
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 7
Die schönste Form des Regierens ist die, bei der alle betroffenen Menschen zufrieden sind. Ein eher unwahrscheinlicher Traum. Irgendjemanden passt es nicht. Irgendjemand ist immer unzufrieden. Aber das Streben sollte immer in die Richtung möglichst hoher Zufriedenheit gehen.
Deshalb sind die mit der Regierung betrauten Personen auch nicht mit Macht, sondern mit einem Auftrag ausgestattet worden. Leider gibt es spätestens bei dieser Auslegung der Demokratie unbeschreiblich hohes Potential an Mißverständnissen. Gerade die aktuelle Situation in Deutschland oder Österreich zeigt, daß viele der mit der Exekutivaufgabe des Regierens ausgestatteten Personen mit einer Position der Allmacht auf Zeit verwechseln. Die Idee, daß man auf den Zeitraum einer Legislaturperiode absoluter Herrscher spielen darf, macht einigen Regierenden das grundsätzlich komplizierte Arbeiten um so viel leichter, so daß auch die schlichteren Gemüter sich plötzlich im Ministeramt passend und gut aufgehoben fühlen. Die Problematik liegt im Unverständnis dieser Damen und Herren für die Idee der Gewaltenteilung und dem eigentlichen Sinn und Auftrag einer Regierung. In den beiden Ländern sind Personen(-gruppen) am Werk, die ihrer Aufgabe nicht nachkommen, weil sie sich nicht als das wahrnehmen, was sie eigentlich sind. So spielen sich die Exekutivorgane der Regierung plötzlich als Gesetzesgeber auf. Und Teile der Legislative spielen plötzlich Justiz und verurteilen – wenn auch nicht im strafrechtlichen Sinne – einzelne oder mehrere Personen in einer öffentlichen und grausamen Art, sodaß sie sozial und ökonomisch beeinträchtigt werden, obgleich sie keinen Straftatbestand begangen, geschweige denn von einem ordentlichen Gericht verurteilt worden wären.
Zudem kommen Teile der Rechtsprechung, die ihre Urteil je nach Gesinnung des Angeklagten nach oben oder unten ausschlagen lassen, oder ggf. sogar überhaupt kein Urteil und keine Strafe aussprechen.

Wesentlich für das Funktionieren einer Demokratie ist das Einhalten der Grundregeln eines Rechtsstaates. Und ein wesentlicher Bestandteil eines solchen Rechtsstaates nach freiheitlich-westlicher Ausrichtung ist die Gewaltenteilung. Legislative, Exekutive und Judikatur. Und niemand darf in den Wirkbereich des anderen vordringen. Dies richtet nachhaltigen Schaden an. Übrigens: Die oft genannte „vierte Gewalt“ gibt es nicht. Und wenn sich die Damen und Herren Kollegen noch so sehr auf den Kopf stellen: Sie sind weder „gottgewollt“ noch essentieller Bestandteil zum Überleben des Rechtsstaates.
In den nächsten Folgen werden wir uns etwas genauer mit den drei Gewalten auseinandersetzen.
Weitere Folgen:
Demokratie! Eine Liebeserklärung!
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 2
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 3
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 4
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 5
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 6
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 8
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 9
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 10
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 11
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 12
Demokratie! Eine Liebeserklärung! EXTRA
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 13
Demokratie! Eine Liebeserklärung! Teil 14
Demokratie! Eine Liebeserklärung! EXTRA
…
Weitere Folgen der Serie Demokratie! Eine Liebeserklärung! finden Sie HIER.
Graphik Gewaltenteilung: wikimedia / Treck08 / cc by-sa 4.0