
(Sehr selektive) Zusammenfassung des Geschehens ohne Höflichkeiten
Ein Kommentar.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir stehen dieser Tage vor einer eigentümlichen Erscheinung: einer Justiz, die immer öfter wirkt, als sei sie mehr ein politisches Werkzeug als eine unbestechliche Hüterin des Rechts. Justitia, die doch mit verbundenen Augen und Waage in der Hand dastehen sollte, blinzelt neuerdings verdächtig oft in Richtung politischer Opportunität – und kippt die Waage dann gerne dorthin, wo es den Mächtigen am besten passt.
Wir wollen uns hier nicht in Verschwörungstheorien ergehen, doch der Eindruck drängt sich auf, dass die Spruchpraxis unserer Gerichte und Höchstgerichte mitunter eine deutliche Schlagseite hat. Noch schwerer wiegt: Sie hat sich weit entfernt von dem Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden, das in der Bevölkerung tief verwurzelt ist. Man könnte beinahe meinen, Richter und Richterinnen lebten in einem Elfenbeinturm, von dem aus das Volk nur als ferne Kulisse dient.
Nehmen wir etwa die jüngste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, den von der FPÖ beantragten Untersuchungsausschuss zu verhindern. Die Freiheitlichen wollten die Vorgänge rund um den verstorbenen Sektionschef Pilnacek und den Umgang mit den Corona-Maßnahmen untersuchen. Zwei Themen, die – man mag es drehen und wenden wie man will – die offenkundige Gemeinsamkeit der möglichen Einflussnahme der politisch dirigierten Exekutive auf Ermittlungen und auf Grundrechte haben. Ein roter Faden, der geradezu grell leuchtet. Doch die Höchstrichter erklärten dies zu einer „losen Verknüpfung“ – als ob man das Offensichtliche mit aller Gewalt übersehen wollte.
Wir fragen uns: Blindheit oder Kalkül? Eine Blindheit, die schon an das vorsätzliche Schließen der Augen erinnert. Das Volk mag denken: „Wenn das kein Zusammenhang ist, was dann?“ Besonders im Fall Pilnacek drängt sich diese Frage geradezu auf, seit neue Erkenntnisse immer mehr den Verdacht erhärten, dass Ermittlungen beeinflusst und Darstellungen zurechtgebogen wurden. Wer das ignoriert, wirkt nicht wie ein Gralshüter der Verfassung, sondern eher wie ein Parteisekretär mit Richterrobe. Das nur so nebenbei – in aller zu Gebote stehenden Höflichkeit – bemerkt.
Doch bleiben wir nicht bei diesem einen Beispiel stehen. Denn es kommt noch schöner: Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen hat jüngst entschieden, dass Schiedssprüche nach islamischem Recht – also der Scharia – in Österreich gültig sein können. Man reibt sich die Augen: Haben wir uns verhört? Nein. Zwei Männer hatten in einem Vertrag vereinbart, im Streitfall nach Scharia zu entscheiden. Und siehe da: als einer zur Zahlung von 320.000 Euro verdonnert wurde, bestätigte das österreichische Gericht diese Entscheidung.
Die Begründung? Privatautonomie. Man dürfe schließlich vereinbaren, was man wolle, solange es nicht gegen die guten Sitten verstoße. Das klingt auf den ersten Blick harmlos – auf den zweiten jedoch wie eine juristische Einladung ins Tollhaus. Denn irgendwann wird auch der Begriff der „guten Sitten“ neu definiert werden. Wahrscheinlich von Sittenstrolchen.
Wenn die Scharia als Rechtsgrundlage privatrechtlicher Verträge gilt, was folgt als nächstes? Dürfen wir uns dann bei Morgengrauen vor den Stadtmauern duellieren, solange wir vorher die Regeln schriftlich niedergelegt haben? Können hitzige Kaufleute künftig das „keltische Faustrecht“ beschwören, um Streitigkeiten zu klären? Oder darf man – im Rahmen privater Autonomie – plötzlich Nieren, Leber und Augäpfel veräußern, weil beide Parteien einverstanden sind?
Die Richter erklärten, man müsse nicht prüfen, ob oder welche islamischen Vorschriften angewandt wurden, entscheidend sei allein, dass das Ergebnis nicht offenkundig den „Grundwerten“ widerspreche. Doch was sind diese Grundwerte noch wert, wenn ein Rechtsstaat nicht einmal mehr den Mut aufbringt, das Fundament eines fremden Rechtssystems auf seine Vereinbarkeit mit unseren Prinzipien abzuklopfen? Die Scharia ist kein harmloses exotisches Gewohnheitsrecht, sondern ein religiös durchsetztes Normengeflecht, das Frauen entrechtet, Minderheiten diskriminiert und Strafen kennt, die im Widerspruch zu unserer Verfassung stehen. Wer hier wegschaut, öffnet Tür und Tor für eine schleichende Paralleljustiz.
Doch als wäre das alles nicht schon grotesk genug, erleben wir derzeit ein weiteres Schauspiel, das man nur als „Justiz zum Anfassen“ bezeichnen kann: die Klagsfreude des Ehepaars Bohrn-Mena. Wir möchten klarstellen: Wer Morddrohungen erhält, wer tatsächlich verleumdet oder schwer beleidigt wird, soll sich selbstverständlich rechtlich wehren dürfen. Das verlangt die Würde jedes Menschen. Aber: wenn jemand schon Klagsdrohungen verschickt, weil er „zum Kotzen gefunden“ wird, dann ist die Grenze überschritten – und zwar nicht in Richtung Rechtsstaat, sondern in Richtung Absurdität.
Es ist schwer nachvollziehbar, warum die Justiz bei dieser Klagsindustrie bereitwillig mitspielt. Ein Ehepaar, das mit einem Prozessfinanzierer im Rücken ohne Risiko klagen kann, tritt gegen Einzelpersonen an, die mit vollem Kostenrisiko vor Gericht gezerrt werden. Da obsiegt nicht das bessere Argument, sondern schlicht der dickere Geldbeutel. Eine Rechtsordnung, die solche Schieflagen duldet, ist keine Ordnung mehr, sondern eine Lotterie mit gezinkten Karten.
Wir sind uns bewusst: Justiz muss nüchtern, sachlich, manchmal kühl sein. Doch wenn sie beginnt, zur Spielwiese politischer Interessen, religiöser Sonderrechte oder privater Geldbeschaffungsaktionen zu werden, dann verliert sie das Wichtigste: das Vertrauen der Bürger. Ein Staat kann vieles ertragen, schlechte Regierungen, schlechte Zeiten – aber er kann nicht lange überleben, wenn seine Justiz nicht mehr als unbestechlich gilt.
Wir wollen keine Justiz, die sich von Parteitaktikern lenken lässt. Wir wollen keine Justiz, die Parallelrechtsordnungen salonfähig macht. Und wir wollen keine Justiz, die den Gerichtssaal in einen Goldesel für klagsfreudige Aktivisten verwandelt. Wir wollen eine Justiz, die schlicht und einfach ihrem Auftrag gerecht wird: Gerechtigkeit zu schaffen – im Sinne der Gesetze, aber auch im Sinne des Volkes.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist an der Zeit, dass wir uns dieses Problem nicht länger schönreden. Die österreichische Justiz steckt in einer Schieflage. Sie hat ihre Waage verloren und hantiert stattdessen mit Maßstäben, die niemand mehr versteht. Wir aber wollen Justitia so, wie sie gedacht war: blind gegenüber politischem Kalkül, immun gegen fremde Normsysteme, unbestechlich gegenüber finanziellen Verlockungen. Solange das nicht wieder der Fall ist, müssen wir leider sagen: Unsere Justiz ist nicht auf dem Weg der Gerechtigkeit, sondern auf einem gefährlichen Holzweg.
So nebenbei bemerkt: Neuwahlen wären die anständigste und eleganteste Lösung!
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Sonntag!
Bleiben Sie zuversichtlich!
Bleiben Sie uns gewogen!
Bitte unterstützen Sie die heimische Wirtschaft!
Die Scharia ist weder mit unserer Demokratie, noch unseren Gesetzen vereinbar – diese Justiz unterwirft sich dem Islam , denn Islam bedeutet Unterwerfung. Da für jeden gläubigen Moslem der Koran, die Sunna und die Scharia in Offenbarungen Allahs gründen, sind diese für ihn nicht nur absolut verpflichtend, sondern auch jedem anderen, von Menschen geschaffenen Gesetz übergeordnet.
Der bekannte Altertumswissenschaftler Egon Flaig sagt dazu in einem Aufsatz kurz und bündig:
„Die Scharia ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und anti-menschenrechtlich“.
Der Islamwissenschaftler Dr. Hans-Peter Raddatz schreibt:
„Da der Islam, abweichend von den anderen monotheistischen Religionen, Glaube und Politik nicht trennt, den Koran als Staatsverfassung fordert und mit der Scharia, seinem religiösen Recht, das gesamte Leben von Familie, Gesellschaft und Staat durchdringt, ist der Islam ein umfassendes, politreligiöses Konzept“
Axel Ayyub Köhler vom Zentralrat der Muslime in Deutschland in seiner programmatisch zu nennenden Schrift „Islam – Leitbilder der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung “dazu!!!!!!!!
Die Schari`a ist die ins Einzelne gehende Gesetzeslehre mit Vorschriften für das Verhalten in allen Dingen des Lebens. Rechtsquellen sind Koran und Sunna (sowie zusätzliche Quellen)…
Das islamische Recht – Schari`a – ist ein integraler Bestandteil des Islam und ein konstituierendes Element der Gemeinschaft der Muslime“ (S. 17 f).
Mehr dazu ist wohl nicht notwendig – warum der Islam als Religion anerkannt wird, ist schleierhaft!