GROSZ: Werden alle Instanzen bis zum Freispruch beschreiten – Beschwerde bei EU-Kommission zu Bayerns Justizpolitik

Schriftlich vorbereitetes Urteil im Söder/Grosz-Prozess lag zwei Stunden vor Prozessschluss fix und fertig vor Richterin

„Es war von vorherein klar, dass am Amtsgericht Deggendorf die Richterin und der Oberstaatsanwalt eine reine Staffage für eine skurrile Justizposse abzugeben hatten. Der wahre Richter in Personalunion mit der Staatsanwaltschaft hieß Markus Söder. Nichts anderes erwartet man sich von einem autokratischen System, in dem eine zutiefst arrogante Einheitspartei alle Säulen des Staates missbräuchlich infiltriert hat. Es ist eine wahrliche Schande, dass man sich in Bayern ein faires Justizverfahren gegen die Machthaber erstreiten muss“, so Gerald Grosz in einer ausführlichen Reaktion zum Urteil gegen ihn vor dem Amtsgericht Deggendorf.

„Die Richterin bejahte in ihrer Urteilsbegründung, dass meine Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt waren. Die Richterin bejahte, dass diese Äußerungen vom politischen Meinungskampf gedeckt waren. Diesen Meinungskampf dürfe in Bayern aber kein Österreicher führen. Am Ende sei alles legitim gewesen, aber die Persönlichkeitsrechte Söders wiegen eben schwerer. Damit hat die Richterin selbst der geltenden Lehre des EMGR widersprochen. Überhaupt war dieser Prozess insofern widersprüchlich, als der Staatsanwalt sein vorbereitetes 17-seitiges Plädoyer unabhängig vom zuvor stattgefundenen Prozessverlauf, damit widersprüchlich und zudem stotternd, verlesen musste, das Urteil zwei Stunden vor Prozessende auf einer A4-Seite in Querformat für viele ersichtlich vor der Richterin lag. Man gibt sich in Bayern ja nicht einmal mehr die Mühe, den Anschein der Unbefangenheit zu wahren“, so Gerald Grosz.

Dieser Prozess sei einzigartig, denn in keinem anderen EU-Land wären diese Aschermittwochsäußerungen zur Anklage gekommen. Grosz habe daher seine Anwälte Dr. Alexander Stevens, Prof. Dr. Holm Putzke und Rechtsanwalt Müller beauftragt, bei der EU-Kommission Beschwerde zum Rechtssystem Bayerns einzulegen. Man habe bereits gegen das nicht rechtskräftige Urteil Berufung eingelegt und werde alle Instanzen bestreiten.

„Es glauben hier manche, dass ich vor einer möglichen Strafandrohung einknicken werde. Diese Strategie funktioniert aber bei mir nicht. Ich werde den gesamten Instanzenweg gehen, um in Bayern für Meinungsfreiheit und gegen die Zensur zu kämpfen. Überhaupt werden wir uns das Ziel setzen, den Majestätsbeleidigungsparagraphen „Beleidigung von Personen des politischen Lebens“ zu Fall zu bringen.“, so Grosz abschließend.


Porträtbild Gerald Grosz: Gerald Grosz

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