(Sehr selektive) Zusammenfassung des Geschehens ohne Höflichkeiten
Ein Kommentar.
Reformationstag. Allerheiligen. Allerseelen. Halloween. Vier fixe Termine im Jahreslauf, die eines gemeinsam haben (sollten): Denken, Gedenken und Erinnern. Über den genauen Hintergrund der einzelnen Anlässe, deren religiöse Hintergründe, sowie kulturelle Berechtigung kann man dann trefflich streiten. Oder auch nicht. Denn zumindest beim „Denken“ sollte man sich einig sein.
Kein Mensch, kein Land, keine Generation ist gezwungen, bereits begangene Fehler zu wiederholen, bereits gewonnene Erfahrungen zu ignorieren oder zu vergessen. – Deswegen wäre der Punkt „Erinnerung“ vielleicht auch ganz nett.
Aber sei ’s drum. Die vergangene Woche beweist eindrucksvoll, daß Quatschen und Handeln ohne Denken oder Erinnern absolut gesellschaftsfähig ist. Und wenn man sich ein paar Beifall spendende Clowns dazu nimmt, kann man sich tüchtig abfeiern lassen (Bloß nicht in Garagen und Stadln!)
Als vergangenen Montag der Nationalfeiertag in Österreich begangen wurde, zeigte man sich von Seiten der üblichen Verdächtigen wieder einmal als die Speerspitze des Ekelhaften und Bösartigen. Die Jungen Grünen Wiens schlugen wieder einmal zu und veröffentlichten ein Hundstrümmerlbild samt Österreich-feindlichen Botschaften. Nach dem sattsam bekannten „Nimm ein Flaggerl für das Gaggerl“-Sujet vor einigen Jahren fanden die Wiener Chlorophyllbolschewisten wieder zurück zu ihren Wurzeln und stellten eindrucksvoll unter Beweis, daß deren Fäkalienfixierung (in Wort und Bild) Programm zu sein scheint. Und während die FPÖ-Jugendorganisation zur Tat schritt und die Veröffentlichung der Jugendorganisation einer Regierungspartei wegen „Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole“ zur Anzeige brachten, überlegt man sich, ob dies nicht auch den Tatbestand der „Verhetzung“ erfüllt. Eine Straftat, die speziell aus dieser Ecken jedem vorgeworfen wird, der nicht ins ideologisch enge Bild paßt.
Quelle: screenshot Facebook
Nicht minder unschlau, aber wenigstens nicht so ekelerregend, zeigte sich die Junge ÖVP Wiens, die mit ihrer Veröffentlichung zeigten, wie weit es mit den staatstragenden Eigenschaften, ihrem Wissen um Österreich und seine Geschichte her ist. Man fragt sich dann, wer sich solchen Schwachsinn ausdenkt. Das kann doch kein Tippfehler oder eine Verwechslung sein. Hier wird nicht mehr und nicht weniger als komplettes Unwissen bewiesen. – Aber wenigstens ohne Darmendprodukt.
Quelle: screenshot Facebook
Nicht unerwähnt soll der erneut gestartete Versuch, die Hacklerregelung zu kippen, bleiben. Nun wurde von Seiten der ÖVP angekündigt, die bestehende Regelung noch im November zu „reparieren“, was eine frech entstellende Umschreibung für Abschaffen ist. Die Grünen, die über Jahre und Jahrzehnte immer ein soziales Gewissen heuchelten, spielen natürlich brav mit und zeigen ihren wahren Charakter. – Und bevor der eine oder andere Leser sich versehentlich aufschwingt, und die These vertritt, daß die Grünen quasi in Geiselhaft der ÖVP wären, und gar nicht anders könnten, empfehlen wir das Abstimmverhalten der Grünen über die Jahre und in den Ländern, wo sie politische Teilhabe und Entscheidungen praktizieren, zu überprüfen. Bei genauerer Nachschau kommt man zum (wenig überraschenden) Resultat, daß die Grünen – vor allem in Zusammenarbeit (oder Komplizenschaft?) mit den Schwarzen/Türkisen – ihr angebliches soziales Gewissen irgendwo verlegt haben. – Es sei denn, es geht um aus aller Herren Länder zugereiste Herrschaften, die unter dem Deckmantel des Asylstatus hier ihre wenig erfreulichen Lebensgewohnheiten ausüben. Aber das ist eine andere Geschichte…
Das „Sahnehäubchen“ (Bei uns heißt es „Obers“!) auf dem politischen Früchtchenkuchen der Woche kam von den Profis der grotesken Entscheidungen: Unserer Bundesregierung!
Mit Dienstag 0:00 tritt die neue COVID-19-Verordnung in Kraft. Nicht nur dank der zeitlichen Nähe sollte man dieses Werk mit „Halloweenverordnung“ betiteln. Sie ist wahrlich zum Gruseln! Und man kann nun getrost fragen, ob diese Bundesregierung vollkommen erkenntnisresistent ist.
Ein Lockdown, von dem man ständig behauptete, daß er natürlich nicht kommt, bricht wieder über das Land herein. Wieder sind die Maßnahmen und Einschränkungen, wenn man sie untereinander vergleicht im Hinblick auf die bisherigen Erfahrungen, absolut unnachvollziehbar. Für weite Teile der Gastronomie, Tourismus und Hotellerie könnte dieser Lockdown den endgültigen Todesstoß bedeuten. Es ist zum Heulen!
Und in Anbetracht dieser Fakten kann man über die letzten Tage, an denen Pressekonferenzen zum Ankündigen von Pressekonferenzen abgehalten wurden, nur lachen. Daß das zuständige Ministerium nicht fähig oder willens ist, den Verordnungsentwurf an alle Bundesländer und Parlamentsklubs zu versenden, dafür aber die bevorzugten und einflußreichsten Chefredakteure informiert, wirkt lustig, ist aber ein Zeichen von Demokratiefeindlichkeit erster Güte.
Zum Mitschreiben und Nachdenken: Ausschließlich schwarz regierte Bundesländer wurden über den Verordnungsentwurf informiert. Die oppositionellen Parlamentsklubs bekamen die Entwürfe irgendwann, bzw. im Falle der FPÖ, auf eine falsche Adresse zugesandt.
Die Verordnung selbst schreit in weiten und wesentlichen Teilen wieder nach dem Verfassungsgerichtshof, der – und da muß man kein Hellseher oder Prophet (im Kanzlerformat) sein – die absurd grundrechtswidrigen Einschränkungen wieder aufheben wird.
Ohne jetzt auf die einzelnen Bestimmungsbereiche einzugehen, stellt sich auf Grund der gelebten Praxis des Regierens eine andere Frage: Ist diese Regierung mit seinen Mitgliedern überhaupt gewillt, gültiges Recht, die österreichische Bundesverfassung, auf deren Einhaltung sie einen Eid ablegten, zu beachten, sie zu befolgen?
Es ist nun der dritte Streich, der nach Aufhebung durch den VfGH schreit!
Beim ersten Mal kann man sagen, es war ein Patzer. Die zuständigen Damen und Herren konnten es nicht (besser). – Peinlich genug! Eigentlich ein „No Go“!
Beim zweiten Mal muß man annehmen, daß die Verantwortlichen der Bundesverfassung gegenüber einfach ignorant sind. Spätestens jetzt müßte der Bundespräsident einschreiten und Entlassungen aussprechen.
Aber beim dritten Mal muß man die Möglichkeit einer Verfassungsfeindlichkeit in den Raum stellen, zumindest in Erwägung ziehen. Denn das geht dann wirklich nicht mehr.
Zum Schluß wollen wir Ihnen, geschätzte Damen und Herren, trotzdem einen schönen Sonntag, einen besinnlichen Feiertag wünschen.
Bleiben Sie uns gewogen!
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