Ausgedämpft

Rauchverbot mit Folgen

Seit Anfang November ist in Österreich nun das Rauchverbot in der gesamten Gastronomie Realität.
Jede Menge Warnungen und Proteste, aber auch vorauseilender Jubel begleiteten diese Maßnahme.
Der Weg zu diesem Gesetz wurde vor allem mit einer unschönen Kampagnen samt Schauermärchen und frechen Unwahrheiten begleitet.
So wurde Österreich tatsächlich als „Aschenbecher Europas“ bezeichnet und frech behauptet, daß es in keinem europäischen Land erlaubt wäre, in der Gastronomie zu rauchen. – Außer eben in Österreich.
In Diskussionen wurden die wildesten Spekulationen aufgestellt, nämlich daß dieses Verbot den Gastronomen mittelfristig sogar Umsatzsteigerungen bringen soll, daß in keinem Land nach Einführung des Rauchverbots das Geschäft einbrach und es nirgends ein Wirtesterben gab.
Unschön, wenn eine Diskussion, die Sachlichkeit und Fakten verlangt, mit Unwahrheiten und Polemik geführt wird.

Das bis Ende Oktober 2019 geltende Nichtraucherschutzgesetz war eines der strengsten und fortschrittlichen Gesetzen Europas. Wichtigster Bestandteil des Gesetzespakets waren die Prävention und der Schutz Jugendlicher. Das Hinaufsetzen des Mindestalters für Tabakkonsum von 16 auf 18 Jahre tat das seinige dazu.
Und all dies funktionierte tadellos ohne den Gastroanteil der Wirtshaus-, Kaffeehaus- und Beislkultur zu gefährden.

Jetzt, Mitte Dezember 2019, haben bereits die ersten Lokale die Notbremse gezogen. Die Wirte schließen in Anbetracht der Umsatzeinbrüche ihre Betriebe. Die angekündigten Massen an Nichtrauchern, die nun angeblich wieder die Gaststätten besuchen wollten, bleiben aus.
Auch die Inhaber reiner Nichtraucherlokale klagen. Ihr Alleinstellungsmerkmal, mit dem sie ihren Kundenstamm bedienten, ist Vergangenheit.



Währenddessen darf man bspw. in Berlin oder Rom – ähnlich der bisherigen österreichischen Regelung – in kleinen Lokalen oder abgetrennten Räumen weiter dem Tabakgenuß fröhnen. Ein Sachverhalt, der im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses einfach ignoriert oder gleich geleugnet wurde.

In England trat am 1. Juli 2007 das Rauchverbot an Arbeitsplätzen, sohin auch in der gesamten Gastronomie in Kraft. Es folgte das große Pub-Sterben, das 2019 erstmals mit einem gleichbleibenden Stand an Betrieben endete. Rund ein Viertel der englischen Pubs schloß seither für immer seine Pforten.
Soviel zur betriebswirtschaftlichen Realität von plötzlichen Verboten und massiven Eingriffen in die Geschäftstätigkeiten in der Gastronomie.



„Armut macht krank!“ ist ein gern benutzter Stehsatz und in seinem Wahrheitsgehalt schwer widerlegbar. Allerdings muß man es dann als Paradoxon erkennen, wenn der Gesetzgeber zum Gesundheitsschutz Tausende Beschäftigte dieses Branchenbereichs in die Arbeitslosigkeit und so in die Armut schickt. „Die werden sich halt umorientieren müßen!“ kann kaum ein legitimes Argument sein, wenn man Erwerbstätigen die Grundlage ihrer Existenz entzieht.

Es bleibt zu hoffen, daß dieses nun in Kraft befindliche Gesetz schleunigst modifiziert wird. Im Idealfall für alle Beteiligten wird der Zustand vor dem 1. November wieder hergestellt. Hier sollte die Politik rasch handeln, um weiteren Schaden zu vermeiden.




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