
Wenn die EU-Kommission eine Verbesserung eines Zustandes ankündigt, wird der durchschnittliche Bürger eines EU-Mitgliedsstaates beinahe automatisch das Schlimmste befürchten. Denn beinahe jedes Mal entpuppt sich ein solches Engagement als untaugliches Vorhaben. – Als würde jemand versuchen, einen bislang kleinen Brand mit Benzin zu löschen.
Seit dem 16.11.2022 ist der DSA – Digital Service Act in Kraft und ab 16.02.2024 in der gesamten EU unmittelbar anwendbar.
In beinahe blumig anmutendem EU-Technokraten-Deutsch wird die künftige Sicherheit auf Online-Plattformen beschworen und dem „Haß im Netz“ ein baldiges Ende vorausgesagt.
Tatsächliche und ständig auftretende Probleme und Notsituationen, ausgelöst durch Kriminelle, finden scheinbar wenig Beachtung. So kommt es nach wie vor zu Raubzügen durch die Girokonten vom Menschen, nachdem ihnen entweder die Kontokarte entwendet wurde, oder ihnen die Daten von den Telefonen gescannt wurden.
Wie immer dazu ein Beispiel:
Einer jungen Mutter wird die Kontokarte entwendet. Sie meldet den Verlust, sobald sie dies bemerkt, bei der Bank. Schließlich muß sie ja nicht nur den Zugriff sperren, sondern benötigt auch Ersatz. So weit, so gut.
Sie bemerkt, daß eine Buchung von … sagen wir einmal € 150,– von ihrem Konto durchgeführt wurde, während sie nicht im Besitz der Karte war, bevor sie den Verlust melden konnte. 150,– weg. Das ist sehr unangenehm, aber erträglich. Einige Tage später bemerkt sie die nächste Buchung weg von ihrem Konto. Diesmal € 6.000,–! All dies, obwohl sie die alte, gestohlene Karte gesperrt hat, und der Auftrag nicht von ihr kam. Ein Detail am Rande: Bei der Durchsicht der (unautorisierten) Buchungsdaten fällt auf, daß keine Bankdaten des Empfängers sichtbar sind. Kein Name, keine Kontonummer, kein IBAN, kein BIC. Bei der Bank gibt man sich schulterzuckend unbeeindruckt und will diese Verantwortung samt Schaden auf die Kundin abwälzen.

Gibt es solche Gaunereien überhaupt? Die Antwort ist ja! Professionelle Banden stehlen Konto- und Kreditkarten, kopieren unbemerkt vom Besitzer mittels eines Scanners alle notwendigen Daten (samt Kennworten) von den meist nur unzureichend geschützten Telefonen und nutzen diese erhobenen Kontoinformationen, um Überweisungen vom Konto der Bestohlenen auf seltsamerweise anonyme Konten durchzuführen.
All diese kriminellen Vorgänge funktionieren tadellos, während man sich in den Brüsseler Chefetagen Sorgen um „Haß im Netz“ macht. Bevor man sich in der EU so große Sorgen um das Seelenwohl von bspw. Transpersonen macht, die sich auf Grund einer für sie gerade nicht passenden geschlechtlichen Anrede tief gekränkt fühlen, sollten die Damen und Herren der überbezahlten Inkompetenz dafür Sorge tragen, daß der digitalisierte Geldverkehr geschützt wird. Hier sollte man sich weniger drum kümmern, ob höhere Bargeldmengen ein Zeichen für Schwarzarbeit, Schwarzgeld, Steuerhinterziehung oder sonstige rechtswidrige Handlungen sind, solange knackige Beträge vom Konto gestohlen werden können.