Rechtsprechung ohne Gespür?

(Sehr selektive) Zusammenfassung des Geschehens ohne Höflichkeiten

Ein Kommentar.

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Leserinnen und Leser!

Nichts ist älter als die Nachrichten von gestern. Und die Nachrichten von vor ein paar Tagen sind schon längst vergessen. Sollen sie aber nicht sein! Bittschön, geschätzte Damen und Herren, nichts vergessen! Darum wollen wir ein bisserl darüber nachdenken, was wir am Besten vergessen sollen. Am Besten für die Verantwortlichen, nicht für uns, die „kleinen Leute“.
Wie wir alle wissen, gab es am Dienstag eine aufsehenerregende Gerichtsverhandlung gegen einen ehemaligen Burgschauspieler. Es ging um den Besitz von weit über 70.000 Darstellung sexueller Mißbrauchshandlungen gegenüber Kinder. Wie der Kolumnist Gerald Grosz vermeiden auch wir ganz bewußt den Begriff der „Kinderpornographie“. Denn das hat nichts mit Pornographie zu tun. Pornographie ist die Darstellung von einvernehmlichen sexuellen Handlungen von erwachsenen Menschen. Und wenn man dem Internet trauen darf ein scheinbar ziemlich einträgliches Geschäft. Und das obwohl – wenn man kurz einmal die Frage nach dem Konsum stellt – scheinbar kein Mensch Pornos schaut. Es bleibt dabei, diese Branche (ohne sichtbare Kunden) in einen Topf mit den Verbrechern, die den Mißbrauch von Kindern festhalten, zu stecken, ist falsch!

Zurück zum Dienstag, nach Wien, zu besagter Gerichtsverhandlung: Interessierte haben sich über den Verlauf, der teilweise unter Ausschluß der Öffentlichkeit stattfand, bereits ausgiebig informiert, und wir wollen das nicht weiter in seiner Ekelhaftigkeit breittreten.
Weit wichtiger sollte uns sein, wie es zu einem Urteil kam, das so viele Menschen im Land nicht nachvollziehen können. Weit wichtiger sollte uns ebenfalls sein, wie wir mit solchen Urteilen umgehen und was man als „kleiner Bürger“ unternehmen kann, um solche Dinge in Zukunft zu vermeiden.
Manche Personen schimpfen nun auf den Richter. Nun hat der Richter nur eingeschränkten Einfluß auf ein solches Urteil. Einerseits wird er von Schöffen, also Laienrichtern flankiert, andererseits muß er sich an die Regeln halten. Es ist eben nur mit wirklich schwerwiegenden Argumenten möglich, den Ersttäter für ein Delikt, das mit derart lächerlicher Strafandrohung belegt ist, zu einer unbedingten Haftstrafe zu verurteilen. Der Richter hat – Und das hören viele aufgebrachte Menschen sehr ungern! – eine vergleichsweise harte Strafe im Rahmen seiner Möglichkeiten verhängt. Insofern hat der Richter Alles richtig gemacht. Der Fehler liegt anderswo: Seit dem Aufkommen der ungustiösen Strafsache rund um den Ex-Burgschauspieler, dessen Namen wir nicht mehr nennen, ist man landauf, landab bestrebt, das Strafrecht in diesem speziellen Bereich entsprechend zu verschärfen. Und es geht nicht nur darum, den Strafrahmen zu erhöhen, sondern die Mindeststrafe, den Einstieg, so hoch zu machen, daß eine bedingte Strafe faktisch unmöglich gemacht wird. Wer diese Tat begeht, soll sitzen! Wer solche Taten begeht, soll hinter Schloß und Riegel! Wer solche Taten begeht, soll nie wieder damit rechnen können, daß er als freier Mensch aus dem Gerichtssaal spaziert!

Justizministerin Alma Zadic hatte nun genug Gelegenheiten, etwas richtig zu machen. Irgendwann ist dann hoffentlich Schluß!

Im Mai war die Vorlage dieser Verschärfung fertig. Sie hätte noch ins Parlament eingebracht werden sollen, um allfällige Anpassungen zu diskutieren und vorzunehmen.
Doch die grüne Justizministerin brachte diese Vorlage nie ein. Entgegen dem klaren und lautstark artikulierten Willen weiter Teile der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, tat sie nichts! Noch im Mai hätte das verschärfte Gesetz beschlossen und vielleicht schon im September Rechtskraft erreichen können. Dann wäre die Gerichtsverhandlung vergangenen Dienstag anders ausgegangen. Die grüne Justizministerin Zadic hat dies wissentlich oder aus Desinteresse oder auch nur fahrlässig verhindert.
Doch auch in der Rechtsprechung hat sich ein fragwürdiger Grundtenor über Jahre eingeschlichen: Der Umgang mit dem Drogenmißbrauch von Beschuldigten und Tätern. Es ist scheinbar schon zum glasklaren Milderungsgrund, ja beinahe zur Entschuldigung geworden, wenn ein Täter bei der Tatbegehung oder gar dauerhaft unter Drogeneinfluß stand. Ein seltsamer Zugang. Wer grundsätzlich schon die mangelnde Gesetzestreue aufbringt, sodaß er von illegalen Substanzen berauscht, oder zumindest beeinflußt, eine vorsätzliche Straftat begeht, kann mit Milde rechnen. – Auch wenn dieser Vergleich nun hinkt sei er trotzdem gebracht: Ein Unfalllenker unter (grundsätzlich legalem) Alkoholeinfluß, der selbstredend ohne Vorsatz einen Sachschaden, eine Körperverletzung oder gar Schlimmeres zu verantworten hat, wird auf Grund dieses Umstandes der Alkoholisierung strenger bestraft. Hier ist ein grundsätzlicher Fehler der Beurteilung spürbar und es sollten wohl die Täter im Drogenrausch ebenfalls mit einer Verschärfung statt mit Nachsicht rechnen müßen. Der Aufschrei der üblichen Verdächtigen auf solche Ideen würde wohl laut, sehr laut sein.

Kokser, Kiffer und Fixer finden mehr Wohlwollen als die Helden der Halbliterklasse.

Ein Blick auf X (früher Twitter) läßt Grausames erahnen. Der am Dienstag verhandelte Fall wurde gerade von der linken Reichshälfte zum ideologischen Kampfgebiet erklärt. Man wünschte dem Mann, dessen Namen wir nicht schreiben, alles erdenklich Gute, damit nicht „die Rechten“ gewinnen. Erbärmliches Getue!
Augenscheinlich ist es ein Anliegen der politischen Rechten, die Kinder, die wehrlosesten und schutzbedürftigen Mitglieder unserer Gesellschaft zu schützen und genauso augenscheinlich ist es ein Anliegen der politischen Linken Alles und Jeden, von dem sich Vertreter der dieser politischen Rechten bedroht fühlen, zu stärken. Wer diese Überlegung für Unfug hält darf sich dann gerne daran erinnern, welchen Eiertanz die linke „Kultur“-Schickeria seinerzeit aufführte, um den verurteilten Mörder Jack Unterweger aus der Haft zu bekommen. Und man darf ruhig weiter darüber nachdenken, wieviele Frauen weniger ermordet worden wären, wenn er eben dort, in Haft, geblieben wäre.

Der Linksextremismus hat in Österreich Narrenfreiheit. Auf allen Ebenen.

Es ist ein ausgewachsener Kampf der Vernunft, der Menschen, die sich keine Extravaganzen leisten können und wollen, gegen eine abgehobene linke Clique, die ihre monströsen gesellschaftspolitischen Konzeptionen und Experimente an uns, an den „kleinen Leuten“ ausprobiert. Wie diese Experimente schiefgehen, bemerken die Verantwortlichen selten bis gar nicht, weil sie dadurch kein Leid erdulden müssen.
Nachvollziehbar, daß die Freiheitlichen diese Gesamtstimmung (neben einigen sehr konkreten Vorfällen) zum Anlaß nehmen, um eine Offensive gegen den (in Österreich fröhliche Urstände feiernden) Linksextremismus zu starten.


Wir wünschen Ihnen noch einen angenehmen Sonntag!
Bleiben Sie uns gewogen!
Bitte unterstützen Sie die heimische Wirtschaft!


Bilder:
Titel-/Vorschaubild (Selfie): wikimedia / Erhard Riedlsperger / cc by-sa 4.0
BM Alma Zadic: wikimedia / flickr / Bundesministerium für Finanzen / cc by 2.0

Please follow and like us:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert