Bedenkliches Demokratieverständnis in der deutschen Bundesregierung

Man kann sich nicht erinnern, wann ein über Jahrzehnte in seiner politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung gut gewachsener Staat plötzlich ein „Demokratieförderungsgesetz“ benötigte. Vorweg sollte man die Überlegung anstellen, ob man Demokratie überhaupt von Regierungsseite „fördern“ muß, und was der Anlaß dazu sein kann. Eventuell, wenn die Bürger nicht mehr zu Wahlen gehen, könnte man einen solchen Denkansatz entwickeln.
Die Ursache für ein solches Gesetz ist allerdings eine andere: Die Menschen gehen zu Wahlen, sie treffen ihre Entscheidungen, allerdings haben die Vertreter der Bundesregierung keine Freude mit dieser Entscheidung, weil die Bürger vermehrt eine Oppositionspartei, nämlich die AfD mit ihrem Vertrauen ausstatten. Und anstatt mit einer soliden und die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger gerecht werdenden Arbeit das Vertrauen und den Zuspruch der Menschen zurück zu holen, entschied man sich von Seiten der Bundesregierung, den politischen Konkurrenten zu diffamieren und die Wahlergebnisse (unsinnigerweise) als undemokratisch zu bezeichnen.
Die geplanten und beabsichtigten Maßnahmen rund um das „Demokratiefördergesetz“ stellen Tabubrüche dar, wie sie in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft und Regierungsform nicht vorkommen dürften. Sie gefährden die Idee und Praxis einer freien Gesellschaft. Und diese Vorhaben zeigen, daß sich Vertreter der bundesdeutschen Bundesregierung vor der Demokratie und ihren Ergebnissen ängstigen.
Nicht anders ist es zu erklären, daß man sich aufmacht und sogenannte „NGOs“, die sich sehr wohl mit ideologischer Nähe zu Regierungsparteien und finanzieller Ausstattung von Ministerien und anderen staatlichen Stellen auszeichnen, mit der Überwachung und Meldung an Strafverfolgungsbehörden zu beauftragen beabsichtigt.
Nicht anders ist es zu erklären, daß man Hohn und Spott, den sich jede Regierung einer freien Gesellschaft von unzufriedenen Bürgern gefallen lassen muß, plötzlich als Angriff, als „Delegitimierung“ ansieht.
Und der in Deutschland völlig verpolitisierte Verfassungsschutz wird als „Regierungsschutz vor Kritikern“ mißbraucht.

Wir präsentieren einige Zitate zu diesem Themenkomplex:


Nancy Faeser (SPD):
„Diejenigen, die den Staat verhöhnen, müssen es mit einem starken Staat zu tun bekommen.“
Das hört sich beinahe an, als würde man den Straftatbestand der Majestätsbeleidigung wieder einführen.

„Das kann nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die Gaststätten- oder Gewerbeaufsicht geschehen.“
Nancy Faeser denkt erstaunlich laut darüber nach, wie man die staatlichen Instrumentarien zur Repression gegen Oppositiomelle und ihre Unterstützer mißbraucht.

„Derzeit sind Finanzermittlungen auf volksverhetzende und gewaltorientierte Bestrebungen beschränkt … Ich will mit einer Gesetzesänderung dafür sorgen, dass es aufs Gefährdungspotential ankommt. Da geht es um Aktionspotential und gesellschaftliche Einflussnahme.“
Hier sind wir in einem Bereich angelangt, daß bloße Spekulation ohne Anhaltspunkte für Ermittlungen ausreicht.

„Deshalb bauen wir im Bundesinnenministerium eine neue Früherkennungseinheit auf. Wir müssen Manipulations- und Einflusskampagnen sehr früh erkennen, um sie dann stoppen zu können.“
Mit einer mehr als schwammigen Definition will man die Möglichkeit, sich am freien Wettbewerb der Meinungen, bspw. im Wahlkampf, zu beteiligen, unterbinden.

Verfassungsschutzchef Thomas Haldenwang:
„Wir müssen feststellen, dass wir Rechtsextreme auch als Abgeordnete im Bundestag antreffen. … erlaubt die Rechtssprechung in begründeten Fällen die Beobachtung von solchen Abgeordneten. … führen wir solche Überwachungen auch durch.“
Ohne entsprechende Bestätigun, ohne entsprechendes Urteil bezeichnet der oberste Verfassungsschützer Parlamentarier als „Rechtsextreme“. Hier wird eine moralische Grenze mit „Siebenmeilenstiefeln“ überschritten und es stellt sich die berechtigte Frage, ob der oberste Verfassungsschützer Haldenwang nicht selbst eine Gefahr für die Verfassung darstellt.

„Das hat keine strafrechtliche Relevanz, es ist aber staatswohlgefährdend.“
Eine entlarvende Aussage. Vor allem wird immer klarer, daß es weniger um ein sogenanntes „Staatswohl“, sondern vielmehr um das „Regierungswohl“ geht.

„Die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland haben verstanden. Sie stehen millionenfach als Brandmauer gegen die geistigen Brandstifter. Wir müssen diesen Brandstiftern die Räume streitig machen.“
Inwiefern politischer Aktivismus zu den Aufgaben eines Verfassungsschutzes gehört, wird bis heute nicht erklärt.

„Wir dürfen nicht den Fehler machen, im Rechtsextremismus nur auf Gewaltbereitschaft zu achten, denn es geht auch um verbale und mentale Grenzverschiebungen.“
Doch. Denn genau die Gewaltbereitschaft ist Element des Extremismus. „Verbale und mentale Grenzverschiebungen“ haben nichts mit einem herbei gedeuteten Extremismus, sondern mit einer uneinsichtigen Wehleidigkeit der politischen Mitbewerber der Rechten zu tun.

„Wir müssen aufpassen, dass sich die entsprechenden Denk- und Sprachmuster nicht in unsere Sprache einnisten.“
Es steht jedem Menschen frei, sich der Gedanken und Sprachmuster seiner Wahl zu bedienen. Eine Überwachung derselben ist in einer freien Gesellschaft denkunmöglich.

Holger Münch, Chef des Bundeskriminalamtes:
„Deshalb bauen wir eine zentrale Meldestelle, die sich nur darauf konzentriert, mit NGOs zusammenzuarbeiten, weiter aus. Die melden uns einen solchen Sachverhalt und wir sorgen, dass auch Strafverfolgung stattfindet.“
Die gleichen „NGOs“, die über Jahre schon in ihrer Funktion als „Faktenchecker“ bewiesen haben, daß sie ausschließlich parteipolitisch und massiv ideologisch geleitet, ihre mit öffentlichen Geldern finanzierte Tätigkeit ausüben, sollen nun zu Tipp- und Auftraggeber der Polizei werden. Und es finden sich in diesem Konglomerat an Vereinen auch noch genügend Gruppierungen, die sich klar gegen das Grundgesetz und die Werte einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft stellen.


Denk ich an Deutschland in der Nacht
Dann bin ich um den Schlaf gebracht.

(Heinrich Heine, Nachtgedanken, 1844)

Foto BM Nancy Faeser: wikimedia / flickr / Belgian Presidency of the Council of the EU 2024 / cc by 2.0 / cropped

Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert