Es steht jedem Menschen frei, sich der TV-Programme zu bedienen, die einem liegen, die einem gefallen. AUF1 ist ein sogenannter „alternativer TV-Sender“. Und wem nicht der Sinn danach steht, sich bei einem betont regierungskritischen Sender zu informieren, dem stehen unzählige andere Möglichkeiten zur Verfügung.
Es gibt sicherlich genügend Dinge, die man an einem kleinen Sender, wie AUF1, kritisieren kann. Aber der Hang dazu vorlaut zu sein, die bisweilen an Aktivismus grenzende Form des Journalismus, haben den Zweck, Reichweite zu erreichen. Kaum ist zu erwarten, daß der Chefredakteur Stefan Magnet zu den üblichen Kuscheldiskussionen mit einheitlicher Meinung der Vertreter etablierter Medienhäuser eingeladen wird. Schließlich will man ein ausscherendes Medium wie AUF1 nicht auch noch bekannt machen.
All das wurde bislang hingenommen und ausgehalten. Wenn dann im Superwahljahr 2024 eine Behörde mit eher fadenscheinig wirkenden Gründen zur Tat schreitet und eine Strafe in der Höhe von rund 200.000,– ausspricht, dann stinkt das massiv nach Zensur.
Die Bürger sind mündig genug, sich den Sender auszusuchen, den man mag und sich breit zu informieren, ohne manipuliert zu werden. Wenn jemandem AUF1 gefällt, soll er es auch weiter sehen dürfen und wenn es jemandem nicht zusagt, hat er die Möglichkeit, den Sender zu wechseln.
Angriffe auf die Pressefreiheit haben zu unterbleiben! Egal ob sie sich gegen AUF1, oder vielleicht einmal Peter Pilz‘ Magazin ZackZack richten.
Der Sender AUF1 veröffentlichte auf seiner Youtube-Seite wie folgt:
„195.000 Euro Strafe! Weil AUF1 im Satelliten-Fernsehen „verbotene Themen platziert“ hätte. So steht es im Bußgeldbescheid, zugestellt gestern, von der Landesmedienanstalt. So etwas gab es noch nie! Stefan Magnet wendet sich an die Zuschauer.
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Titel-/Vorschaubild: Youtubekanal AUF1