmen, bspw. der Gemeinderatswahl, das Recht zur Teilnahme eingeräumt. Hier genügt bereits der Wohnsitz als Voraussetzung zum Zugestehen eines Wahlrechts. Das Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft zu binden, ist sohin in einem Bereich bereits ausgehebelt. Ob dies nun sinnvoll ist, sei dahin gestellt.
Es ist eine grundsätzliche Überlegung, ob man den Kreis der Mitbestimmenden schützen soll, oder ob man jedermann zur Mitbestimmung einlädt. Es gibt in der österreichischen Geschichte mehrere Beispiele, wie Vereine, ja sogar Parteiorganisationen durch Außenstehende „gekapert“ wurden, weil sie das Wahlrecht nicht an eine Mitgliedschaft gebunden hatten. So wurden vor einigen Jahrzehnten der Reihe nach Bezirks- und Ortsorganisationen einer Partei durch eine sehr mobile kleine Gruppe an den Wahlveranstaltungen besucht und die gewünschten Vertreter in die maßgeblichen Positionen gewählt. Die nicht näher genannte Partei machte innerhalb weniger Monate einen sehr radikalen Schwenk von einer bürgerlichen in eine extrem linkslastige Partei. Die ursprünglichen Vertreter waren zuvor der Ansicht gewesen, daß bloßes Interesse genügen muß, um ein Wahlrecht zuzugestehen.
Demokratie beinhaltet das Recht zu wählen. Allerdings muß der Kreis der zur Wahl – egal ob aktiv oder passiv – berechtigten Personen vorweg klar definiert sein und keinesfalls aufgeweicht werden. Das Wahlrecht soll mehr als eine mit Gleichgültigkeit hingenommene Angelegenheit sein, sondern als Privileg und eventuell auch als Pflicht empfunden werden. Es soll mit Ernsthaftigkeit wahrgenommen werden. Sobald sich Demokraten dieser Umstände bewußt sind, werden sie auch keine Schritte in Richtungen setzen, die mit dem Verschenken des Wahlrechts enden.
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