Gio unzensiert – „Missbrauch mit System: Die eiskalte Strategie der ‚guten Menschen’“

Die stets charmante Giovanna Winterfeldt hat sich das schreckliche Thema der sexuellen Gewalt gegen Kinder genauer angesehen, reagiert und analysiert.

Die Zahlen des BKA zur sexualisierten Gewalt gegen Kinder sind auf dem Höchststand – doch der kollektive Aufschrei bleibt aus. Warum haben Kinder in Deutschland keine Lobby?
Ob die aktuellen Enthüllungen rund um die SOS-Kinderdörfer, Missbrauchsfälle in elitären Sportclubs oder die historischen Abgründe des Kentler-Experiments: Es ist immer dieselbe, universelle Täter-Blaupause. Unter dem Deckmantel von Altruismus, Nächstenliebe oder progressivem Engagement werden Räume geschaffen, in denen das Grauen unentdeckt bleibt – geschützt durch den institutionalisierten Selbsterhalt der Organisationen.
In dieser Folge von Gio unzensiert brechen wir diese perfiden Strategien in ihre Kernkomponenten herunter. Wir nalysieren, warum die moderne „Sexualpädagogik der Vielfalt“ Gefahr läuft, neue, hochgefährliche Täterparadiese in unseren Kitas und Schulen zu etablieren. Kinderschutz scheitert nicht nur an Gesetzen – er scheitert auch an systematischer Blindheit.



Titel-/Vorschaubild: Gio unzensiert

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4 thoughts on “Gio unzensiert – „Missbrauch mit System: Die eiskalte Strategie der ‚guten Menschen’“

  1. Diese Gutmenschen verurteilen auch nicht die islamische Herabwürdigung von Frauen und Kinder – ja wir holen uns genau jene ideologische Gewaltreligion ins Land, die mit patriarchalischen Strukturen Frauen und Kinder als Menschen zweiter Klasse behandelt:

    Kinderheirat und Frauenrechte im Islam – menschenverachtende Zustände!

    Die Diskussion über Kindesmissbrauch, Zwangsehen und die Stellung von Frauen und Kindern in islamisch geprägten Gesellschaften ist emotional, politisch und religiös hochsensibel.

    Mohammed und Aisha: Der zentrale Streitpunkt

    Eine der meistdiskutierten Fragen betrifft die Ehe des Propheten Mohammed mit Aisha.In den klassischen islamischen Hadith-Sammlungen wird überliefert, dass Aisha bei der Eheschließung sechs Jahre alt gewesen sei und die Ehe mit neun Jahren vollzogen wurde. Viele traditionelle sunnitische Gelehrte akzeptieren diese Überlieferung bis heute als authentisch. Genau darin liegt bis heute ein Kernproblem: Wenn ein religiöses Vorbild als moralisch vollkommen gilt, wird seine Praxis häufig auch heute noch verteidigt.

    Was sagt der Islam zu Kinderheirat?

    Islamische Rechtsschulen erlaubten die Verheiratung minderjähriger Mädchen durch den Vater oder Vormund. Islamische Quellen vertreten noch heute die Ansicht, dass Kinderheirat grundsätzlich religiös zulässig sein. Kritiker argumentieren deshalb, dass bestimmte traditionelle Auslegungen des islamischen Rechts Kinder nicht ausreichend schützen.

    Zwangsehen und „Verkauf“ von Mädchen

    Zwangsehen existieren in verschiedenen Kulturen und Religionen weltweit, kommen jedoch in einigen patriarchalisch geprägten islamischen Gesellschaften besonders häufig vor. Eine Zwangsehe liegt vor, wenn die betroffene Person nicht frei zustimmt. In fast allen islamischen Regionen werden Mädchen faktisch wie wirtschaftliche Güter behandelt: Familien erhalten Brautgeld, Schulden werden durch Verheiratungen beglichen, Töchter werden zur finanziellen Entlastung früh verheiratet, oder Mädchen werden aus Gründen der „Familienehre“ zwangsverheiratet.

    Internationale Organisationen wie UNICEF bewerten Kinderheirat grundsätzlich als Menschenrechtsverletzung. Sie verweisen auf schwere Folgen wie frühe Schwangerschaften, Bildungsabbruch, häusliche Gewalt und soziale Isolation.

    Was ist mit christlichen Kindern?

    Extremistische Gruppen wie der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) oder Boko Haram haben in der Vergangenheit christliche und jesidische Mädchen entführt, versklavt und zwangsverheiratet. Diese Verbrechen wurden religiös begründet und teilweise mit klassischen Konzepten islamischer Kriegsrechtsliteratur gerechtfertigt. Bestimmte islamische Texte über Sklaverei, Kriegsbeute oder Konkubinenwesen werden genutzt, um Gewalt gegen Frauen und Minderheiten religiös zu legitimieren. Gerade religiöse Minderheiten – darunter Christen, Jesiden oder säkulare Frauen – sind in islamistischen Herrschaftsgebieten besonders gefährdet.

    Die Stellung der Frau in patriarchalischen islamischen Gesellschaften

    Die Benachteiligung von Frauen in islamisch geprägten Staaten ist ein reales und gut dokumentiertes Problem.

    Bereiche struktureller Benachteiligung

    In verschiedenen konservativ-islamischen Rechtssystemen finden sich bis heute Regelungen, die Frauen schlechterstellen:

    Männer besitzen größere Scheidungsrechte, Frauen erhalten geringere Erbanteile, die Aussage einer Frau zählt in Rechtsfragen weniger, Vormundschaftssysteme beschränken weibliche Selbstbestimmung, Kleidungsvorschriften werden staatlich oder sozial erzwungen, Sexualität wird primär über männliche Kontrolle definiert.

    Jungfräulichkeit, Kontrolle weiblicher Sexualität und sogenannte „Ehrenkultur“

    In islamischen-konservativen-patriarchalischen Milieus und Gesellschaften wird die sexuelle „Reinheit“ der Frau besonders stark kontrolliert.

    Von Mädchen und Frauen wird erwartet, als Jungfrau in die Ehe zu gehen. Der Verlust der Jungfräulichkeit vor der Ehe kann in islamischen Familien zu sozialer Ächtung, Gewalt oder sogar sogenannten „Ehrenmorden“ führen. Encyclopaedia Britannica beschreibt Ehrenmorde als Tötungen, die oft mit der Kontrolle weiblicher Sexualität und familiärer „Ehre“ begründet werden. (“Die Ehre der islamischen Männer liegt zwischen den Beinen ihrer Frauen”). Dies wird in islamisch geprägten Gesellschaften religiös legitimiert oder mit religiösen Vorstellungen vermischt.

    Benachteiligung der Frau im klassischen islamischen Familienrecht

    Im islamischen Rechtssystem (Scharia) besitzt der Mann innerhalb der Ehe deutlich mehr rechtliche Macht.

    Scheidungsrecht

    Traditionell kann ein Mann seine Ehefrau relativ einfach durch die sogenannte „Talaq“-Scheidung verstoßen.

    Erbrecht

    Im islamischen Erbrecht erhält eine Tochter nur die Hälfte des Anteils eines Sohnes.

    Vormundschaftssysteme

    In islamisch geprägten Staaten benötigen Frauen für bestimmte Entscheidungen die Zustimmung eines männlichen Vormunds.:

    Reisen, Eheschließungen, Studium, medizinische Entscheidungen, oder wirtschaftliche Aktivitäten.

    Christen, Juden und „Ungläubige“ im Koran

    Gewaltverse im Koran

    Der Koran enthält Verse, in denen gegen Ungläubige gekämpft und zur Tötung aufgefordert wird: Sure 9:5 („Schwertvers“), Sure 9:29, oder andere Kriegsverse.

    Heirat zwischen Muslimen, Christen und Juden

    Im klassischen islamischen Recht gelten unterschiedliche Regeln für Männer und Frauen.

    Muslimische Männer

    Ein muslimischer Mann darf nach islamischer Rechtsauffassung eine jüdische oder christliche Frau („Leute des Buches“) heiraten. Grundlage dafür wird meist Sure 5:5 genannt.

    Muslimische Frauen

    Für muslimische Frauen gilt in der islamischen Rechtslehre dagegen ein deutlich strengeres Verbot: Islamische Gelehrte vertreten übereinstimmend die Auffassung, dass eine Muslimin keinen christlichen, jüdischen oder anderen nichtmuslimischen Mann heiraten dürfe.

    https://nixgut.wordpress.com/2016/04/13/frauen-im-islam-menschen-zweiter-klasse/

  2. In dem Buch „Richter ohne Gesetz“ von Joachim Wagner wird von Beispielen gesprochen, in denen sogenannte „Friedensrichter“ in muslimisch geprägten Gemeinschaften nach der Scharia Recht sprechen, vor allem in Familienangelegenheiten oder bei Streitfällen, ohne das österreichische oder deutsche Gesetz zu berücksichtigen. Dabei schildert Wagner verschiedene Fälle, in denen solche inoffiziellen Schlichtungen oft im Verborgenen ablaufen. Diese Friedensrichter haben keine juristische Ausbildung und agieren parallel zum offiziellen Rechtssystem.

    Laut dem Buch führt das dazu, dass in manchen Fällen die staatliche Justiz bewusst umgangen wird. Opfer oder Zeugen erinnern sich plötzlich nicht mehr an Vorfälle, Aussagen werden widerrufen, und so wird das staatliche Strafrecht umgangen. Paralleljustiz und Parallelgesellschaft ist bereits Realität und gesetzeskonform ist das nicht.. Wagner argumentiert, dass diese Formen der Schlichtung das deutsche und österreichische Rechtssystem untergräbt nicht mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit vereinbar ist

    https://www.penguin.de/content/edition/excerpts_extended/Leseprobe_978-3-328-10940-2.pdf

    Hirsi Ali hat das alles selbst erlebt. Ihr Buch „Die Beute“ ist ein erschütternde Bericht über den moslemischen Alltag eines Mädchens
    /Frau – Pflichtlektüre

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