
Am 26. Oktober 2026 begehen wir wieder den österreichischen Nationalfeiertag. Nicht als bloßen freien Tag zum Wandern, Faulenzen oder Grillen, sondern als Erinnerung an einen der wichtigsten und bedeutendsten Beschlüsse unserer Republik. Am 26. Oktober 1955 beschloß der Nationalrat das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs. Einen Tag zuvor hatten die letzten Besatzungssoldaten das Land verlassen – die 90-Tage-Frist nach Inkrafttreten des Staatsvertrags vom 15. Mai 1955 war abgelaufen. Österreich war frei. Und es erklärte aus freiem Willen, diese Freiheit durch immerwährende Neutralität zu sichern und zu verteidigen. Seit 1965 ist dieser Tag offizieller Nationalfeiertag, seit 1967 arbeitsfrei. Die Präambel des Nationalfeiertagsgesetzes erinnert ausdrücklich daran, daß Österreich „für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Gebote stehenden Mitteln zu verteidigen“ und „als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten“ wolle.
Das ist kein historisches Folklore-Datum. Es ist der Gründungsakt der Zweiten Republik in ihrer heutigen Form – der Moment, in dem Österreich nicht nur wieder souverän, sondern bewußt und selbstbestimmt neutral wurde. Die Neutralität ist seither weit mehr als eine außenpolitische Option. Sie ist selbst auferlegte Verpflichtung und zugleich identitätsstiftendes Element für die Österreicherinnen und Österreicher. Wer sie aushöhlt, greift an das Fundament der Republik.
Von der Besatzung zur freien Entscheidung
Nach 1945 bestand Österreich aus vier Besatzungszonen. Der Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 im Belvedere stellte nach langen und schwierigen Verhandlungen die Unabhängigkeit wieder her. Die Alliierten zogen ab. Am 26. Oktober 1955 folgte die Neutralitätserklärung: Österreich wird keinem militärischen Bündnis beitreten und keine fremden Militärbasen auf seinem Boden dulden. Es verpflichtet sich, die Neutralität mit allen Mitteln aufrechtzuerhalten und zu verteidigen. Das war kein Diktat der Sowjetunion allein, auch wenn das Moskauer Memorandum die Neutralität zur politischen Bedingung gemacht hatte. Es war der freie Entschluß eines Parlaments, das der Welt signalisieren wollte: Wir handeln aus eigenem Willen, nicht unter dem Druck fremder Bajonette.
Dieser Entschluß trug Früchte. Österreich genoss in den folgenden Jahrzehnten hohes internationales Ansehen. Als neutraler Staat konnte es vermitteln, Brücken bauen und als Sitz internationaler Organisationen dienen. Österreichische Diplomaten und Politiker spielten bei schwierigsten Konflikten eine Rolle, die ein Bündnispartner so nicht hätte wahrnehmen können. Kurt Waldheim wurde UNO-Generalsekretär – ein Zeichen des Vertrauens in die österreichische Haltung. Wirtschaftlich erlebte das Land einen bemerkenswerten Aufstieg. Gerade in der Zeit, in der Österreich klar und glaubwürdig als neutral wahrgenommen wurde, erzielte es seine größten Erfolge und genoss das höchste Ansehen. Neutralität war Stärke, nicht Schwäche.
Neutralität und EU: Der Vorbehalt gilt
Mit dem EU-Beitritt 1995 änderte sich der Rahmen, nicht aber der Kern. Österreich hat sich explizit das Recht ausverhandelt, bei Regeln und Vorhaben auszusetzen, die gegen seine Neutralität verstoßen würden. Die sogenannte „irische Klausel“ im EU-Vertrag (Art. 42 Abs. 2 EUV) und die österreichischen Erklärungen im Zusammenhang mit dem Beitritt und späteren Vertragsänderungen sichern den besonderen Charakter neutraler Mitgliedstaaten. Die Beistandsverpflichtung (Art. 42 Abs. 7 EUV) verpflichtet Österreich nicht zu militärischem Beistand; es entscheidet selbst über Art und Umfang der Unterstützung. Die Behauptung, Österreich müsse EU-Vorgaben in sicherheits- und verteidigungspolitischen Fragen bedingungslos folgen, ist daher gänzlich falsch.
Der österreichische Staatsvertrag und die Neutralität als Verfassungsrecht sind in jedem Falle schwerwiegender als alle EU-Vorgaben. Die Neutralität ist Rechtsgut und Vorschrift von Verfassungsrang. Wer so tut, als könne Brüssel oder irgendeine „gemeinsame“ Außen- und Sicherheitspolitik darüber hinweggehen, verkennt und leugnet die Rechtslage und die Geschichte. Die häufig vorgebrachte Argumentation, man müsse „europäisch“ mitmachen, weil man Mitglied sei, übersieht den klaren und wichtigen Vorbehalt, den Österreich sich gesichert hat und der nach wie vor Gültigkeit hat.
Wer aushöhlt, gefährdet die Existenz
Wer die österreichische Neutralität aushöhlt – sei es durch Beteiligung an Militärstrukturen, die den Charakter einer Bündnisverpflichtung annehmen, sei es durch die systematische Schwächung der eigenen Verteidigungsfähigkeit –, handelt im Grunde, bewußt oder unbewußt, als Verfassungsfeind. Die Neutralität verpflichtet nicht nur zum Nicht-Beitritt zu Bündnissen, sondern auch zur umfassenden Landesverteidigung. Ein neutrales Land, das seine Selbstverteidigungsfähigkeit vernachlässigt, macht die Neutralität zur leeren Phrase. Es lädt andere ein, die eigene Souveränität nicht ernst zu nehmen. Die Existenz Österreichs als freier, unabhängiger Staat hängt an der glaubwürdigen Verbindung von Neutralität und Wehrhaftigkeit. Wer das eine oder das andere aushöhlt, gefährdet beides.
In den letzten Jahren ist diese Gefahr real geworden. Debatten um „Sky Shield“, um eine EU-Armee, um ständige strukturierte Zusammenarbeit und um die Umdeutung der Neutralität zu einer „aktiven“ oder „solidarischen“ Variante zeigen, wie gefährlich weit der Erosionsprozeß fortgeschritten ist. Stimmen aus dem Europäischen Parlament und aus der österreichischen Politik, die offen von einer Militarisierung der Union sprechen und die Neutralität für nebensächlich erklären, sind keine Randerscheinungen mehr. Sie greifen das an, was 1955 als freier Wille festgeschrieben wurde.
„Zu klein und zu schwach“ – ein altes, gefährliches Argument
Häufig hört man heute, Österreich sei alleine zu klein und zu schwach, um im politischen und ökonomischen Wettkampf der Welt bestehen zu können. Ähnlich argumentierte man nach dem Ersten Weltkrieg. Quer über die politischen Lager herrschte der Wunsch nach dem Anschluß an das Deutsche Reich. Diese Argumentation war damals erheblich nachvollziehbarer: Das aus dem k.u.k. Reich hervorgegangene Österreich hatte kaum Infrastruktur, kaum Industrie, kaum eigene Energieversorgung und war sogar in der Nahrungsmittelversorgung vom Ausland abhängig. Die Basisumstände haben sich in den vergangenen 100 Jahren jedoch grundlegend geändert.
Heute verfügt Österreich über eine hochentwickelte Wirtschaft, über Infrastruktur, Energiequellen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen und über ein Maß an Wohlstand, das 1918 und auch 1945 unvorstellbar war. Das Argument der angeblichen Kleinheit und Schwäche dient heute oft nur dazu, die eigene Verantwortung abzuschieben und die Souveränität preiszugeben. Es verhöhnt die Leistung der Generationen, die aus dem zerstörten und besetzten Land eine der erfolgreichsten Republiken Europas, ja der Welt gemacht haben – gerade weil sie neutral und selbstbestimmt auftraten.
Neutralität ernst nehmen – auch bei Sanktionen
Ein Österreich, das seine Neutralität wahrnimmt und ernst nimmt, hätte sich beispielsweise nicht bei einem einzigen der EU-Sanktionspakete gegen die Russische Föderation beteiligen dürfen – jedenfalls nicht in der Weise, die wirtschaftliche und energiepolitische Abhängigkeiten einseitig und schmerzhaft trifft, ohne daß ein klarer neutralitätskonformer Rahmen eingehalten wird. Neutralität bedeutet Unparteilichkeit in Konflikten anderer. Wirtschaftssanktionen, die nur eine Konfliktpartei treffen, sind keine neutrale Handlung. Österreich hätte durch eine konsequente Haltung nicht nur massive ökonomische Vorteile bewahren können – etwa in der Energieversorgung und im Handel –, sondern wäre als potentieller Vermittler glaubwürdiger geblieben. Ein Staat, der von allen Seiten als unparteiisch wahrgenommen wird, kann Friedensverhandlungen oder zumindest Waffenstillstandsabkommen ermöglichen. Wer Partei ergreift, verliert natürlich diese Rolle.
Die Geschichte lehrt: Österreichs größtes Ansehen und seine bemerkenswertesten ökonomischen Erfolge fielen in die Zeiten, in denen es klar und unmißverständlich als neutraler Staat auftrat und auch so wahrgenommen wurde. Die Abkehr davon schwächt nicht nur die Außenpolitik, sondern auch die innere Kohärenz und das Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger.
Der Nationalfeiertag als Auftrag
Der 26. Oktober ist daher kein Tag der Selbstzufriedenheit. Er ist ein Tag der Selbstprüfung. Die Neutralität ist nicht verhandelbar. Sie ist Pflicht und Identität zugleich. Wer sie relativiert, wer sie dem „europäischen“ oder „transatlantischen“ Zeitgeist opfert, wer die umfassende Landesverteidigung vernachlässigt, der handelt gegen den Geist und den Buchstaben dessen, was 1955 beschlossen und dessen Inhalt 1965 zum Nationalfeiertag erhoben wurde.
Österreich braucht keine Belehrungen von außen und keine Unterordnung unter Strukturen, die seine besondere Stellung mißachten. Es braucht die Rückbesinnung auf den freien Willen von 1955: Unabhängigkeit wahren, Neutralität verteidigen, Selbstverteidigung ernst nehmen. Das ist keinesfalls Isolationismus. Das ist souveräne Staatskunst. Das ist der Beitrag, den ein kleines, aber selbstbewußtes Land zum Frieden leisten kann – und den es in seiner besten Zeit bereits geleistet hat.
Am 26. Oktober 2026 hissen wir die Fahne nicht aus Nostalgie. Wir hissen sie als Erinnerung und als Auftrag. Österreich ist frei – und es bleibt frei, wenn es seine Neutralität ernst nimmt. Alles andere wäre Verrat an der eigenen Geschichte und an der Zukunft der Republik.
Vom stolzen „Tag der Fahne“ zum arbeitsfreien National – Wandertag
Am 15. Mai 1955 verkündete Außenminister Leopold Figl stolz „Österreich ist frei“. Der Jubel über die Unterzeichnung des Staatsvertrages zur Herstellung der vollen staatlichen Souveränität Österreichs war in der Bevölkerung grenzenlos. Die alliierten Besatzungstruppen mussten bis zum 26.Oktober 1955 österreichisches Hoheitsgebiet verlassen und im Überschwang der wiedergewonnenen Unabhängigkeit feierte man bereits am 22.Oktober 1955 den „Tag der Freiheit“. Am 26.Oktober 1955 war es dann so weit, der Österreichische Nationalrat beschloss als erstes Verfassungsgesetz die immerwährende Neutralität. Rot – weiß – rote Nationalfahnen wurde überall gehisst, die Schüler bastelten kleine Fahnen, die sie schwenkten. Die Zeit der Unterdrückung und unfreien Besetzung unserer Heimat durch fremde Soldaten hatte ein Ende. Die Aufbruchsstimmung an diesem ersten „Tag der Fahne“ war unbeschreiblich. Man gedachte einerseits am Grab des unbekannten Soldaten all der toten Angehörigen und der Zerstörung durch alliierte Bombergeschwader, andererseits war man voll Tatendrang dieses gepeinigte Österreich in neuem Glanz erstehen zu lassen.
1965 beschloss der Nationalrat den 26. Oktober zum Nationalfeiertag zu erklären. Das Österreichische Bundesheer demonstrierte an diesem Gedenktag eindrucksvoll mit einer Militärparade, dass man die Präambel zum Nationalfeiertagsgesetz ernst nimmt: „Eingedenk der Tatsache, dass Österreich am 26. Oktober 1955 mit dem Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 211/1955 über die Neutralität Österreichs seinen Willen erklärt hat, für alle Zukunft und unter allen Umständen seine Unabhängigkeit zu wahren und sie mit allen zu Geboten stehenden Mitteln zu verteidigen, und in eben demselben Bundesverfassungsgesetz seine immerwährende Neutralität festgelegt hat, und in der Einsicht des damit bekundeten Willens, als dauernd neutraler Staat einen wertvollen Beitrag zum Frieden in der Welt leisten zu können.“
Was ist heute noch vom Gedenken an diese Zeit der Entbehrung und der Hoffnung auf eine bessere Zukunft geblieben? Ist Österreich eine homogene Nation? Verteidigen wir mit allen zu Geboten stehenden Mittel unsere Neutralität, unsere Souveränität? Wer gerade heute die ungehinderte Invasion fremder junger Männer auf unser Staatsgebiet beobachtet, der muss die Frage stellen: Waren all die Opfer unserer Eltern – und Grosselterngeneration umsonst? Der Staatsvertragskanzler Julius Raab meinte: „Österreich wird das sein, was ihr aus ihm macht.“ und was haben wir aus Österreich gemacht? Wie oberflächlich spricht der „Ersatzkaiser in der Hofburg“ zur Österreichischen Nation? Wie leichtfertig setzen wir unsere Neutralität aufs Spiel? Wie verlogen ist die Leistungsschau des Bundesheeres am Heldenplatz, wenn es seinen Auftrag nicht erfüllen darf? Der Österreicher denkt sich sein Teil – und geht wandern!
PS: Meine Eltern schenkten mir damals die ersten silberne 25 Schilling Münze – die Staatsoper wurde mit „Fidelio“ eröffnet – „Oh namenlose Freude!“
https://www.youtube.com/watch?v=gh1oKa3jFxE
PS: Wir brauchen keine Aussenministerin die Österreich wieder in ein Großreich führen will – Österreich zuerst, oder wie einst der Bundeskanzler Schuschnigg meinte: Rot/weiß/rot – bis in den Tod!