
Echte und falsche Ehre im 21. Jahrhundert
„Bei meiner Ehr`!“ verkündete noch bis vor kurzem ein TV-Landwirt und Werbetestimonial eines Lebensmitteldiskonters. Aber was wollte uns der gute Mann damit sagen und was hat es mit seinen Schnitzeln zu tun? Und überhaupt: Was ist heute gemeint mit „Ehre“, was bedeutet sie?
In den vergangenen Jahrzehnten hatte der Begriff „Ehre“ keine Hochkonjunktur. Beinahe automatisch wurde er in Kombination mit Redewendungen und Schlagworten wie „Feld der Ehre“, „Blut und Ehre“ oder „Meine Ehre heißt Treue“ gesehen und damit in ein extremistisches und aggressives Eck verbannt. Wer sich auf die Ehre berief, wurde zur gesellschaftlichen Unperson, ohne daß man sich lange die Mühe machte, den Ehrbegriff des jeweiligen Menschen zu durchleuchten, ihn zu erkunden und zu verstehen. Man wurde de facto als unehrenhaft angesehen und behandelt, was dieser gesamten Situation eine groteske Komponente verlieh.

Daß der eigentliche Inhalt der Ehre etwas anderes als in den genannten Schlagworten sein muß, da sich die Menschheit sonst selbst ausgerottet hätte, leuchtet ein. In der abendländischen Kultur ist Ehre sehr nah an Anstand und Würde anzusiedeln. Ehrenhaft ist, wer sich anständig benimmt, wer gesellschaftliche Normen und moralische Erwartungen erfüllt, die Grenzen nicht überschreitet. Diese Grenzen sind allerdings nicht erst das Strafrecht, sondern ein moralischer Konsens, den sich die Gesellschaft selbst gibt, der sich im Laufe der Zeit aber auch wandelt. Ehre ist also die Idee eines persönlichen Wertbegriffs, mit dem man sich einerseits in einer Gesellschaft bewegen kann, ohne an ihren Grenzen ständig anzuecken, gleichzeitig aber auch mit sich selbst im Reinen sein kann. Hier taucht allerdings schon das erste Problem auf: Was passiert mit der für sich empfundenen Ehrhaftigkeit, wenn die Gesellschaft, die Umgebung, eventuell der gesetzliche Rahmen oder der Staat mit seinen Regeln selbst ungerecht, unehrenhaft und unanständig ist? Ist die für sich in Anspruch genommene Ehre auch die Verpflichtung automatisch und mit Vehemenz gegen entdecktes, vielleicht nur subjektiv wahrgenommenes Unrecht vorzugehen? Diese Frage kann nicht beantwortet werden, weil sie eine Frage des jeweiligen Gewissens ist und ein Gewissen kann nicht kollektiviert werden oder an eine moralische Regelung von außen angebunden werden. Diese Gewissensfrage entscheidet jeder Mensch für sich alleine und muß danach auch selbst beurteilen, ob sein Tun dann auch mit dem ganz persönlichen Ehrbegriff und seinen Anforderungen vereinbar ist.

Mit diesem kurzen Ausflug in die theoretische Auflösung des Ehrbegriffs sollte genug Verwirrung geschaffen sein, um uns den neuerdings und schon früher mit Ehre in Verbindung gebrachten Phänomenen zu beschäftigen.
Eines der neueren Probleme, das mit dem „modernen“ Ehrbegriff verbunden wird, ist der „Ehrenmord“. Der Begriff an sich ist bereits absurd und der verwerfliche Hintergrund für derartige Taten noch viel mehr. Der Ehrenmord ist – so es auch immer wieder verniedlicht, ja sogar geleugnet wird – ein Import aus Kulturen des nahen und mittleren Ostens, die in ihrer Gesellschaft ein moralisches Wertgerüst leben, daß aus den Regularien einer oft Jahrtausende alten Stammeskultur und der jeweiligen Auslegung des Korans besteht, der auf Grund seiner oft harten und brutalen religiösen Inhalte die Basis schafft, mit immenser Grausamkeit gegen Schwächere und Außenseiter vorzugehen.
Der in dieser Kultur angewandte Ehrbegriff basiert auf der Fehlannahme, daß es eine kollektive Ehre gibt, die durch einzelne Mitglieder einer Gruppe befleckt werden könnte. Der Verlust der Kontrolle über einzelne Mitglieder einer bspw. Familie, sodaß diese ein selbstbestimmtes, nicht den familiären Gesetzen und Befehlen entsprechendes Leben führen, wird als entehrend empfunden. Wer nicht nach den Befehlen der Familie oder Sippe lebt, entehrt sie. In Familienversammlungen dieser Kulturkreise wird dann sehr oft über die Bestrafung solcher Ausreißer beraten und das Urteil lautete dann oft genug auf Todesstrafe. Es ist dies ein krasser Gegensatz zu abendländischen Kulturen, in denen es früher ebenso diese Macht der Familie, eine Art der Alleinherrschaft des Familienoberhauptes gab. Allerdings wurden im Normalfall in unseren Breiten die Abtrünnigen durch den Ausschluß aus der Familie bestraft, nicht mit Tötung. Gerade bei der Diskussion zum Thema „Ehrenmord“ stellt sich oft die provokante Frage, warum in diesen Kulturkreisen die Familienehre an so unsicheren Orten, wie bspw. zwischen den Beinen ihrer jugendlichen Töchtern versteckt ist. Hier geht es allerdings um einen Besitzanspruch, um die Idee, die weiblichen Familienmitglieder zu besitzen und allenfalls an einen dem Familienoberhaupt genehmen Ehepartner weiterzugeben. Die Selbstbestimmung, die eigene Abwägung über falsch und richtig, gut und schlecht, angenehm und unangenehm wird der so unterdrückten Person nicht nur abgenommen, sondern verunmöglicht und verboten. Handlungen, die in irgendeiner Weise ehrenhaft oder ehrenrührig wären, sind dieser (meist minderjährigen weiblichen) Person somit gar nicht möglich und der erste Schritt in die Selbstbestimmung ist auch der erste Schritt in Richtung eines persönlichen Wertebilds, in Richtung eines sich entwickelnden Ehrgefühls.
Die Tötung, ja oft das hinterhältige und ekelerregende Abschlachten eines Menschen, der sich zum denkenden und entscheidenden Menschen entwickelt, ist daher eine zutiefst unehrenhafte Handlung. Die Bezeichnung „Ehrenmord“ ist somit irreführend und dumm.

Mit Ehre wurden in früheren Tagen manchmal auch Duelle in Verbindung gebracht. Zwei Menschen standen sich dann irgendwann mit einer Waffe an einem abgeschiedenen Ort gegenüber…
So einfach war es allerdings nicht. Speziell im deutschsprachigen Raum machte man sich ab der Mitte des 19. Jahrhunderts immer mehr Gedanken darüber, wie man das Duellieren im Speziellen und die Abwicklung von Ehrstreitigkeiten im Allgemeinen regulierte, in vernünftige Formen brachte und so natürlich auch entschärfte. Federführend in diesem Bereich waren der Offizier Franz von Bolgár, der Verfasser der „Regeln des Duells“, sowie Felix Busson als Autor des Ehrenkodex „Ritterlicher Ehrenschutz“.

Beide Herren hatten einige grundlegende Gedanken in ihren Werken:
1. Die beiden Streitenden sollen auf keinen Fall mehr direkt kommunizieren. Jeweilige Vertrauenspersonen sollen den Vorfall, der dem Streit als Anlaß dient, untersuchen und aufklären.
2. Das beste Ergebnis solch einer Verhandlung zwischen den Streitparteien ist die Aussöhnung, oder zumindest die Einsicht des Täters und der Wille der Beleidigten, eine Entschuldigung anzunehmen und die Sache damit auch auf sich beruhen zu lassen.
3. Der Griff zur Waffe ist der allerletzte Schritt, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.
4. Ein Duell oder schon eine entsprechende Verhandlung unter den Vertretern der jeweiligen Parteien kann nur stattfinden, wenn sich beide Parteien auch auf den selben Ehrenkodex berufen. Ein Mensch, der eine solche Ehrenordnung ablehnt, kann auch nicht nach einer solchen belangt werden.
Die Ehrenordnungen und Duellregeln sorgten innerhalb kürzester Zeit dafür, daß die tödlichen Ausgänge von diversen wilden Duellen stark zurückgingen und das angeberische Fordern zum Duell eine entsprechende gesellschaftliche Ächtung erfuhr. Kurz gesagt, war es unstatthaft, ja sogar unehrenhaft, ohne Grund Menschen zu provozieren und zum Duell zu fordern. – Interessante Zeiten.

Sehr viel schlauer sind wir nach unserem Gedankenspiel zum Thema „Ehre“ nicht geworden. Vielleicht ist Ehre nichts anderes als der persönliche Anspruch an sich selbst, ein anständiges Leben zu führen und der Anspruch an den Rest der Welt, mit einem Mindestmaß an Respekt behandelt zu werden. Würde beanspruchen und Würde gewähren.
Fotos:
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