Lösungsansätze für den Asylnotstand

Krise im Asylwesen

Während die einen noch darüber debattieren, ob der im Titel genutzte Begriff des „Asylnotstands“ überhaupt angebracht ist, wollen wir die Gedanken und Ideen derer, die mit der Problematik täglich zu tun haben, darstellen. Und diese Menschen haben auch Vorschläge zur Veränderung und Verbesserung.
Das Kernproblem liegt wohl unbestritten in der schieren Anzahl an Menschen, die unter dem Titel des Asylrechts Einlaß und Bleiberecht in Österreich und anderen europäischen Ländern verlangen. Zudem ist es die soziale und kulturelle Inkompatibilität eines großen Teils dieser Menschen mit der Gastgebergesellschaft.
Ein wichtiger Punkt zur Abwehr dieses Zustands mit der gesamten Wucht der mit ihm verbundenen Probleme ist die Klärung des Begriffs „Asyl“ und die konsequente Abkehr davon, daß er mit Migration vermischt wird. Und diese Begriffe werden stets – egal ob mit Absicht oder aus purer Inkompetenz – miteinander vermengt. 

Asyl ist der Schutz vor persönlicher Verfolgung aus weltanschaulichen. politischen oder rassischen Gründen. Und Asyl ist dort zu gewähren, wo man – am örtlich nächsten zum ursprünglichen Punkt dieser Bedrohung – keiner dieser Gefahren mehr ausgesetzt ist. Kein Wetter oder kein Klima ist ein Grund für Asyl. Strafverfolgung wegen Straftaten, die auch in unseren Breiten entsprechend geächtet und unter Strafe gestellt sind, ist auch kein Asylgrund. Oft genug ist schon hier der Ansatz zu erkennen, daß es sich beim Asylwerber faktisch um einen Migranten unter falscher Flagge handelt. Ein Mensch, der bspw. während des Syrienkriegs wegen seiner schiitischen Glaubensrichtung vom IS bedroht und verfolgt war, hätte in den (zum größten Teil) friedlichen Teilen des Landes bereits Schutz vor Verfolgung gehabt. Eine Weiterreise über die Türkei (zweites sicheres Land), Griechenland (drittes sicheres Land), Nordmazedonien (viertes sicheres Land), Serbien (fünftes sicheres Land), Ungarn (sechstes sicheres Land) nach Österreich, ins siebte sichere Land, hätte nie geduldet werden dürfen. Doch tat man dies.
Die konsequente Umsetzung des Grundgedankens des Asyls wäre hier schon ein großer Schritt in die richtige Richtung.

Ein weiterer interessanter Punkt, der nach Kontrolle schreit, ist das Thema der Identitäten der sogenannten Schutzsuchenden. Faktisch weiß der Staat, unsere zuständigen Behörden nichts über die angekommenen Personen. Und alleine schon um Ordnung zu halten, sollte der Staat im Sinne seiner Bürger bestrebt sein, möglichst viel Information über die Uneingeladenen einzuholen. Ein Katalogisieren der Personen mit Fingerprints, Iris-Scans und DNS-Abgaben sollte das absolute Minimum sein. Zudem sollten die obskurerweise als „medizinischer Eingriff“ verpönten Handwurzel-Röntgen zur Feststellung des Alters neben einem allgemeinen Gesundheits-Check durchgeführt werden.
Der Identitätsnachweis war zu den Zeiten der Geburt des heutigen Asylrechts kein Problem. Politisch Verfolgte, die oft gerade noch das nackte Leben retteten, hatten nämlich eines immer dabei: die wichtigsten Dokumente, beginnend beim Reisepaß bis hin zu Geburtsurkunden und Trauscheinen. Schließlich handelte es sich um Papier, das man falten oder rollen konnte, das nicht schwer ist und leicht unterzubringen ist. Seltsamerweise kommen heute Schutzsuchende mit Plastiksackerl voller Trödel, mit drei Mobiltelefonen und zwanzig Paar Designer-Unterhosen, aber ohne einem einzigen Stück Papier, das auf die Identität des Asylwerbers hindeuten könnte. Ein durchaus bemerkenswerter Wandel im Fluchtverhalten im Laufe der Jahrzehnte, bzw. im Ländervergleich.
Es sollte doch einleuchtend sein, daß ein funktionierender Staat aktiv Interesse daran zeigt, wer sich innerhalb seiner Grenzen aufhält, vor allem dann, wenn es sich um Menschen handelt, die Schutz begehren.
In Folge sollte man sich auch Maßnahmen für Personen überlegen, die entweder ihre Identität nicht nachweisen können, oder die erwiesenermaßen bei ihren persönlichen Daten, beim Namen, beim Alter, bei der Herkunft, oder anderen abgefragten Informationen falsche Angaben machten. Es gibt keinen Grund, den Staat, die Gesellschaft zu belügen, wenn man gleichzeitig Schutz und Versorgung verlangt.
Den Status eines Asylwerbers oder später gegebenenfalls Flüchtlings sollte nur eine Person haben, von der man zweifelsfrei weiß, um wen es sich handelt. Dementsprechend sollte die Bewegungsfreiheit von nicht zuordenbaren Uneingeladenen auf das Notwendigste beschränkt sein. Wer sich als angeblicher Schutzsuchender in die schützende Obhut begibt, sollte auch kein Problem mit der damit verbundenen Kontrolle haben.

Unbestritten sollte es in der Zwischenzeit sein, daß es einen großen Teil an Migranten ins Sozialsystem gibt. Es sind Personen, die nicht einmal ein besseres Leben durch harte Arbeit anstreben, sondern die zufrieden mit dem sind, was eine Republik Österreich oder unsere deutschen Nachbarn für das bloße Nichtstun zu spendieren bereit sind. Und auch hier reisen die meisten unter dem Titel der Asylsuche ins Land ein. Es wäre höchst an der Zeit, die Versorgung von Asylwerbern und anerkannten Flüchtlingen vom Sozialsystem für Inländer oder im Lande werktätigen Menschen zu entkoppeln. Es sind unterschiedliche Bedürfnisse und Ansprüche für diese unterschiedlichen Personengruppen. Und um Klarheit zu schaffen, sind diese Bereiche auch genau zu trennen. So sollte es keine Bargeldversorgung über ein Taschengeld hinaus geben. Wohnort und Wohnraum sollte vom Asyl oder zeitweiligen Schutz gewährenden Land organisiert und gewährt werden. Die Idee, der ökonomische Fehlschlag, 100.000e Personen auf dem freien Wohnungsmarkt unterzubringen, brachte bereits massive Verwerfungen auf dem Wohnungsmarkt, die von den regulär aufhältigen Personen ge- und ertragen werden müssen. Das Taschengeld könnte beispielsweise über eine Prepaid-Karte an die Unterstützungsempfänger ausgegeben werden. Über diesen Weg ließe sich auch problemlos steuern und kontrollieren, wofür das Geld ausgegeben wird. Man könnte Warengruppen, wie Spirituosen, das Beheben von Bargeld oder Überweisungen sperren. Damit wäre der Charakter des Taschengelds gewahrt.

Das wären ein paar wenige Punkte, die von Menschen aus der Praxis, aus der Betreuung und Verwaltung von Asylanten, Asylwerbern und Schutzberechtigten wie auch abgelehnten Personen vorgebracht werden. Daß einige dieser Vorschläge gegen derzeit geltendes Recht verstoßen, ist jedem klar. Und es gilt dieses der Lebensrealität widersprechendes Recht wieder den Bedürfnissen der Stammbevölkerung anzugleichen.
Bemerkenswert ist zudem, daß sich unsere Gesprächspartner nicht öffentlich mit ihren Ideen outen wollen, da sie Angst um ihre Jobs und vor Repressionen haben. Ein Thema, das wir im Zusammenhang mit der Asylkrise noch weiter beleuchten werden.

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