Europäische Union sollte sich um laufende Justizskandale in Bayern kümmern
Die bayrische Justiz führt nun, wie seit heute bekannt ist, ein drittes Ermittlungsverfahren gegen den österreichischen Kolumnisten und Politkommentator Gerald Grosz. Anlass hierfür war eine Rede im Zuge einer Veranstaltung in Viechtach am 6.7.2024.
Die inkriminierenden Äußerungen, die zum nunmehr dritten Ermittlungsverfahren führten, sind: „…ich würde mit Blick auf Ricarda Lang heute sagen, wenn die sich ein bisschen weniger beim Abendessen zurückhält, dann hätten wir den Hunger auf der Welt erledigt…“
und
„…und wenn taxfrei Opfer des NS-Regimes missbraucht werden, weil irgendwelche Einzeller aus dem deutschen Bundestag, die keinen geraden Satz unfallfrei herausbekommen, den politischen Gegner mit ihrer altbekannten Nazikeule niedermachen wollen, dann ist das die wahre Relativierung der Opfer des Nationalsozialismus…“.
Die Anzeiger wurden seitens der Kriminalpolizei Straubing nicht bekannt gegeben. Das Verfahren führe aber die Staatsanwaltschaft Deggendorf.
Dieses Ermittlungsverfahren sei nun das dritte, dass die willfährige bayrische Justiz in vorauseilendem Gehorsam anzettelt. „Alle Äußerungen sind straffrei und durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dennoch führt die Justiz einen Kampf gegen Kritiker, versucht im Auftrag der politischen Parteien und ihrer gescheiterten Vertreter zu zensieren, begeht damit Rechtsbruch. Im Wesentlichen geht es darum, Angst einzuflößen. Angst vor einem Verfahren, Angst vor einer Verurteilung, Angst vor den Kosten. Und es geht darum, mich von weiteren Auftritten in Deutschland abzuhalten. Die Justiz hat sich zum verlängerten Arm der Parteipolitik entwickelt, die wie eine Glasglocke die Regierung schützt, statt den Rechtsstaat und die Demokratie zu vertreten. Mit Blick auf das jüngste Ermittlungsverfahren gegen einen unbescholtenen Bürger in Bayern wegen Beleidigung des Wirtschaftsministers Habeck und nun unzählig weiterer dokumentierter Fälle müssen wir davon ausgehen, dass Bayern unter Söder eine Gouvernanten-Demokratur, ein autoritärer Polizeistaat geworden ist. Das Europäische Parlament sollte sich um diesen Saustall kümmern“, so Grosz.
Bereits vor wenigen Monaten wurde bekannt, dass Markus Söder nach seiner Anzeige wegen der Aschermittwochrede weiteren Strafantrag gegen Gerald Grosz einbringen ließ. Anlass für den Strafantrag von Söder war ein Auftritt von Grosz in der österreichischen TV-Sendung „Grosz vs. Bohrn Mena“ auf oe24.tv, der allerdings schon am 19. September 2023 stattfand.
„Das ist ein ungeheuerlicher Angriff auf die Presse- und Meinungsfreiheit, wie man ihn nur aus autokratischen Regimen kennt. Eine österreichische Politsendung ein Jahr nach der Ausstrahlung anzuzeigen, zeigt, dass Söder offensichtlich jede meiner Regungen und Äußerungen screenen lässt um den Druck auf mich zu erhöhen. Söder geht es darum, Kritiker mit der Keule der Justiz zu verängstigen. Dass er jetzt auch noch versucht, das österreichische Fernsehen und eine Politiksendung zu zensieren, geht eindeutig zu weit“, so Grosz.
Im dem angegriffenen Ausschnitt der Sendung „Fellner Live – Grosz vs. Bohrn Mena“ auf oe24.tv hatten die Diskutanten die Migrationspolitik Söders kurz vor der bayerischen Landtagswahl im Jahr 2023 kontrovers und dem Format entsprechend überspitzt diskutiert. Die Tatsache, dass Söder eine Asylobergrenze zwar fordere, aber andererseits nur wenige der ausreisepflichtigen Asylbewerber tatsächlich abschiebe, die bayrisch-österreichische Grenze nur lückenhaft sichern lasse, sei „verlogen“. Dass er zwar Merkels „Wir schaffen das“-Politik ablehne, Merkel aber den höchsten bayrischen Verdienstorden verliehen habe, und zudem Kritiker seiner Politik mit der Justiz und einer von dieser gegen Gerald Grosz ausgesprochenen Strafandrohung von zehntausenden Euro verfolgen lasse, wurde von Grosz in der Sendung schließlich mit der Feststellung quittiert: „Ich leg noch einmal 36.000 Euro drauf und sag noch einmal, dass es der größte Trottel ist, der mir je in meinem ganzen Leben begegnet ist“.
„Auch dieses Verfahren werde im Sand verlaufen, soll mich aber mittels der Kostenandrohung in die Knie zwingen. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der EGMR, hat bereits 1997 entschieden, dass es von der Freiheit der Meinungsäußerung geschützt ist, wenn ein Journalist oder politischer Kritiker einen Politiker als Trottel bezeichnet. Die Meinungsfreiheit schützt eben nicht nur Meinungsäußerungen, worüber andere sich freuen, sondern auch solche, die verletzen können.
„Angesichts der glasklaren Rechtsprechung des höchsten europäischen Gerichts für Menschenrechte stellt die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Gerald Grosz die Verfolgung eines Unschuldigen dar, was nach § 344 StGB strafbar ist.“, so die Anwälte Prof. Holm Putzke und Dr. Alexander Stevens.
Gerald Grosz werde nun sämtliche Rechtsmittel gegen die bayrische Justiz vorbereiten lassen und auch die Mitglieder des Europäische Parlaments über die unzulässigen Vorgänge in dieser informieren.
Titel-/Vorschaubild @ Gerald Grosz