BMW Motorrad präsentiert BMW Motorrad MetaRide

BMW CE 02 im digitalen Markenraum erlebbar.


Der neue BMW CE 02 steht für einen neuen Zugang zu BMW Motorrad, denn er ist elektrisch, spricht insbesondere auch Jugendliche an und ist weder E-Motorrad noch E-Scooter – er ist eParkourer. Passend zu dieser neuen, zukunftsweisenden Art der Mobilität fürs urbane Umfeld bietet BMW Motorrad jetzt die Möglichkeit, den neuen CE 02 im BMW Motorrad MetaRide hautnah zu erleben.

BMW Motorrad MetaRide steht für einen digitalen Markenraum der virtuellen Realität, in dem Motorradfans in Form eines Avatars den CE 02 wie in der physischen Realität fahren und in vollen Zügen genießen können. Sie dient auch als Begegnungsplattform zwischen Fans und der Marke BMW Motorrad. Dabei wird die dargestellte Umgebung im BMW Motorrad MetaRide ein ähnliches Erscheinungsbild besitzen wie in der Realität. Zudem kann man in der virtuellen BMW Motorrad Welt auch einiges erleben: neben virtuellen Testfahrten mit dem BMW CE 02 kann man beispielsweise auch Basketball spielen, Tokens sammeln oder eine stylische Jacke für den eigenen Avatar erspielen. Der virtuelle digitale Markenraum wird in Zukunft auch für andere Produkte sukzessive erweitert werden.

Die kürzlich erfolgte Weltpremiere des BMW CE 02 fand bereits teilweise im BMW Motorrad MetaRide sowie auch im „realen“ Berlin im Zuge des Pure&Crafted Festivals statt, wobei die virtuelle und die reale Welt miteinander in Interaktion standen. Die Premiere des BMW CE 02 kann hier nochmal angeschaut werden:


Der Zugang zum BMW Motorrad MetaRide erfolgt über die
BMW Motorrad Website oder über die bekannten BMW Motorrad Social-Media-Kanäle, zudem ist der Eintritt in die virtuelle Welt auch direkt über die Metaverse-Plattform Spatial möglich. Sie können auch einen dieser Links nutzen:

https://www.spatial.io/s/BMW-Motorrad-MetaRide-64a28a483ec3242e497a7100

https://www.bmw-motorrad.com/de/experience/stories/urban-mobility/metaride-ce02.html

Die im „MetaRide“ gezeigten virtuellen Produkte von BMW Motorrad sind übrigens, wie auch ihre physischen Originale, gegen Nachahmer geschützt. Die BMW AG hat bereits vor einiger Zeit den Schutz ihrer Kernmarken, wie z.B. des BMW Logos, im Hinblick auf zukünftige Aktivitäten des Unternehmens im Metaverse ausgeweitet. So gilt der Markenschutz mittlerweile nicht mehr nur für Fahrzeuge im herkömmlichen Sinne, sondern explizit auch für virtuelle Waren, wie z.B. virtuelle Fahrzeuge und virtuelle Kleidungsstücke.“



Bilder © BMW Group

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