Ein Kommentar.
Sehr geehrter Herr Anschober!
Bitte entschuldigen Sie die Störung von lästigen kleinen Bürgern, die Sie in Ihrer Selbstbeweihräucherung unterbrechen. Sicherlich bereiten Sie sich gerade auf eine Pressekonferenz vor, oder Sie suchen sich eine neue (natürlich irgendwie grüne) Schutzmaske aus.
Aber in all diesem Streß, der Sie sichtlich beutelt, werden Sie doch die Freundlichkeit besitzen und ein paar an Sie gerichtete Fragen und Überlegungen zulassen.
Lieber Herr Minister Anschober, was machen Sie eigentlich beruflich?
Seit ca. 5 Monaten sind Sie Minister eines unbeschreiblich wichtigen Ressorts und haben seither nichts, aber gar nichts, auf die Reihe gebracht. Sparen Sie sich bitte allfällige Erklärungen. Wir sind weder blind, noch blöd und erwarten, daß ein Minister seinen Job macht. Das tun Sie bis heute nicht. – Zur Ergänzung: Sie sind Minister (lat. für Diener), und nicht Imperator. Also wird es Zeit für Sie, endlich auch zu dienen!
Die bereits von Ihnen geschossenen Böcke sind nicht mehr rückgängig zu machen. Damit müßen wir uns abfinden. Aber es gibt ja ständig neue Geschichten, die Sie fabrizieren, die man eventuell noch ausbessern kann.
So würde es nicht schaden, wenn Sie sich einmal ein wenig der Gastronomie und der 100.000en damit zusammenhängenden Jobs annehmen. Keine Angst, niemand fordert Sie auf, überall vorbeizukommen, zu essen, zu trinken und ein ordentliches Trinkgeld zu hinterlassen. In Anbetracht der immer weniger werdenden Lokale, wo Sie als Gast noch willkommen sind, wäre dies allerdings machbar.
Aber welcher Teufel hat Sie in letzter Zeit wieder geritten? Welches Bobo-Restaurant mit Fingerhut-großen Portionen und bärtigen Hipster-Kellnern, die auch bei 38° im Schatten ihre idiotische Wollmütze nicht abnehmen, war die Blaupause für Ihre Gastro-Eröffnungs-Beschränkungs-Fantasie, bei der Sie von telefonischer Reservierung, maskierten Kellnern, vier Personen/Tisch-Limit daherfabulierten?
Was ist Ihrer Meinung nach der vertretbare Grund, warum man nun das älteste Gewerbe der Welt wieder zur Ausübung freigibt, kein Lokal aber seinen Gastgarten öffnen darf? Nichts gegen die Damen (und Herren?) des horizontalen Gewerbes, auch sie hatten üble Einbußen in ihren Umsätzen und verdienen es, endlich wieder in Gewerbefreiheit zu leben. Aber warum nicht auch Beisln, Heurige, Wirtshäuser, Pubs, Bars oder Kaffeehäuser?
Mit welchem, für einen nicht komplett außerhalb der Lebensrealität stehenden Menschen, verständlichen Argument untersagen Sie die Eröffnung eines Autokinos?
Und nur so nebenbei: Im veröffentlichten Text Ihrer neuesten Verordnung kann man auch nichts von angeblich am 15. Mai wieder geöffneten Gastronomiebetrieben lesen. Vielmehr, daß sie bis 30. Juni geschlossen bleiben! Also was soll das? Laut unbestätigten Gerüchten soll diese Öffnung kurzfristig mit einer eigenen Verordnung erfolgen. Warum nicht jetzt? Warum sind Sie und Ihr Kabinett nicht fähig, ordentliche gesetzes- und verfassungskonforme Verordnungen zu erlassen? Was, verflucht nochmal, läuft bei Euch, bei Ihnen, Herr Minister, eigentlich schief?
Werter Herr Minister, was ist denn bitte los mit Ihnen? Haben Sie eine Privatfehde mit der österreichischen Gastronomie? Oder fehlt es Ihnen wirklich an der Fähigkeit, die Tragweite Ihres Handelns kognitiv zu erfassen?
Längst hat sich der Eindruck verstärkt, daß Sie für das Ihnen überantwortete Amt vollkommen ungeeignet sind. Bitte gehen Sie, bitte treten Sie zurück, bevor Sie mit Ihren Handlungen noch ein paar Tausend mehr Existenzen zerstören!
Mit der Ihnen gebührenden Hochachtung!
Das Gazette Oesterreich – Redaktionsteam
Titel-/Vorschaubild © Parlamentsdirektion / Thomas Jantzen
Ich habe mir nun auch diese tolle 197. Verordnung von Rudi Ratlos durchgelesen. Sehr spannend finde ich den § 10. Veranstaltungen. Dort findet man im Abs. 2 den Hinweis „körperliche Ertüchtigung“. Wenn ein freiheitlicher Politiker solche Worte in einem Plenum verwendete, gab es bisher mindestens lautes Murren und andere Unmutsbekundungen aus den grünen Reihen. Heute verwenden diese Ausdrücke sogar grüne Minister. Hört hört!
Ebenso interessant ist der Abs. 5. Laut diesem gilt Abs. 1 („Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind untersagt.“) NICHT für Veranstaltungen im privaten Wohnbereich. Somit wäre es nun möglich in der privaten Wohnung eine Zusammenkunft mit mehr als 10 Personen zum Zwecke der Unterhaltung abzuhalten. Tolle Sache eigentlich. Somit könnten man ja nun seine Freunde zu einer zünftigen Jause einladen. Jetzt müsste man nur noch Jurist sein um dann noch zu verstehen, ob man bei dieser privaten Veranstaltung gemäß Abs. 5 nun den Mindestabstand einzuhalten hat und der MNS zu tragen ist. Denn dies ist im Abs. 4 dahingehend geregelt, dass beim Betreten von Veranstaltungsorten gemäß Abs. 1 dies einzuhalten ist. Nachdem aber der Abs. 1 laut Abs. 5 im privaten Wohnbereich nicht gilt, dürfte dort der Abs. 4 dann ja auch nicht gelten. Oder doch? Kann hier eventuell ein juristisch versierter Leser oder der Kommentator selbst hilfreich sein und Auskunft geben?
Lieber Kommentator! Eine noch eher zweitrangige Frage: Sie erwähnen, das älteste Gewerbe wäre zur Ausübung freigegeben. Wo können Sie das aus der Verordnung herauslesen? Ich finde nur die Untersagung im § 9 Abs. 7. Oder vermuten Sie, dass es dazu nächste Woche noch eine neue Verordnung zu dieser Verordnung von Rudi Ratlos kommen dürfte?
Na warum wohl nicht!
Desdo kürzer die Ankündigung ist (sicher auch wieder mit anderen Beschließungsanträgen verknüpft), umso weniger kann man dagegen Protestieren.