Augen auf beim Liegenschaftskauf!
Kaum ein Thema ist für uns so existenziell wie die eigene Wohnsituation. Nach wie vor ist dabei das Eigentum am eigenen zu Hause, sei es an einer Wohnung in der Stadt, sei es an einem Einfamilienhaus im Grünen, ein Traum vieler Menschen und ein wesentliches Ziel in deren Leben. Dieser Traum kann aber schnell zum (finanziellen) Albtraum werden, wenn schon in der Abwicklung des Kaufs Probleme auftreten oder sich die gekaufte Immobilie – oft erst nach und nach – als Fall für „Pfusch am Bau“ herausstellt. In der Praxis kommen auch solche extremen Fälle, die man manchmal kaum glauben möchte, wenn man sie im Fernsehen sieht, häufiger vor als man denkt. Und schneller als man schauen kann, ist man selbst davon betroffen.
Um sich den Traum vom Eigenheim dennoch zu erfüllen und dabei gleichzeitig das Risiko einer (finanziellen) Bauchlandung zu minimieren, ist dringend anzuraten, sich beim Immobilienkauf wie auch beim Hausbau von Anfang an professionell rechtlich beraten zu lassen. Gerade die Gestaltung von Kaufverträgen, von Verträgen mit Bauunternehmen und mit Bauträgern birgt viele Tücken und kann von einem Rechtslaien im Grunde genommen kaum überprüft werden.
So wird beispielsweise von Bauunternehmen regelmäßig die Geltung der ÖNORM B2110 im Vertrag mit dem Kunden vereinbart. Diese regelt das Vertragsverhältnis in vielen Punkten abweichend von dem, was laut Gesetz ohne Vereinbarung gelten würde und schränkt beispielsweise die Haftung des Bauunternehmers in einigen Fällen stark ein. Gleichzeitig ist die ÖNORM B2110 aber (auch im Internet) nicht ohne Weiters auffindbar und nebenbei auch noch sehr umfangreich und komplex.
Dieses Beispiel zeigt deutlich, dass jeder, der sich beim Immobilienkauf und beim Hausbau nicht Vertragsbedingungen aussetzen möchte, die er nicht kennt, nicht versteht oder nicht in ihren gesamten Auswirkungen begreift, dringend rechtlichen Rat einholen sollte. Und zwar von Anfang an und vom darauf spezialisierten Anwalt, der dann oftmals auch gleich die Brücke zu technischen Sachverständigen legen kann, um so neben den rechtlichen auch die technischen Aspekte am Weg zum perfekten Eigenheim so weit wie möglich abzusichern. Damit der Traum vom Eigenheim nicht zum (finanziellen) Albtraum wird!
Dr. Burkhard Mötz ist selbständiger Rechtsanwalt in der Kanzlei Grundei in 1010 Wien.