
Und keiner wußte etwas…
Der „Fall Teichtmeister“ hält die Menschen nun seit über einer Woche im schaurigen Würgegriff. Und das ist verständlich. Die Öffentlichkeit wurde nicht nur mit einer (mutmaßlichen) Tat konfrontiert, die sie schockiert, sondern bekommt einen abstossenden Einblick in einen Teil der Gesellschaft, in ein Milieu, das ein Klima verantwortet, in dem man wegschaut, unter den Tisch kehrt, weiter macht, als ob nichts geschehen wäre. Es ist ein Klima, in dem es geradezu beste Bedingungen gibt, unbelästigt von allzu harscher Strafverfolgung Taten zu begehen, die den Rest der Menschen entsetzt, verärgert, empört.

In Angelegenheiten wie diesen muß man schon aufpassen, was man sagt und schreibt. Die Unschuldsvermutung – ein absolut wichtiges und hohes Gut – gilt auch, wenn der Betroffene geständig ist. Bislang wurden diese Einzelfakten unwidersprochen kolportiert:
Seit 2008 und bis 2021 sammelte und konsumierte der nunmehr ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister sogenanntes kinderpornografisches Material. Auf 22 Datenträgern soll er rund 58.000 Dateien solchem Inhalts gespeichert haben. Da es sich beim vorgefundenen Material um Abbildungen von Opfern mit mind. 14 Jahren handeln soll, bewegt sich der Strafrahmen dafür bis zur Höhe von zwei Jahren. Wären die dargestellten Opfer jünger, so wären drei Jahre die Höchststrafe.
Bei der Hausdurchsuchung, in deren Rahmen das angesprochene kinderpornografische Material gefunden wurde, entdeckte man allerdings auch eine nicht uninteressante Menge von Kokain. Von 110 Gramm war und ist die Rede. Wenn Behörden solche Gewichtsangaben machen, wird das sogenannte Reingewicht, also das reine Kokain ohne beigemischte Substanzen, wie Milchzucker, Stärke oder ähnliches, angegeben. Wenn nun 110 Gramm Kokain bei Teichtmeister gefunden wurden, bedeutet dies, daß er entweder ein Drogenpaket von einem Großhändler vorrätig hatte – mit einem vermuteten Reinheitsgrad von rund 80% – 90% – oder er hatte eine „gebrauchsfertige“ Mischung mit einem Reinheitsgrad von ca. 45% – 50%. Dies würde bedeuten, daß bei ihm mindestens 1/8 kg, wenn nicht sogar ¼ kg der Droge gefunden wurde. Mit nur einem Jahr als Höchststrafe wird der Besitz, das Beschaffen, Erzeugen, Überlassen und das Anbieten von Drogen bedroht. Es sei denn, man tut dies gewerbsmäßig, oder bietet das Suchtgift Minderjährigen an. Dann drohen schon bis zu drei Jahre Haft.
Und losgetreten wurde die ganze Geschichte samt Hausdurchsuchung und allem Pipapo durch die Anzeige Teichtmeisters ehemaliger Lebensgefährtin, die ihn der fortgesetzten Gewaltausübung beschuldigte.

Nun nahmen die Dinge ihren Lauf und Florian Teichtmeister hatte gemeinsam mit seinem Rechtsvertreter einen ordentlichen Rucksack an Vorwürfen abzuarbeiten. Wahrscheinlich setzte man sich einige Male zur Strategieplanung zusammen und überlegte, wie man möglichst viele, wenn nicht alle strafrechtlichen Bedrohungen entschärft, wenn nicht sogar entkräftet, und wie man diese gesamte Affäre möglichst geheim hält. Vielleicht hat sich Teichtmeister aus diesem Grund den österreichischen Guru des Medienrechts, den Verfassungsrichter und Rechtsanwalt Dr. Michael Rami, als Vertreter genommen. Denn Dr. Rami würde nicht nur als Abschreckung bei gewöhnlich voreiligen und vorlauten Medienvertretern wirken, sondern – im Ernstfall – ein allfälliges Plappermäulchen in Grund und Boden prozessieren. So zumindest der Ruf von Dr. Rami. Das Ziel der Verteidigung wird wohl gewesen sein, irgendwie die Gewaltvorwürfe der Ex, sowie die Drogengeschichte loszuwerden. Für die höchst unangenehme Kinderporno-Geschichte faßte man – so wird es zumindest bislang kolportiert – eine Diversion ins Auge. Dies wiederum hätte bedeutet, daß Teichtmeister bei einem reumütigen Geständnis und einer Strafzahlung ohne Verurteilung, ohne Eintrag ins Strafregister, aus dem Gericht marschiert wäre.
Zeitgleich werden die Unterlagen zur „Causa Teichtmeister“ wohl auch in den höchsten Ebenen des Justizministeriums auf den Schreibtischen der „wahren Entscheider“ gelandet sein. Es ist nicht komplett abwegig zu vermuten, daß selbst die Justizministerin mit dem Fall befaßt war und ihre Entscheidung zur weiteren Vorgangsweise traf. Schließlich handelte es sich um einen sogenannten „Promi-Fall“. Daß der bloße Gedanke, es gäbe „Promi-Fälle“, die Idee der Gleichheit vor dem Gesetz vollkommen ad absurdum führt, wird konsequent und weiterhin ignoriert.
Doch ist Wien bekanntlich ein Dorf, und Diskretion wie Verschwiegenheit werden eher als Handlungsvariante, jedoch selten als Dogma wahrgenommen. Denn im Ernstfall kann man sich im Nachhinein immer noch blöd stellen. Spätestens nachdem Polizeiermittler auf Filmsets und höchstwahrscheinlich auch im Burgtheater ihre Fragen stellten, wird wohl jeder Bescheid gewußt haben, was da im Gange ist. Die Leitung des Burgtheaters, der Aufsichtsrat und die Belegschaft werden wohl oder übel ganz gut im Bilde gewesen sein. Aber man hielt nach außen still.


Am 13.01.2023 wurde die Geschichte allerdings plötzlich bekannt. Und zur Mittagszeit veröffentlichten die reichweitenstärksten Medien die Sensation, von der jeder (der unzähligen Eingeweihten) schon wußte: Burgschauspieler Florian Teichtmeister wird in Bälde eine Gerichtsverhandlung wegen des Besitzes von kinderpornografischen Materials haben.
Nun konnte man bei genau jenen Damen und Herren, die wahrscheinlich die ganze Zeit über all die Vorgänge Bescheid wußten, entsetzte Gesichter, große Augen, stockenden Atem und Sprachlosigkeit wahrnehmen. Und man glich sich im Verhalten und den Forderungen rasch der öffentlichen Meinung an. Dies grenzt beinahe an ein Wunder, da sonst nur die veröffentlichte Meinung für diese Clique zu zählen scheint.
Rasch wurden Untersuchungen und Prüfungen angekündigt. Die zuständige Staatssekretärin gab sich abwechselnd entsetzt und empört. Die im Aufsichtsrat des Burgtheaters sitzende Gattin des Herrn Bundespräsidenten bleibt unangetastet. Maximal wird die Frage in den Raum gestellt, ob die „First Lady“ eventuell, unter Umständen, vielleicht irgendwie, irgendetwas davon mitbekommen haben könnte. Und der politische Ausleger der (sicher nicht in der politischen Mitte oder gar rechts angesiedelten) Kunst- und Kulturschickeria rief nach harten Strafen. Umgehend wurde in einer Art Denkmalstürmerei jeder Film, jede Krimifolge, jedes Stück, in dem Teichtmeister vertreten war aus dem Programm gestrichen. Zumindest beim ORF. Bei der „Burg“ wurde er umgehend entlassen. Sogar von einer Schadenersatzforderung gegen Teichtmeister war die Rede. All die Aktionen der Empörung wirken schon sehr aufgesetzt. Bei aller Abscheu vor den Teichtmeister vorgeworfenen Taten ist diese Reaktion doch zumindest hinterfragenswert. Bei Regisseur, Drehbuchautor und Schauspieler Roman Polanski tat man sich solche Reinigungsprozesse nicht an. Im Großen und Ganzen wirken die empörten Reaktionen unglaubwürdig, aufgesetzt und sollen vielleicht sogar der Ablenkung von der eigenen Mitwisserschaft dienen. Unter Umständen hat die Totalskandalisierung von Filmen mit Teichtmeisters Mitwirkung den Sinn, die Filme in einigen Jahren in einer großen Marketingaktion als „verbotenes“ oder zumindest „anrüchiges“ Material zu pushen und besser zu vermarkten. Das Schicksal der Opfer und auch der ohnehin ruinierte Ruf Teichtmeisters wird – sobald es nur um genug Geld geht – keine Rolle spielen.

Doch worauf sollten Herr und Frau Österreicher in Anbetracht dieses an Wahnsinn grenzenden Skandals nun einmal achten?
Die Mär von der Gleichheit vor dem Gesetz kann man sich in die Haare schmieren. Wie sonst läßt sich erklären, daß bei einer Hausdurchsuchung 1/8 bis zu einem ¼ kg Kokain sichergestellt werden und der Beschuldigte nicht angeklagt wird. Wie geht das, daß diese Menge als „Eigenbedarf“ deklariert wird und das Verfahren eingestellt wird? Als „kleine Menge“, die als Richtschnur für den Eigenbedarf gehandelt wird, sind normalerweise 15 Gramm Usus. Was ist da los?
Teichtmeisters Verteidigungslinie, die durch alle Medien ging, er würde seit Jahren Therapie machen und sei Opfer von Drogenkonsum und Lockdowns… Wenn man nach Jahren der Therapie noch immer 58.000 Dateien des Materials zu Hause hat, wegen dessen Besitz und Konsums man die Therapie macht, stellt sich die Frage ob man überhaupt therapiert werden will, oder ob diese Therapie überhaupt etwas wert ist.
Was wußten all die (Mit-) Verantwortlichen? Die Sache war und ist zu groß, als daß keiner davon gewußt hätte. Vor allem die ganzen Verantwortungsträger im – so ehrlich müßen wir sein – definitiv politische besetzten Aufsichtsrat, in der Leitung des Burgtheaters, beim ORF und den ihm nahestehenden Produktionsfirmen. Und die Linie der potentiellen Mitwisser läßt sich bis in die Ministerbüros ziehen.
Im (noch nicht einmal) Nachhinein drängt sich der Eindruck auf, daß man von allen Seiten versucht hat, den Fall zu vertuschen, unter den Tisch zu kehren. Und man ist auch ziemlich weit gekommen damit: Anklage wegen der Gewalt gegen die Ex? Weg! Anklage wegen des Besitz von 110 Gramm Koks? Weg! Nur diese elende Kinderpornogeschichte blieb übrig und bricht nun Teichtmeister juristisch und gesellschaftlich das Genick.
Ein ordentliches Gericht wird den Fall bearbeiten und Teichtmeister im Rahmen des gültigen Rechts verurteilen. Eine rasche Angleichung des Strafrechts wäre gefordert. Nicht nur im Bereich der Kinderpornografie, sondern auch im Suchtmittelgesetz, das die Möglichkeit einräumt, den Besitzer von 110 Gramm Kokain straffrei zu lassen.
Bilder:
Titel-/Vorschaubild (Selfie): wikimedia / Erhard Riedlsperger / cc by-sa 4.0
Grafik Kinderpornografie weltweit: wikimedia / fluffy89502 / cc by-sa 4.0