Krise im Asylwesen
Über viel zu lange Zeit wurden die Augen vor der Realität verschlossen und die glasklaren Fakten mit ideologischem Mist überdeckt.
In den vergangenen Tagen und Wochen wurde plötzlich das Thema diskussions- und salonfähig, über das man über Jahre und Jahrzehnte keine Silbe verlieren durfte, ohne nicht umgehend als Unmensch, Extremist, Rechtsradikaler, Populist oder Schlimmeres bezeichnet zu werden.
Das Thema hat einen Namen: Abschieben.
Zurecht wird nun beklagt, daß dies gar nicht so einfach sei. Doch die Gründe dafür sind – und das muß man in aller Ehrlichkeit eingestehen – hausgemacht. Noch vor gar nicht langer Zeit, genauer gesagt bis zum 7. Oktober des Jahres gab es eine beinahe standardisierte Ausrede (keine Erklärung), weshalb dieser oder jener abgelehnte Asylwerber nicht abgeschoben werden kann oder darf: Die Sicherheit des Betroffenen wäre in seinem Herkunftsland in Gefahr. Daß ganz genau diese Behauptung im krassen Gegensatz zu den (oft über Jahre verzögerten) Urteilen von österreichischen Gerichten steht, wurde von den selbsternannten und mit Steuergeld alimentierten Schutzpatronen der uneingeladenen Zuwanderer mit Nachdruck ignoriert.
Heute sieht man es als Problem, daß man nicht weiß, wohin man die abgelehnten Personen abschieben soll. Denn ein großer Anteil der unter dem Deckmantel des Asyls eingereisten Migranten kommt ganz bewußt ohne Dokumente, ohne einen Hauch eines Identitätsnachweises nach Österreich, Deutschland, in den EU-Raum. Da dadurch keinerlei Nachteile, sondern eher das Gegenteil, nämlich beinahe eine Bleibe-Garantie erwächst, bleibt dieser Anteil der Anonymen mit selbst gebastelten (und vielleicht den Tatsachen entsprechenden) Identitäten und Lebensläufen ungewöhnlich hoch.
Eine strengere Kontrolle, ein konsequentes Festsetzen, bis man weiß, um wen es sich handelt, wird als massiver Verstoß gegen die EMRK gesehen. Allerdings ist die Basis der EMRK eine Problemstellung, wie man sie nach dem zweiten Weltkrieg, nach dem Kriegs- und Vertreibungselend erkannte. Und in einem beinahe noblen bis naiven Optimismus verglich man die Flüchtlinge der Zukunft mit den Flüchtlingen der Vergangenheit. Ein unbeschreiblich grober Irrtum! Doch war die damalige Annahme, daß die Flüchtlinge der Zukunft (also unserer Zeit) eine Ansammlung von Albert Einsteins, Stefan Zweigs, Anton Kuhs, oder zumindest gebildeter, fleißiger und bislang berufstätiger Menschen sei, ein unangenehmer Irrtum. Und dementsprechend wäre es höchst an der Zeit, die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Betreuung von Flüchtlingen und Asylwerbern, den heutigen Herausforderungen anzugleichen. Einzig, dies wird nicht geschehen.
So bleibt es den Unterzeichnerstaaten der EMRK, sich über dieses Vertragswerk hinwegzusetzen und sich selbst neue, der Realität angepaßte Regeln zu verpassen.
Es ist nicht einzusehen, daß Asylwerber, von denen man faktisch nichts weiß, sich bei Vollversorgung unkontrolliert im Land umher bewegen können. Bis zur Feststellung der Identität, was Grundvoraussetzung für ein ordentliches Asylverfahren ist, sollte man die Ankömmlinge festhalten. Damit ist selbstverständlich verbunden, daß ein Staat wieder die vollständige Kontrolle über diese Personengruppen übernimmt und die „Betreuung“ nicht weiter an Vereine auslagert, deren Geschäftsmodel darauf basiert, daß möglichst viele Migranten, möglichst lange und möglichst intensiv in ihrer Betreuung sind. Das Thema ist sicherheitsrelevant und hat nichts in den Händen irgendwelcher Vereine zu suchen. Das über lange Zeit geleugnete Problem mit diesen Personengruppen ist der klare Beweis für die völlige Untauglichkeit dieses Konzepts.
Kurz und hart zusammengefaßt: Wer berechtigt Asyl, also Schutz auf Zeit von einem ordentlichen Gericht zuerkannt bekommt, soll die Möglichkeit haben, sich in einem beschränkten Maße im Land zu bewegen. Bis es in seiner Heimat wieder sicher genug für die Rückkehr ist.
Wer allerdings noch im Verfahren steht, Asyl erst beantragt hat, eventuell nicht einmal zweifelsfrei identifiziert ist, soll keine Bewegungsfreiheit haben, soll bis zur Feststellung seines Status in einem entsprechenden Zentrum untergebracht sein und keinesfalls verlassen dürfen. Der einzige Weg aus einer solchen Einrichtung soll der Weg nach Hause, ins Herkunftsland sein.
Herbert Kickl wollte sein Konzept der „Ausreisezentren“ umsetzen und wurde dafür von allen anderen politischen Parteien und Gruppierungen beinahe gekreuzigt.
Es wird sich zeigen, mit wie viel echtem und ehrlichem Willen zur Lösung dieser Probleme die politischen Parteien, die bislang genau nichts gegen dieses Dilemma unternahmen, diese Krise angehen. Wir getrauen uns darauf zu wetten, daß nichts unternommen wird, und man als Ausrede eine angeblich notwendige „gesamteuropäische“ Lösung angeben wird.
Foto:
Überkleben des Schildes „Ausreisezentrum“ © SOS Mitmensch