Die Ankerkinder in allen Größen und Formen

Schon vor den mit dem höflich als „Migrationskrise“ umschriebenen Jahren 2015 und 2016 gab es den „Trick“ vieler Migranten, ihre minderjährigen Kinder, oder Sprößlinge der Familie und Sippschaft, die von sich das Alter eines Minderjährigen behaupteten, in die „asylfreundlichen“ Länder Europas zu schicken. Die Aussicht eines Kindes oder Jugendlichen auf Anerkennung des Asylstatus oder zumindest des Status eines subsidiär Schutzberechtigten war unverständlicherweise höher als der eines Erwachsenen, eines Volljährigen. Dabei ist es erheblich schwerer vorstellbar, daß ein Minderjähriger eher Ziel von Verfolgung eines Unrechtsregimes ist als ein Erwachsener.
Die weitere Idee hinter diesem „Trick“ war (und ist), daß die Familie des Minderjährigen im Rahmen einer Familienzusammenführung leichter zu einem Aufenthaltstatus käme. Die rechtliche Basis dafür ist das in der EMRK – Europäische Menschenrechtskonvention verbürgte Recht auf Familienleben. Und die derzeit vorherrschende Rechtsprechung des EuGH stützt die sinnentstellende Anwendung dieser Regelung.
Als sich gute Menschen im Eindruck des gerade zu Ende gegangenen zweiten Weltkriegs, in Anbetracht eines monströsen Flüchtlings- und Vertriebenenelends auf diese Regularien einigten, war niemand auf die Idee gekommen, das es ich einige Jahrzehnte später um Sozialmigration mit allerlei Tricksereien handeln würde, die unter dem Titel Asyl die Länder in Atem halten. Niemand hätte damit gerechnet, daß sich „Flüchtende“ die beste Destination aussuchen und mit allem, nur keinen Dokumenten zur Feststellung von Identität und Qualifikation in den Schutz gewährenden Staaten ankommen. Und noch viel weniger ging man davon aus, daß die (vorwiegend) Herren genau die Szenarien einzuführen versuchen, vor denen sie vorgeblich geflüchtet sind.

Nur zur Erinnerung, damit man die Schäbigkeit des Vergleichs mit den Flüchtlingen des zweiten Weltkriegs erkennt: Die Flüchtlinge vor Verfolgung totalitärer Regime flohen in die nächste sichere Destination, die möglich war. Viele ließen ihre ganzen Existenzen, Häuser, Beteiligungen, persönliche Gegenstände, Kunst- und Wertgegenstände zurück, griffen sich allerdings noch schnell den Paß, Geburts- und Heiratsurkunden, sowie Zeugnisse… Man war bestrebt, den Schutz gewährenden Staaten und Gesellschaften keine Umstände zu machen, ihnen keinesfalls zur Last zu fallen und im Rahmen der Möglichkeiten die Gastfreundschaft abzugelten, indem man (oft genug unentgeltlich) arbeitete.

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